Unbefristet angestellter Leiharbeiter kann nur Entfernungspauschale abziehen
Danach eröffnet allein die Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung an einen anderen Arbeitsort keinen Abzug nach Reisekostengrundsätzen.
Der Kläger war unbefristet bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und hatte sich laut Arbeitsvertrag bereit erklärt, bei verschiedenen Kunden des Arbeitgebers – auch im Rahmen von wechselnden Projekten und Orten – eingesetzt zu werden. Zeitgleich mit dem Arbeitsvertrag schlossen die Arbeitsparteien eine Zusatzvereinbarung, die einen Einsatz bei einer bestimmten Konzerngesellschaft vorsah.
Fahrten eines Leiharbeiters
In seinen Einkommensteuererklärungen 2014–2017 rechnete der Leiharbeiter die Fahrten zu seinen Einsatzorten nach Reisekostengrundsätzen ab (0,30 EUR je gefahrenem Kilometer). Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Leiharbeiter beim Kunden eine erste Tätigkeitsstätte begründet hatte und ließ nur den Ansatz der Entfernungspauschale zu (0,30 EUR je Entfernungskilometer), sodass sich der Fahrtkostenabzug im Ergebnis halbierte.
Ansatz der Entfernungspauschale
Das FG entschied, dass die Fahrten zur Arbeit zu Recht nur im Wege der Entfernungspauschale berücksichtigt worden waren. Der Leiharbeitnehmer hatte eine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Entleihers begründet. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können nur im Wege der Entfernungspauschale abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Dauerhafte Zuordnung zu erster Tätigkeitsstätte
Eine erste Tätigkeitsstätte ist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Das Werksgelände der Konzerngesellschaft war eine ortsfeste betriebliche Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, zu der auch eine "Zuordnung" bestand. Letztere ergab sich für das FG unter anderem aus dem Umstand, dass die Zusatzvereinbarung zeitgleich mit dem Arbeitsvertrag abgeschlossen worden war. Hieraus war zu folgern, dass arbeitsrechtlich von Anfang an vorgesehen war, den Leiharbeiter ausschließlich am Ort des Entleihers einzusetzen.
Unbefristete Tätigkeit des Leiharbeiters
Die Zuordnung war nach Gerichtsmeinung auch "dauerhaft", da sie unbefristet war. Aus dem Arbeitsvertrag ergab sich, dass der Leiharbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand. Auf eine eventuelle Befristung des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Entleiher kam es nach Gerichtsmeinung daher nicht an. Die bloße Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für sich genommen noch nicht zu einer lediglich befristeten Zuordnung.
Weiteres Verfahren
Das FG ließ die Revision zu, ein anhängiges Revisionsverfahren ist jedoch nicht bekannt. Zu einem ähnlich gelagerten Verfahren des Niedersächsischen FG, Urteil v. 28.5.2020, 1 K 382/16, ist jedoch ein Revisionsverfahren anhängig, Az beim BFH VI R 32/20.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 13.7.2021, 13 K 63/20
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
-
Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
-
Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
-
Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
-
Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026
-
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
24.08.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
-
Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
-
Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
-
Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026
-
Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
17.08.2026