Der Einsatz von Leiharbeitern gehört in vielen Unternehmen zum Alltag. Die Rahmenbedingungen sind durch das 2017 novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt. Die darin geforderten gleichen Standards für Stammbelegschaft und Leiharbeiter beim Arbeitsschutz müssen von den Unternehmen aber auch umgesetzt werden. Wie sollten Unternehmen und ihre Betriebs- oder Personalräte die Leiharbeiter am besten in das betriebliche Arbeitsschutzsystem einbinden?mehr
Tarifverträge dürfen für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung werde durch angemessene Vorteile kompensiert, entschied das BAG nach einem Umweg über den EuGH.mehr
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Bei einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung schützt das AÜG Leiharbeitnehmende, in dem es ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert. Dazu kommt es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt. mehr
Deutschland leidet unter Personalmangel. Derzeit werden etwa 1,2 Millionen Arbeitskräfte, davon zwei Drittel Fachkräfte, gesucht. Ohne Migranten wären die Engpässe deutlich dramatischer. In der Zeitarbeitsbranche ist ihr Einsatz Alltag: Knapp 40 Prozent der Leiharbeitnehmenden haben einen Migrationshintergrund, und der Anteil der Geflüchteten unter ihnen ist in den vergangenen Jahren auf etwa 20 Prozent gestiegen. mehr
Der EuGH gibt in einem neuen Urteil wichtige Hinweise zur Höchstüberlassungsdauer in Deutschland, nachdem ihm das LAG Berlin Brandenburg in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage vorgelegt hatte, wie der Begriff "vorübergehend" im Sinne der europäischen Leiharbeitsrichtlinie auszulegen ist.mehr
Die Arbeitspraxis von Zeitarbeits- und Entleiherunternehmen ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Doch was bedeutet „Arbeitnehmerüberlassung“ überhaupt konkret? Und wie funktioniert sie?mehr
Wird ein Unternehmen bestreikt, darf es keine Leiharbeiter einsetzen, um damit den Streik seiner Belegschaft zu unterlaufen. Dies hatte der Gesetzgeber 2017 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so festgeschrieben. Mit seinem Beschluss bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung.mehr
Kurzarbeit hat sich in der Corona-Krise bewährt und ist vielfach das Mittel der Wahl, wenn ein Unternehmen keine Aufträge mehr hat. Doch es gibt auch Handlungsalternativen. Im Interview berichtet der Vorsitzende der Geschäftsführung Philipp Geyer, welche Idee der Personaldienstleister Unique entwickelt hat – und worin die Vorteile des Modells liegen.mehr
Krisenbedingt können viele Unternehmen Mitarbeiter zurzeit nicht einsetzen, in anderen Bereichen fehlt Personal. Eine kurzfristige, erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung ist in diesen Fällen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich. mehr
Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf "Equal Pay", also auf die gleiche Vergütung wie Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens. Arbeitgeber können aber durch wirksame Bezugnahme auf einen Tarifvertrag davon abweichen – die Voraussetzungen dafür hat das BAG in einem aktuellen Fall präzisiert.mehr
Zwar sind die Offenlegungs- und die Konkretisierungspflicht bereits zum April 2017 mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Dennoch sind knapp zwei Jahre danach noch immer Fragen dazu offen. Arbeitgeber sollten sorgsam vorgehen, um das Risiko von Sanktionen zu minimieren.mehr
Erstmalig war im Oktober 2018 die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer erreicht. Die Obergrenze ist eine wichtige Folge der AÜG-Reform vom April 2017. Personaldienstleister haben daher ein ernüchterndes Fazit zu den Auswirkungen der Änderungen auf die Zeitarbeitsbranche gezogen.mehr
Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten strengere Regeln, die den Einsatz von Werkverträgen erschweren. Gerade diesbezüglich suchen manche Unternehmen nach alternativen Modellen, um Personalkosten zu reduzieren. Der Gemeinschaftsbetrieb kann eine Möglichkeit sein. mehr
Die Neuregelungen der AÜG Reform bringt zahlreiche Veränderungen für die Arbeitnehmerüberlassung mit sich. Vor allem Verleiher und Entleiher sollten die neuen Regelungen gut kennen.mehr
Zum April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Wichtige Änderungen, zum Beispiel bei Höchstüberlassungsdauer oder bei Equal Pay, wirken sich erstmals ab 2018 aus – anders als etwa die bereits geltenden Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflichten.mehr
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat einige Unternehmen verunsichert. Um nicht Gefahr zu laufen ein hohes Bußgeld zu zahlen, müssen sie die Vertragsverhältnisse für Fremdpersonal klar definieren. Das Top-Thema zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie sich dies managen lässt.mehr
Seit April 2017 gelten die neuen Regeln der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Unternehmen müssen seitdem beim Einsatz von fremdem Personal im eigenen Betrieb noch genauer hinschauen, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.mehr