Überblick
  • Immer häufiger werden Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, von Fremdfirmen und Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) übernommen. Das können z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Werkschutz, innerbetrieblicher Transport oder tätigkeitsbezogene Unterstützung der betrieblichen Abläufe sein.
  • Gerade durch die Kombination von fremden und eigenen Mitarbeitern ist es wichtig, Regelungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schaffen, damit beide Personengruppen sich nicht gegenseitig gefährden.
  • Beim Einsatz von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue oder veränderte Sicherheitsrisiken ergeben. Die Mitarbeiter der Fremdfirmen arbeiten in unterschiedlichsten Arbeitsumgebungen mit ungewohnten Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen. Anforderungen aus diesen Einflussgrößen sind oftmals nicht oder unzureichend bekannt. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein.
  • Die Mitarbeiter der eigenen Firma treffen auf Fremdfirmenmitarbeiter, die ein eigenes Arbeitsziel verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen beider Gruppen sind dabei möglich. Es ist daher wichtig, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu regeln, damit keine Sicherheitsrisiken entstehen.
  • Bereits bei der Auftragsplanung muss geregelt werden, wer die Aufgaben der Fremdfirma koordiniert. Dafür sollte ein Koordinator bestellt werden, der der Fremdfirma mitgeteilt werden muss.
  • Der Koordinator ermittelt zusammen mit dem vor Ort Verantwortlichen der Fremdfirma mögliche Gefährdungen, die während des Auftrages bestehen bzw. durch die Arbeiten entstehen können. Beide vereinbaren entsprechende Schutzmaßnahmen.
  • Klare Absprachen von Verantwortlichkeiten sowie eine geregelte Kommunikation helfen, einen gefahrlosen Ablauf der Fremdfirmenarbeiten zu gewährleisten.
  • Die Fremdfirma sollte bereits vertraglich verpflichtet werden, betriebsspezifische Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbedingungen einzuhalten. Damit wird bereits bei der Auftragsvergabe deutlich, welchen Stellenwert diese Bereiche im Unternehmen haben.
  • Wichtige Inhalte können z. B. in einem "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" zusammengestellt werden. Dies können neben allgemeinen Zutritts-, An- und Abmelderegelungen auch Regelungen zu Heißarbeiten oder Baustellenabsicherungen etc. sein. Die Fremdfirmenmitarbeiter müssen den Inhalt und die Einhaltung dieser Bestimmungen vor Betreten des Betriebsgeländes per Unterschrift bestätigen.

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