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Warum sollte es eine Regelung für Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände geben?

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Immer häufiger werden Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, von Fremdfirmen und Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) übernommen. Das können z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Werkschutz, innerbetrieblicher Transport oder tätigkeitsbezogene Unterstützung der betrieblichen Abläufe sein.
  • Gerade durch die Kombination von fremden und eigenen Mitarbeitern ist es wichtig, Regelungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schaffen, damit beide Personengruppen sich nicht gegenseitig gefährden.
  • Beim Einsatz von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue oder veränderte Sicherheitsrisiken ergeben. Die Mitarbeiter der Fremdfirmen arbeiten in unterschiedlichsten Arbeitsumgebungen mit ungewohnten Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen. Anforderungen aus diesen Einflussgrößen sind oftmals nicht oder unzureichend bekannt. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein.
  • Die Mitarbeiter der eigenen Firma treffen auf Fremdfirmenmitarbeiter, die ein eigenes Arbeitsziel verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen beider Gruppen sind dabei möglich. Es ist daher wichtig, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu regeln, damit keine Sicherheitsrisiken entstehen.
  • Bereits bei der Auftragsplanung muss geregelt werden, wer die Aufgaben der Fremdfirma koordiniert. Dafür sollte ein Koordinator bestellt werden, der der Fremdfirma mitgeteilt werden muss.
  • Der Koordinator ermittelt zusammen mit dem vor Ort Verantwortlichen der Fremdfirma mögliche Gefährdungen, die während des Auftrages bestehen bzw. durch die Arbeiten entstehen können. Beide vereinbaren entsprechende Schutzmaßnahmen.
  • Klare Absprachen von Verantwortlichkeiten sowie eine geregelte Kommunikation helfen, einen gefahrlosen Abl...

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