Klare Regelungen und Verantwortlichkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen helfen dem Unternehmen, Arbeitsunfälle, Brände sowie Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Vorgaben aus diesen Bereichen beim Einsatz von Fremdfirmen zeigen notwendige Maßnahmen auf, so dass jeder weiß, was er zu tun hat.

Es hilft Ihnen nicht weiter, wenn eine Fremdfirma einen Schaden auf Ihrem Betriebsgelände verursacht hat und Sie dann Regressforderungen stellen können. Ihre Betriebsabläufe werden durch Schadensereignisse gestört. Schlimmstenfalls kommt es zur Lieferunfähigkeit, die im weiteren einen Verlust von Kunden bedeuten könnte. Das deckt keine Versicherung ab! Auch ein Imageschaden ist möglich: In der Presse wird immer der Name Ihres Unternehmens auftauchen, auch wenn die Fremdfirma den Schaden verursacht hat.

Beim Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung) hilft Ihnen die Eingliederung einschließlich der arbeitsplatzbezogenen Unterweisung, einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Prozesse sicherzustellen. Ein Leiharbeiter, der z. B. einen Arbeitsunfall erleidet, weil er nicht ausreichend in die Benutzung einer Maschine eingewiesen wurde, muss ersetzt werden. Das bedeutet erneuten organisatorischen Aufwand zur Wiederbesetzung der Position einschließlich des erneuten Einweisens und Anlernens. Ein Sachschaden, der beim Unfall zusätzlich eingetreten ist, muss ebenfalls beglichen werden. Ggf. kann das auch einen längeren Produktionsausfall bedeuten. Der körperliche Schaden des Leiharbeiters sollte natürlich ebenfalls nicht vernachlässigt werden.

Der organisatorische Aufwand für Regelungen von Fremdfirmeneinsätzen ist deutlich geringer als die Folgen möglicher Arbeitsunfälle, Schäden durch Brände etc. Nicht alle Schäden und Kosten werden von Versicherungen bezahlt!

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