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Krane / 5 Sicherheitsregeln beim Einsatz von Kranen

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Folgende Regeln sind beim Einsatz von Kranen zu beachten:

  • Der Kranführer darf keine Personen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung befördern.
  • Angehobene Lasten oder angehobene Lastaufnahmemittel dürfen nicht betreten werden (Ausnahme: Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt).
  • Wenn mehr als ein Anschläger zum Anschlagen erforderlich ist, muss aus dieser Gruppe der Anschläger ein Verantwortlicher bestimmt und dem Kranführer benannt werden.
  • Der verantwortliche Anschläger übernimmt die Verantwortung für das richtige Anschlagen der Last und dafür, dass alle Anschläger den Gefahrenbereich verlassen haben bevor die Last angehoben wird.
  • Die Tragfähigkeit von Lastaufnahmeeinrichtungen darf nicht überschritten werden.
  • Lasten niemals schräg ziehen oder schleppen.
  • Nie in eine laufende Bewegung gegensteuern.
  • Nie mit voller Geschwindigkeit gegen Endanschläge fahren.
  • Der Aufenthalt von Personen unter schwebenden Lasten ist bei kraftschlüssiger Aufnahme nicht gestattet. Formschlüssig verbundene Lasten soll der Kranführer nicht unnötig über Personen hinweg befördern.
  • Lasten nicht in Verkehrswegen absetzen.
  • Beim Absetzen von Lasten ist darauf zu achten, dass die richtigen Unterlagen bereitliegen, damit die Anschlagmittel unter der Last hervorgezogen bzw. die Last wieder aufgenommen werden kann. Rundes Material ist gegen Fortrollen zu sichern.
  • Der Kranführer muss die Last während des gesamten Transportvorgangs im Auge behalten. Ist dies nicht möglich, darf er nur auf Zeichen eines Einweisers steuern.
  • Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrich...

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