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Brandwände / 4 Beispiele zur baulichen Ausführung von Brandwänden

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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  • Brandwände sind grundsätzlich mindestens 0,3 m über Dach geführt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Bei diesen Gebäudeklassen kann die Brandwand bis mindestens unter die Dachhaut geführt werden, sofern die Dachhaut aus nicht brennbaren Baustoffen besteht. Bei Gebäuden, bei denen die Industriebaurichtlinie Anwendung findet, müssen Brandwände immer 0,5 m über Dach geführt werden. Brandwände müssen in allen Geschossen übereinander angeordnet sein. Eine geschossweise versetzte Anordnung innerer Brandwände ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Brandwände zwischen Gebäuden gleicher Höhe müssen in Neubauten bei Dächern, die nicht feuerbeständig oder aus brennbaren Baustoffen bestehen, mindestens 0,5 m über die anschließenden Dachflächen hinausragen (0,3 cm bei Bestandsbau, 0,5 m bei größerer baulicher Änderung). Es hat sich eine Überdachführung von 0,8 m bewährt, um im Einsatzfall Löschkräfte ausreichend zu schützen.
  • Zwischen Gebäuden mit einer Höhendifferenz unter 2 m ist die Brandwand wie bei Gebäuden mit gleicher Höhe auszuführen. Ab 2 m Höhendifferenz gibt es verschiedene Bestimmungen für das Dach des niedrigeren Gebäudes, deren Tragwerke und für Komplextrennwände.
  • Eine erhöhte Gefahr der Brandausbreitung besteht auch über Eck, wenn Gebäude oder Gebäudeteile in einem Winkel von < 120° zueinander angeordnet sind. Um an dieser Stelle Brandausbreitung zu vermeiden, gibt es Vorgaben bzgl. der Abstände der Brandwand oder aber zur Ausführung der Außenwände. So kann beispielsweise die Brandwand in einem Abstand von mindestens 5 m zur inneren Ecke des Gebäudes errichtet werden.
  • Im Brandfall kann die Standsicherheit durch Ausdehnung oder Einsturz anderer Bauteile gefährdet sein. Brandwände dürfen somit mit Bauteilen oder technischen Einrichtungen (...

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