Mehr Lohn für Leiharbeitnehmer
Tausende Leiharbeiter in der deutschen Industrie werden ab 1. November besser bezahlt. Die neuen Zuschlagstarifverträge folgen einem einfachen Muster: Je länger der Leiharbeiter in den jeweiligen Branchen in einem Einsatzbetrieb arbeiten, desto höher wird das Gehalt. Das bedeutet: Bei ununterbrochenem Einsatz wird der tarifliche Grundlohn stufenweise mit Zuschlägen aufgestockt. Erstmals nach sechs Wochen, weitere Stufen folgen nach drei, fünf, sieben und neun Monaten im selben Betrieb.
Ein einheitliches Modell besteht nicht. Vielmehr handeln die Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften der jeweiligen Branche einzelne Tarifverträge aus. Bislang existiert in fünf Branchen jeweils ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge. Sie sollen der Forderung nach gleicher Bezahlung, also Equal Pay, nachkommen und eine gesetzliche Initiative überflüssig machen.
50 Prozent mehr Geld nach neun Monaten
Die IG Metall schätzt für ihren Bereich, dass vier von fünf Leiharbeitnehmern bereits im November Anspruch auf die erste Zuschlagstufe von 15 Prozent auf ihr Gehalt haben, weil sie bereits länger als sechs Wochen in denselben branchenzugehörigen Betrieb ausgeliehen sind. Von 250.000 Leiharbeitnehmer wären das 200.000 Mitarbeiter. In der Elektro- und Metallbranche steigt der Zuschlag innerhalb von neun Monaten von 15 bis auf 50 Prozent.
In der Chemieindustrie gelten für die unteren Tarifgruppen ähnliche Bestimmungen, für höhere Lohngruppen wurden geringere Zuschläge zwischen zehn und 35 Prozent vereinbart. Zum Jahreswechsel folgen als nächste Branchen die Kunststoff- und Kautschukindustrie sowie der Schienenverkehr (ab April 2013), alle allerdings mit deutlich geringeren Zuschlägen (etwa zwischen vier und 16 Prozent in der Kautschukindustrie). Für weitere Bereiche, beispielsweise für Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) und im Dienstleistungsbereich (Verdi), laufen die Verhandlungen.
Durch die Branchenzuschläge wird Zeitarbeit gerade im Bereich der Geringqualifizierten teurer. Der Anbieter Manpower sieht bereits 150.000 Jobs auf der Kippe. Der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Volker Enkerts, erklärte in Berlin, dass sich die Branche wegen der Zuschläge ändern werde. Zeitarbeit werde künftig strategisch im Fachkräftebereich und zur passgenauen Personalrekrutierung eingesetzt.
Höherer Mindestlohn ab 1. November
Für alle rund 850.000 Zeitarbeitnehmer tritt außerdem zum Monatswechsel eine Tariferhöhung in Kraft. Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten Deutschlands von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde. Kein Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche darf künftig weniger bezahlen.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
4.800
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
4.2064
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
3.177
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.7132
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.69816
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.685
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.513
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
1.395
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.390
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.367
-
Unternehmen müssen geschlechtsneutrale Vergütung systematisch belegen
13.11.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
12.11.2025
-
EU darf keine Mindestlohn-Kriterien vorgeben
11.11.2025
-
EuGH erklärt Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig
11.11.2025
-
Was Arbeitgeber beim Zugang von Kündigungen beachten müssen
10.11.2025
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
07.11.2025
-
Umgang mit Krankschreibungen in der Grippezeit
06.11.2025
-
Geldentschädigung wegen unzulässiger Videoüberwachung
05.11.2025
-
Probezeit ist nicht Wartezeit
04.11.2025
-
EuGH bleibt streng bei Massenentlassungen
03.11.2025