Tarifverträge dürfen für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung werde durch angemessene Vorteile kompensiert, entschied das BAG nach einem Umweg über den EuGH.mehr
Frauen und Männer verdienen europaweit bei gleicher Arbeit noch immer nicht das Gleiche. Eine neue EU-Richtlinie soll für mehr Lohngleichheit sorgen. Sie tritt am 6. Juni 2023 in Kraft und sieht unter anderem eine Entschädigung bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung vor.mehr
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Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen auf Grund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.mehr
Am 7. März ist Equal Pay Day, der internationale Aktionstag gegen ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Aktuell liegt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen 4,31 Euro unter dem von Männern. Wir haben die wichtigsten Fakten zum "Gender Pay Gap" zusammengefasst.mehr
Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März und damit auf dasselbe Datum wie im vergangenen Jahr. Das bedeutet, der Gender Pay Gap in Deutschland stagniert - trotz Entgelttransparenzgesetz. Gleichstellungsexpertin Aylin Karabulut von "Employers for Equality" stellt klare Forderungen an Politik und Unternehmen, um das zu ändern.mehr
Frauen profitieren nicht so stark von New Work, als vielleicht zu erwarten wäre. Das zeigt die "Women in Workplace"-Studie von Hibob. Die Ergebnisse geben Einblick in die Bedürfnisse und Wünsche von Frauen rund um Gleichberechtigung im Beruf, flexibles Arbeiten, Gehaltstransparenz und Jobwechsel.mehr
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2023 über die "Entgeltgleichheit von Männern und Frauen" sorgt für Diskussionen. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die betriebliche Praxis der Entgeltgestaltung? Eine erste Einschätzung.mehr
In Deutschland sind Frauen durch ihre Erwerbsarbeit seltener finanziell abgesichert als Männer – durch (fast) alle Branchen hindurch. Das geht aus dem Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern hevor.mehr
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Allein die Tatsache, dass der männliche Kollege sein Gehalt "besser verhandelt" hat, kann kein zulässiges Unterscheidungskriterium sein. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.mehr
Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt als das der im Entleiherbetrieb beschäftigten Stammarbeitnehmenden festlegt, muss ihnen Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren. Das ist nötig, um den Gesamtschutz der betroffenen Leiharbeitnehmenden sicherzustellen. Diese Vorteile müssen geeignet sein, die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung auszugleichen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden.mehr
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Fernsehjournalistin wegen Verletzung des Rechts auf „Equal Pay“ nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Begründung haben die Verfassungsrichter die Chancen der Journalistin auf Durchsetzung ihrer Rechte aber sogar erhöht.mehr
Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, ist in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich bis auf 18 Prozent gesunken. Für diesen Rückgang ist allerdings fast ausschließlich die Gruppe der unter 30-Jährigen verantwortlich, wie eine aktuelle Analyse des DIW Berlin zeigt.mehr
Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mit einem Master of Business Administration hat sich verringert, aber es gibt noch immer Ungleichheiten bei den Karriereaussichten. Wenn Menschen einer Minderheit angehören, zeigt sich ein verstärkender Effekt. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie der Forté Foundation.mehr
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unmittelbar darauf berufen.mehr
Der Gender Pay Gap ist nicht die einzige Lücke, die sich beim Entgelt auftut. Auch andere Kriterien haben zur Folge, dass vergleichbare Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden. Um hier Ungerechtigkeiten zu vermeiden, muss Vergütung transparenter werden, meint Dr. Friedrich A. Fratschner in seinem Kommentar.mehr
"Frauen in Dax-Vorständen verdienen mehr als Männer", titelten im Herbst 2020 zahlreiche Medien auf Basis einer Analyse der Beratungsgesellschaft EY: Hohe Nachfrage, geringes Angebot – die Marktlage führe zu Gehaltssteigerungen der Frauen. Eine Erklärung, die bei genauerem Hinsehen zweifelhaft erscheint. mehr
Die Datenlage zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zeigt für das Corona-Jahr 2020 ambivalente Muster: Scheinbare kurzfristige Fortschritte beim Gender Pay Gap treffen auf möglicherweise dauerhafte Verschlechterungen der Arbeitszeit-Situation von erwerbstätigen Frauen. Das ergab eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.mehr
Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen zu verlangen. Arbeitgeber müssen die im Gesetz festgelegten Berichtspflichten und Prüfverfahren beachten.mehr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz soll für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen. Dass selbst große Vergütungsunterschiede im Betrieb nicht zwingend eine geschlechtsbedingte Diskriminierung beweisen, hat das LAG Niedersachsen in einem Fall entschieden.mehr
Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf "Equal Pay", also auf die gleiche Vergütung wie Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens. Arbeitgeber können aber durch wirksame Bezugnahme auf einen Tarifvertrag davon abweichen – die Voraussetzungen dafür hat das BAG in einem aktuellen Fall präzisiert.mehr
Erstmalig war im Oktober 2018 die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer erreicht. Die Obergrenze ist eine wichtige Folge der AÜG-Reform vom April 2017. Personaldienstleister haben daher ein ernüchterndes Fazit zu den Auswirkungen der Änderungen auf die Zeitarbeitsbranche gezogen.mehr
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält verschärfte Equal-Pay-Vorschriften. Offenbar versuchten ein Entleiher und ein Verleiher diese zu umgehen, indem sie den Einsatz einer Leiharbeiterin für mehr als drei Monate unterbrechen wollten. Die darum ausgesprochene Kündigung hielt vor dem Arbeitsgericht aber nicht stand.mehr
Ein Leiharbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Gießen verlangt, das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers zu erhalten, sogenanntes "Equal Pay". Die Kammer lehnte dies jedoch ab und bestätigte damit die durch die AÜG-Reform geänderten Equal-Pay-Vorschriften.mehr
Zum April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Wichtige Änderungen, zum Beispiel bei Höchstüberlassungsdauer oder bei Equal Pay, wirken sich erstmals ab 2018 aus – anders als etwa die bereits geltenden Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflichten.mehr
Knapp jede vierte Ausbildung endet in einem Abbruch. Die Ursachen sind bekannt, doch Ausbilder tun noch zu wenig, um Azubis nicht zu verlieren.mehr
Im vergangenen Oktober hat der Bundestag die AÜG-Reform 2017 verabschiedet. Nach langem Streit gilt nun ab April das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen mit neuen Regeln zur Höchstüberlassung und zu Equal Pay. Doch das angepasste Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ruft auch Kritik hervor.mehr
Mit der beschlossenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten ab April komplexe Vorschriften. Der Praxisratgeber zur AÜG-Reform, den wir zusammen mit unserem Kooperationspartner Unique publizieren, fasst die Änderungen zusammen.mehr
Für den Einsatz von Leiharbeitern in Unternehmen gelten ab April 2017 neue gesetzliche Regeln – nachdem zuletzt der Bundesrat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebilligt hat. Was sich bei Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Schwellenwerte oder der Betriebsrats-Beteiligung ändert.mehr
Eine Auswertung des DIW Berlin anlässlich des morgigen Equal Pay Day zeigt: In typischen Frauenberufen ist der Stundenlohn rund acht Euro niedriger als in typischen Männerberufen. Dies trägt maßgeblich zum so genannten Gender Pay Gap bei.mehr
In den Führungsetagen der 30 Dax-Konzerne gibt es keine finanziellen Nachteile für Frauen, das behauptet zumindest eine Studie. In den Personalressorts beziehen weibliche Vorstände gemessen an den Amtszeiten sogar überdurchschnittlich hohe Gehälter.mehr
Vom „Equal-Pay“-Grundsatz ist die Leiharbeit nach wie vor weit entfernt. Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor.mehr
Kann "Equal Treatment" überhaupt richtig gemacht werden? Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller verneint dies. Er ist der Auffassung, dass auch niemand ernsthaft erwarten könne, dass die offenen Fragen hierzu vor Gericht getragen werden.mehr
Häufig bleibt es in der Unternehmenspraxis schleierhaft, wann "Equal Treatment" bei der Arbeitnehmerüberlassung anzuwenden ist. Es sind Rechtsprechung und auch Gesetzgebung, die den Praktiker teils im Nebel zurücklassen. Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller zeigt einen möglichen Weg auf.mehr
Der 21. März 2014 ist der Tag, bis zu dem Frauen über das Jahr arbeiten müssten, um das gleich Durchschnittsgehalt wie Männer in Deutschland zu erhalten. 2013 fiel dieser "Equal Pay Day" auf das gleiche Datum. Rein rechnerisch bleibt die Lohnlücke von 22 Prozent unverändert.mehr
Ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, dass Forderungen nach "Equal Treatment" nicht nur Unternehmen mit CGZP-Tarifvertrag treffen können. Warum auch Anwender der DGB-Tarifverträge ihre Arbeitsvertragsklauseln überprüfen sollten, erklärt der Arbeitsrechtler Dr. Kilian Friemel.mehr
Die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge waren unwirksam. Dies wurde bereits vom Bundesarbeitsgericht entschieden. Jetzt hat das BAG über einige Equal-Pay-Klagen der Zeitarbeiter entschieden - zugunsten der Leiharbeiter und zu Ungunsten der Verleihfirmen. Dennoch bleibt für Leiharbeiter ein kleiner Wermutstropfen.mehr
Die neuen Tarifverträge für Branchenzuschläge (TVBZ) gelten in sieben Branchen und bedeuten wieder einmal einen tiefen Einschnitt für die Zeitarbeitsbranche. Worauf Entleiher achten müssen, erklärt Dr. Thomas Lambrich, Partner bei Noerr.mehr
Seit 1. November gelten die neuen Branchenzuschläge in der Leiharbeit. Nun kommen zwei neue Branchen hinzu, in denen künftig der Lohn von Leiharbeitnehmern an den von Stammmitarbeitern angepasst werden soll.mehr
In der Metall-, Elektro- und in der Chemischen Industrie gelten vom 1. November an neue tarifliche Regeln für Zeitarbeitnehmer. Mit zeitlich gestaffelten Zuschlägen soll die Verdienstlücke zu Stammmitarbeitern verkleinert werden.mehr
Zum 1. November gelten für Zeitarbeitnehmer in der Metall-, Elektro- und chemischen Industrie neue Entgeltregeln. Stufenweise wird deren Gehalt an jenes vergleichbarer Arbeitnehmer beim Entleiher angepasst. Für einige Zeitarbeitnehmer beginnen die sogenannten Equal-Pay-Regeln bereits am 20. September.mehr
Zeitarbeitsfirmen können infolge der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge bis zur Grenze der Verjährung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Davor schützt auch eine zwischenzeitlich erfolgte Betriebsprüfung nicht.mehr