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Dienstwagen: So fahren Mitarbeiter gesund und sicher / 1.1 Wer darf im Betrieb Auto fahren?

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Grundsätzlich kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter, der mind. einen Führerschein der Klasse B besitzt, dienstlich einen Pkw fahren kann. Die Fahrerlaubnisverordnung, die das Führerscheinwesen regelt, sieht vor, dass nur derjenige einen Pkw-Führerschein erwerben kann, der mind. 18 Jahre alt ist und über ausreichende geistige und körperliche Eignung verfügt. Ergänzend fordert § 35 DGUV-V 70 "Fahrzeuge", dass der Arbeitgeber "mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen [darf], ... die ihre Befähigung ... gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen."

Beide Vorschriften sehen für Fahranfänger bzw. Auszubildende ganz bestimmte Ausnahmen vom Mindestalter vor, die aber im normalen betrieblichen Alltag kaum greifen werden – wer betrieblich Auto fährt, muss also in aller Regel volljährig sein. Die DGUV-V 70 verlangt darüber hinaus, dass der Unternehmer Beschäftigte zum Führen eines Fahrzeugs ausdrücklich bestimmt, und empfiehlt dafür die Schriftform. Manchmal (z. B. bei Außendienstmitarbeitern) ist das schon über den Arbeitsvertrag abgedeckt, in anderen Fällen sind innerbetriebliche Fahrerlaubnisse für Firmenfahrzeuge sinnvoll (vgl. Abb. 1).

Für den Arbeitgeber ergibt sich aus diesen Bestimmungen, dass er sich wenigstens zu Beginn des Arbeitsverhältnisses (ggf. auch in regelmäßigen Abständen) den Führerschein vorlegen lassen und die Beschäftigten verpflichten sollte, den Verlust des Führerscheines unmittelbar dem Arbeitgeber anzuzeigen (vgl. Abb. 1). Außerdem macht § 35 DGUV-V 70 deutlich, dass der Arbeitgeber nicht einfach davon ausgehen darf, dass der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ihn automatisch jeder weit...

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