Zeitarbeit: Zuschläge in zwei neuen Branchen

Seit 1. November gelten die neuen Branchenzuschläge in der Leiharbeit. Nun kommen zwei neue Branchen hinzu, in denen künftig der Lohn von Leiharbeitnehmern an den von Stammmitarbeitern angepasst werden soll.

In der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern ab 1. April 2013 schrittweise angeglichen. Darauf haben sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP, und der Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen, IGZ) mit der IG Metall geeinigt.

Die Tarifabschlüsse orientieren sich am Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie. Auch sie sehen ein Stufenmodell vor, nach dem ein erster Aufschlag nach sechswöchigem Einsatz gezahlt wird. Die letzte der maximal fünf Stufen greift nach neun Monaten. In der Textil- und Bekleidungsindustrie steigen die Gehälter um fünf Prozent (nach sechs Wochen, Stufe 1) bis zu 25 Prozent (nach neun Monaten, Stufe 5). In der Holz- und Kunststoff  verarbeitenden Industrie erhöht sich das Gehalt um sieben Prozent (Stufe 1) bis hin zu 31 Prozent (Stufe 5).

Neue Tarifverträge, altes System

Damit entsprechen die Abschlüsse dem System der Branchenzuschläge und der zeitlichen Komponente der zuvor mit der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträgen.

Die jetzt vereinbarten Tarifverträge über Branchenzuschläge gelten ab 1. April 2013, haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 und basieren auf den Entgelten der BAP- und IGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Sie gelten für alle neun Entgeltgruppen.

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