Arbeitsschutzkontrollgesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft
Die Häufung von Corona-Fällen in Schlachtbetrieben hatte zu massiver Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie geführt. Um die schon seit Jahren immer wieder auftretenden Misstände in der Fleischwirtschaft zu beseitigen, hat der Deutsche Bundestag am 16. Dezember 2020 das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Dem hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Damit tritt das Gesetz ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Arbeitsschutzkontrollgesetz: kleine Fleischbetriebe bleiben ausgenommen
Das Gesetz regelt, dass Fleischbetriebe - ausgenommen sind kleine Handwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern - ab dem 1. Januar 2021 in ihrem Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter (für diese gilt das Verbot ab dem 1. April 2021) mehr beschäftigen dürfen. Für die Leiharbeit gibt es eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung: Auf der Grundlage eines Tarifvertrages ist es möglich, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung (aber nicht beim Schlachten und Zerlegen) durch Leiharbeiter aufzufangen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Es gilt außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und die Höchstbußgelder bei Arbeitszeitverstößen wurden von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt. Die Behörden werden zudem künftig öfter Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben durchführen und es werden - über den Bereich der Fleischwirtschaft hinaus - Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt. Untragbare Zustände in Sammelunterkünften soll es auch in anderen Branchen nicht mehr geben.
Beschäftigte von Subunternehmern in der Fleischbranche werden ausgebeutet
Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. In einigen Unternehmen der Fleischbranche waren zuletzt bis zu 100 Prozent Werkvertragsarbeiter im Kerngeschäft Schlachten, Zerlegen und Verarbeitung beschäftigt. Prüfungen der Arbeitsschutzbehörden hatten im vergangenen Jahr rund 8.800 Rechtsverstöße aufgedeckt. Arbeitnehmer arbeiteten teils 16 Stunden am Tag - und vielfach ohne Pause. Für Schutzausrüstung oder Miete wurde Lohn einbehalten. Vor allem osteuropäische Beschäftigte von Subunternehmern waren fragwürdigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt.
Arbeitsschutzkontrollgesetz: Verbände werden klagen
Die deutsche Fleischwirtschaft hält das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Dies sehen auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) so. Die Gewerkschaften hingegen hätten sich noch schärfere Regeln gewünscht, vor allem mit Blick auf die geplanten Arbeitsschutzkontrollen. Hier seien immer noch Schlupflöcher offen. Politisch hatte es gegen das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingebrachte Gesetz in der Unionsfraktion bis zuletzt starke Bedenken gegen eine zu starke Einschränkung von Werkverträgen und Leiharbeit gegeben.
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