Psychische Eignungsuntersuchungen: Anforderungen

Arbeitgeber dürfen anlassbezogen und anlasslose Eignungsüberprüfungen bei ihren Beschäftigten durchführen. Hierzu werden die gesundheitlichen und psychischen Merkmale des Arbeitnehmers mit dem tätigkeitsspezifischem Anforderungsprofil abgeglichen. Doch sind Anforderungsprofile immer zielführend? Ein Forschungsprojekt hat das Anforderungsprofil für psychische Eignungsuntersuchungen des Sicherungspersonals bei Gleisbauarbeiten bei der Deutschen Bahn überprüft und stellte einigen Änderungsbedarf fest.

Bei einer Eignungsuntersuchung wird überprüft, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausreichend sind. Typische Eignungsuntersuchungen sind zum Beispiel die Untersuchung zur Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit oder zu Arbeiten in der Höhe.

Psychische Eignungsuntersuchungen - Relevanz für den Arbeitsschutz

Die Eignungsuntersuchung ist auch für den Arbeitsschutz relevant, denn laut den „Grundsätzen der Prävention“ der DGUV sind Unternehmer verpflichtet, bei der Übertragung von Aufgaben an den Arbeitsnehmer zu berücksichtigen, „ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenstellung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“ Dadurch soll eine Gefährdung dieser Beschäftigten sowie Dritter verhindert werden. Gesundheitliche Bedenken des Arbeitgebers können dazu führen, dass die betroffenen Beschäftigten ihre bisherigen Tätigkeiten nicht weiter ausüben dürfen.

Rechte des Arbeitsnehmers bei Eignungsuntersuchungen

Eine Eignungsuntersuchung darf der Arbeitgeber nur nach Einwilligung des betreffenden Beschäftigten durchführen. Vor der Untersuchung muss der Beschäftigte umfassend über Inhalt und Umfang der Untersuchung aufgeklärt werden. Die Untersuchung muss „verhältnismäßig“ sein, d.h. unter anderem, dass die diagnostischen Verfahren und Inhalte der Untersuchung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der tatsächlichen Tätigkeit stehen müssen.

Unterschied Einstellungs- und Eignungsuntersuchung

Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Formen um Eignungsuntersuchungen. Im Rahmen eines Einstellungsverfahrens wird die Eignungsuntersuchung aber Einstellungsuntersuchung genannt. Einstellungsuntersuchungen dürfen durchgeführt werden, wenn diese aus rechtlichen Gründen verlangt werden (so etwa bei Piloten), eine Eignungsfeststellung aufgrund Anforderungen der Tätigkeit erforderlich ist (bspw. gesundheitliche Anforderungen) oder aber der Arbeitgeber „begründete Zweifel“ an der gesundheitlichen Eignung des Bewerbers hat.

Grundlage für Eignungsuntersuchungen: Anforderungsprofil

Die Basis für die Bewertung der Eignung bilden Anforderungsprofile. Diese wiederum entstehen auf der Grundlage von Arbeits- und Anforderungsanalysen, die systematisch die aktuellen Merkmale und Anforderungen einer Tätigkeit mit den gesundheitlichen, psychischen und kognitiven Merkmalen des Beschäftigten abgleichen. Im Rahmen der Eignungs- oder Einstellungsuntersuchungen wird beurteilt, wie die Eignungsmerkmale der Kandidaten ausgeprägt sind und ob diese mit dem Anforderungsprofil übereinstimmen.

Psychische Leistungsfähigkeit von SiPo – bisheriges Anforderungsprofil hinterfragt

Sicherungsposten (SiPo) haben eine anspruchsvolle Tätigkeit im Verkehrswesen inne. Sie übernehmen eine besondere Garantenstellung für die Sicherheit und Gesundheit der auf Gleisbaustellen tätigen Beschäftigten. Wie das psychologische Anforderungsprofil für diesen Beruf bei der Bahn genau auszusehen hat, ist in der „Vereinbarung über die Anforderungen an die Eignungsuntersuchung von Sicherungspersonal auf Gleisbaustellen im Verantwortungsbereich der DB“ festgehalten, die sich in wesentlichen Punkten an den einschlägigen DGUV Vorschriften orientiert. Im Rahmen des Projekts „Überprüfung der Kriterien zur psychischen Leistungsfähigkeit des Sicherungspersonals im Gleisbereich“ der FSA (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) wurde 2019 untersucht, ob das psychologische Anforderungsprofil für das Sicherungspersonal für Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn verändert werden sollte.

In dem Projekt wurde das bisherige Anforderungsprofil hinterfragt. Leitfragen waren: Kann das Eintrittsalter für Sipo von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt werden? Sind regelmäßige psychologische Wiederholungsuntersuchungen notwendig? Vor dem Projekt verlangte die DB-Vereinbarung anlasslose Wiederholungsuntersuchungen alle fünf Jahre und nach Vollendung des 62. Lebensjahrs alle zwei Jahre mit dem Ziel, sicherheitsrelevante Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten des Beschäftigten zu erkennen.

Psychische Eignungsuntersuchungen: Nur Aufmerksamkeitsvermögen regelmäßig überprüfen

Das Projektteam konnte im Rahmen der Validierungsstudie keine Belege dafür finden, dass ältere Beschäftigte bessere bzw. zuverlässigere Arbeitsleistungen erbringen. Das entscheidende Element des Anforderungsprofils sei neben der Erfahrung vor allem das Aufmerksamkeitsvermögen des Sicherungspersonals, wobei die Forscher auch das Konzentrationsvermögen und die Wahrnehmungsfähigkeit der Beschäftigten berücksichtigten. Denn dieses könne u. a. durch neurologische und psychische Krankheiten stark beeinträchtigt sein und sollte daher weiterhin regelmäßig überprüft werden. Fazit des Forschungsprojekts: Regelmäßige, anlasslose psychologische Untersuchungen sind nur in Hinsicht der Überprüfung des Aufmerksamkeitsvermögens der Beschäftigten sinnvoll und gerechtfertigt.

Zumindest in Hinsicht auf das Einstiegsalter wurden die Empfehlungen des Forschungsteams bislang noch nicht angenommen: Das Einstiegsalter für Sicherungsposten bei der DB Fahrwegdienste GmbH liegt immer noch bei 21 Jahren.


Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Prävention, Psychische Erkrankung