Paketboten-Schutz-Gesetz

Der Weg ist frei für das neue Paketboten-Schutz-Gesetz,  das mit einer Nachunternehmerhaftung die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. November 2019 zugestimmt. Damit können die Neuregelungen noch vor Weihnachten in Kraft treten.

Ob Hermes oder DHL, in der Paketbranche geben viele Kurier-, Express- und Paketdienste aufgrund der großen Auftragslage einen gewissen Teil der Aufträge an Subunternehmer ab. Verstöße gegen den Mindestlohn oder die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sind dort häufig an der Tagesordnung, wie die Zollverwaltung festgestellt hat. Um die Arbeitsbedingungen der beschäftigten Arbeitnehmer zu verbessern, hat die Bundesregierung am 18. September 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Am 24. Oktober wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Am 8. November hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.

Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche

Mit dem Paketboten-Schutz-Geset wird die sogenannte Nachunternehmerhaftung eingeführt. Diese Haftungsregel existiert bereits in der Bau- und Fleischbranche und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt. Mit Einführung dieser Haftung sollen zukünftig Unternehmer, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste im Speditions-, Transport- und im damit verbundenen Logistikgewerbe tätig sind, dazu verpflichtet werden, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmern, die im Auftrag eines anderen Pakete befördern, abgeführt werden.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen

Vorgesehen ist folgende Ausnahme: Mit einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung können Versandunternehmen die Haftung umgehen. Diese Bescheinigung soll dann belegen, dass die Unternehmen ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft haben. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung regelmäßig dann aus, wenn die eingesetzten Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher immer ordnungsgemäß abgeführt haben.


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Haftung, Gesetz, Unternehmen