Was ist eine Pandemie? Definition und Ursachen

Mittlerweile hat das Coronavirus Deutschland fest im Griff. Private Reisen oder Geschäftsreisen werden abgesagt. Auch das alltägliche Leben wird durch das Coronavirus bestimmt. Einschränkungen aufgrund der Pandemie prägen den privaten und den beruflichen Alltag. Doch was ist eine Pandemie?

Und was bedeutet eine Pandemie für ein Unternehmen? Mit welchen Schutzmaßnahmen kann die Funktionstüchtigkeit eines Unternehmens aufrecht erhalten werden und wie lassen sich die Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten begrenzen bzw. senken?

Definition einer Pandemie

Unter einer Pandemie versteht man die weltweite Ausbreitung einer Krankheit. Im engeren Sinne handelt es sich dabei um eine Infektionskrankheit (Influenzapandemie), die von einem neuen Influenzavirus verursacht wird, gegen das in der Bevölkerung keine Immunität besteht und gegen das es zu Beginn der Pandemie noch keinen spezifischen Impfstoff gibt.

Die betriebliche Pandemieplanung ist ein Prozess, bei dem notwendige Maßnahmen im Vorfeld bzw. für den Pandemiefall geplant werden.

Ursachen einer Pandemie

Auslöser einer Pandemie sind Viren, die in der Lage sind, ihre Struktur (antigene Oberflächenmoleküle Hämagglutinin und Neuraminidase) ständig zu verändern. Da diese neuen Erreger zuvor nicht oder sehr lange nicht in der menschlichen Bevölkerung vorgekommen sind, ist das Immunsystem nicht vorbereitet und daher auch nicht geschützt.

Empfehlungen für Beschäftigte mit direktem Kontakt zum Coronavirus

Viren gelten im arbeitsschutzfachlichen Sinn als biologische Arbeitsstoffe. Damit unterliegen Tätigkeiten mit dem Virus, egal ob gezielt oder nicht gezielt, der Biostoffverordnung. Hier werden an den Arbeitgeber Anforderungen an die Beurteilung der Gefährdungen für die Beschäftigten und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen gestellt. Voraussetzung für diese Beurteilung ist das Wissen um die Gefährlichkeit der jeweiligen Biostoffe. Deshalb werden Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten in Risikogruppen eingeteilt. Aus der Risikogruppe ergibt sich die Schutzstufe und damit auch der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen.

Berufsbedingt können Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Transporten von infizierten Personen oder auch in Laboratorien mit dem Virus in Kontakt kommen. Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist der berufsbedingte Umgang mit solchen Viren durch die BioStoffV geregelt. Die TRBA 250 und die TRBA 100 regeln Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschäftigten sich mit dem Arbeitsschutz bei möglichen Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz. Dieser Ausschuss veröffentlicht seine Beschlüsse in der Regel über die Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier finden sich dann auch Empfehlungen für spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch das Coronavirus.