Maßnahmen bei einer Pandemie

Ist der Pandemiefall eingetreten, wird sich zeigen, wie erfolgreich die bis dahin erfolgten Planungen waren. Viel Zeit zum Korrigieren von Maßnahmen oder Üben von Verhaltensregeln bleibt nun nicht mehr. Jetzt gilt es, den Pandemieplan zu aktivieren.

Entsprechend der Entwicklung der Pandemie sind betrieblichen Prozesse (Produktionskapazität, Umfang der Dienstleistungen), sowie die Personalstärke anzupassen. Ggf. werden Teile der Produktion ausgelagert oder die Heim- bzw. Telearbeit aktiviert. Die Sicherung der Daten und die Organisation des Werkschutzes können weitere Maßnahmen sein.

Hygienische Maßnahmen bei einer Pandemie

Eine ausreichende persönliche Hygiene ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Neben Verhaltensregeln ist auch die Beschaffung der notwendigen Ausstattungen wichtig. Hierzu gehören:

  • ausreichende Handwaschmöglichkeiten und -mittel,
  • ausreichende Vorräte an Hygiene-Verbrauchsmaterialien (Waschlotion, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel, ggf. Hygienemasken),
  • Aufstellung zusätzlicher Desinfektionsmittelspender.

Für die Beschäftigten sind entsprechende allgemeine und arbeitsplatzbezogene Regeln zur guten Hygienepraxis aufzustellen. Dazu gehören z. B.:

  • das Vermeiden unnötiger Handkontakte,
  • das regelmäßige Händewaschen mit Seife (ggf. zusätzliche Händedesinfektion), z. B. nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • das Vermeiden des (gewohnheitsmäßigen) Berührens von Augen, Mund und Nase,
  • die Art des hygienischen Hustens und Niesens,
  • das Abstandhalten zu Hustenden und Niesenden,
  • die Verwendung von Einwegpapiertaschentüchern,
  • das regelmäßige Lüften der Arbeitsräume (z. B. etwa 4-mal täglich für ca. 10 Minuten).

Die Beschäftigten müssen mit diesen Regeln in geeigneter Form vertraut gemacht werden, z. B. durch Unterweisungen, per E-Mail, Intranet, Aushänge.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Durch betriebsorganisatorische Maßnahmen kann ebenfalls ein Beitrag zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr geleistet werden. Dazu gehört z. B.:

  • Vermeiden bzw. Reduzieren von größeren Menschenansammlungen durch Telefon- oder Videokonferenzen
  • das Absagen nicht zwingend erforderlicher Dienstreisen.

Auch bei der Verteilung bzw. Sammlung der Betriebspost kann mit erhöhter Hygiene eine mögliche Übertragung verhindert werden. Weitere Maßnahmen sind:

  • Aufhebung von fixen Anfangs- und Endzeiten im Betrieb,
  • Organisation nicht überlappender Ablösungen oder
  • Schließung von Cafeterias und Personalrestaurants.

Vorgehensweise nach einer Pandemie

Die Maßnahmen zur Beendigung des Ausnahmezustands stellen die letzte Phase der Pandemieplanung dar. Die vom Unternehmer oder dessen Beauftragten verkündete Rückkehr zur Normalität kann in einem oder in mehreren Schritten erfolgen. Dazu werden die Führungskräfte der einzelnen Funktionsbereiche, die Arbeitnehmervertretung und anschließend auch alle Beschäftigten über das Ende der Pandemiephase und die Rückkehr zur Normalität informiert. Das festgelegte Informationssystem sollte dafür genutzt werden.

Im nächsten Schritt werden Partnerfirmen, Personaldienstleister (im Fall von Beschäftigung von Leiharbeitern), Lieferanten, Kunden und ggf. Behörden und Verbände über die Rückkehr zum Normalbertrieb informiert. Auch dafür können schon im Vorfeld Festlegungen getroffen werden, wer wen informiert. Sollten vorübergehend neue vertragliche Bindungen (z. B. zu Rufdiensten) eingegangen worden sein, können diese nun wieder gelöst werden.

Nach der Normalisierung der betrieblichen Prozesse (Produktion, Dienstleistungen usw.) ist es auch wichtig, die Mitarbeiter über die Bewältigung der Pandemie zu informieren. Außerdem sollte eine Auswertung der betrieblichen Pandemiemaßnahmen vorgenommen werden (Schadensbilanz).

Nach abgeschlossener Rückkehr zum Normalbetrieb kann der Pandemieplan außer Kraft gesetzt werden.