Grundlage für die Unterweisung sollte das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen sein, in dem alle betriebsspezifischen Regelungen zusammengefasst sind. Außerdem sollten konkrete Arbeitsbedingungen besprochen werden, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung bestehen.
Auftraggeber muss Fremdfirmenmitarbeiter nicht unterweisen
Es ist nicht Aufgabe des Auftraggebers, alle Mitarbeiter der Fremdfirma oder gar dessen Subunternehmen bzgl. der zuvor genannten Punkte zu unterweisen. Es sollte daher im Unterweisungsprotokoll ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen werden, dass dieser die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter der Fremdfirma nachfolgend und vor deren Arbeitsaufnahme unterweisen muss.
Bei der Ausführung von Arbeiten durch eine Fremdfirma kann es zu zusätzlichen Gefährdungen für die eigenen Mitarbeiter kommen. Um dies zu vermeiden, werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung neue Sicherheitsmaßnahmen definiert oder ggf. Arbeitsabläufe geändert (z. B. Verkehrswege umgeleitet). Die Mitarbeiter müssen diesbezüglich unterwiesen werden.
Verantwortlich für die Unterweisung ist – wie bei allen anderen Unterweisungen – der direkte Vorgesetzte. Es kann jedoch hilfreich sein, diese Unterweisung zusammen mit dem Koordinator durchzuführen, da dieser die Rahmenbedingung der durchzuführenden Arbeiten und der zu treffenden Schutzmaßnahmen kennt. Die Unterweisung muss ebenfalls dokumentiert werden.
Unterweisung ist Aufgabe der Fremdfirma
Die Fremdfirma muss – wie alle Arbeitgeber – ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt werden. Die Inhalte der Unterweisung richten sich dabei nach den Tätigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungen, die im Rahmen des Auftrages ausgeführt werden sollen.
Ergänzend zu dieser allgemeinen Unterweisung müssen die Mitarbeiter der Fremdfirma über Gefährdungen, die während der Ausführung der Arbeiten beim Auftraggeber entstehen können und über die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Bestandteil der Unterweisung sollte auch das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen sein. Die Unterweisung ist vor Ort durchzuführen und zu dokumentieren.