Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
Eisige Kälte nicht nur draußen, sondern auch am Arbeitsplatz? Wird es im Winter in Arbeitsräumen zu kalt - sei es durch zugige Fenster, eine aus Energiespargründen zu niedrig eingestellte Heizung oder einen Heizungsausfall -, schränkt das nicht nur die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ein, sondern gefährdet möglicherweise auch deren Gesundheit. Diese steht im Vordergrund, daher müssen Arbeitgeber die Mindesttemperaturen für Arbeitsräume einhalten.
Gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen laut ArbStättV
Welche Temperaturen in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen angemessen sind, regeln Vorgaben im Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen". Belastungen durch Hitze, aber auch durch Kälte sind zu vermeiden. Diese Anforderung wird durch die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) für Raumtemperatur konkretisiert. Wenn Arbeitgeber diese einhalten, können sie sicher sein, dass sie den entsprechenden Anforderungen der Verordnung genügen.
Grenzwerte für Raumtemperatur nach den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten"
Als untere Schwelle sehen die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) konkrete Mindestwerte der Lufttemperatur vor. Je nach Schwere der Tätigkeit betragen sie zwischen 12 und 20 Grad Celsius. Der höchste Wert, 20 Grad, gilt als Mindesttemperatur für "leichte Arbeit", also beispielsweise bei ruhigem Sitzen und gelegentlichem Gehen im Büro. 12 Grad sind nötig, wenn es um harte körperliche Arbeiten geht.
Die Mindesttemperaturen im Büro müssen danach
- für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 20 Grad Celsius,
- für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 19 Grad Celsius,
- für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius und
- für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 17 Grad Celsius betragen.
Für körperlich schwere Tätigkeit muss die Mindesttemperatur 12 Grad Celsius betragen.
Wärmer sollen es Beschäftigte laut den Regelungen in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen haben. Hier sollte die Temperatur wenigstens 21 Grad betragen. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer sogar mindestens 24 Grad sein.
Arbeitgeber muss bei Kälte Abhilfe schaffen
Wenn es am Arbeitsplatz zu kalt wird, die Temperaturen also unter die Mindesttemperaturen fallen, ist der Arbeitgeber gehalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, damit Mitarbeitende nicht frieren müssen. Beschäftigte können jedoch nicht einfach die Arbeit verweigern, sondern sollten zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat suchen und um Abhilfe bitten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wegerisiko: Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit
Manche mögen's heiß: Produktivität im Büro
Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.8295
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.958
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.344
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.3452
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.277
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.082
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
997
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
991
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
89416
-
Urlaubsanspruch bei Krankheit
876
-
Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
23.12.20252
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
19.12.20254
-
Wie es um die CSRD-Pflicht für Unternehmen steht
18.12.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
18.12.2025
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2025
17.12.2025
-
Kündigung wegen Krankschreibung aus dem Internet
15.12.2025
-
Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege sollen steigen
12.12.2025
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
11.12.2025
-
Reformen für die Mitbestimmung
09.12.2025
-
Weniger Bonus wegen Elternzeit
08.12.2025