Für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren gelten abweichende Pausenregelungen (§ 11 JArbSchG):

  • max. unterbrechungsfreie Arbeitszeit: 4,5 Stunden
  • Pausenzeiten: mind. 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden Arbeitszeit, mind. 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden
  • kürzeste Pausenzeit: mind. 15 Minuten

Wann Pausen gemacht werden oder ob die Gesamtpausendauer in Pausen von je 15 Minuten unterteilt werden, hängt von den betrieblichen Bedürfnissen ab. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitspracherecht.

 
Achtung

Pausenzeiten müssen eingehalten werden

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen müssen – ebenso wie die Ruhezeit – eingehalten werden. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Selbst wenn ein Arbeitnehmer kürzere Pausen macht als gesetzlich vorgeschrieben, ist der Arbeitgeber berechtigt, die volle Pausenzeit abzuziehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Forderungen des ArbZG eingehalten werden und seine Beschäftigten bei Nichteinhaltung darauf hinzuweisen.

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