Arbeitsschutzkontrollgesetz

Arbeitsschutz 2026: Nachweispflicht für Schulungen steigt


Arbeitsschutz 2026: Nachweispflicht für Schulungen steigt

Seit 2026 reicht die bloße Anwesenheitsdokumentation nicht mehr aus. Betriebe müssen nachweisen, dass Beschäftigte Schulungsinhalte verstanden und in der Praxis anwenden können. Dafür sollte der Frontalunterricht durch moderne Lernformate ergänzt werden.

Bis Ende des vergangenen Jahres reichte es für Betriebe aus, den „Lernerfolg“ von Unterweisungen durch bloße Anwesenheit eines Beschäftigten, dokumentiert durch eine Unterschrift, nachzuweisen. Im Rahmen des 2021 eingeführten Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ArbSchKG) müssen die verantwortlichen Behörden ab 2026 verstärkt Kontrollen in den Unternehmen durchführen und dabei auch die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen kontrollieren. Wesentliche Aspekte dabei: Wurden die Inhalte dieser Schulungen auch von allen Teilnehmern verstanden und verinnerlicht? Können sie die theoretisch gelernten Lerninhalte auch in der betrieblichen Praxis anwenden?

Konsequenzen für Betriebe

Das bedeutet, dass Unterweisungen im Rahmen von Betriebskontrollen eine verstärkte Relevanz bekommen. Die Unternehmen müssen durch regelmäßige, betriebsspezifische Unterweisungen, unter anderem zu Brandschutz, Erste Hilfe oder Gefahrstoffe, sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Neben der höheren Kontrolldichte (mindestens 5 Prozent der Unternehmen müssen von den Behörden aufgesucht werden) soll auch der verbesserte Datenaustausch zwischen Behörden und Unfallkassen dazu beitragen, dass einige Unternehmen Unterweisungen nicht länger als lästige Pflichtaufgabe verstehen können. Denn mangelhafte Nachweise des Lernerfolgs in Theorie und betrieblicher Praxis können dann schnell zu behördlichen Auflagen oder hohen Strafen führen.

Lernerfolg dokumentierbar machen

Mit dem konventionellen Frontalunterricht ist ein vom Gesetzgeber gewollter Lernerfolg aber kaum eindeutig zu belegen. Um diesen rechtssicher zu dokumentieren und darüber hinaus die Anstrengungen des Unternehmens bei Unterweisungen zu demonstrieren, könnten folgende Punkte hilfreich sein:

  • Zusätzlich zum üblichen Frontalunterricht, den es auch weiterhin geben wird und geben muss, können die Unterweisungen durch proaktive Lernformate ergänzt werden. In diesen können die Teilnehmenden beweisen, ob sie die Lerninhalte auch in der betrieblichen Praxis umsetzen können – so beispielsweise mit Rollenspielen, Gruppendiskussionen und praktischen Übungen.
  • Bei der Vorbereitung der Schulungen können die Beschäftigten, vor allem die Auszubildenden und jungen Leute, verstärkt beteiligt werden. So setzen diese sich mit den Inhalten auch schon vor den eigentlichen Veranstaltungen auseinander.
  • Mittels digitaler Tools und E-Learning-Anwendungen kann de Schulung individualisiert werden und die einzelnen Teilnehmenden, die Unterweiser und die Betriebe können die Lernfortschritte vor allem bei theoretischem Wissen schnell überprüfen und dokumentieren. Zusätzlich steigert diese Lernmethode auch die Freude am Lernen und trägt somit zur Bereitschaft bei, die Schulungen als Bereicherung und nicht als Pflichtübung zu verstehen.
  • Zusätzlich zu den verpflichtenden Unterweisungen können Arbeitgeber freiwillig flankierende Schulungen zu Arbeitsschutzthemen anbieten, um das Sicherheitsdenken bei den Beschäftigten weiter zu fördern und das Engagement des Unternehmens in diesem Bereich zu belegen. Hilfreich als Ideengeber sind sogenannte Unterweisungskalender für jede Woche oder Monat des Jahres, die unter anderem von den Berufsgenossenschaften BGRCI (wöchentliche Tipps und Ratschläge) und BG Bau (auf monatlicher Basis) vorliegen.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz , E-Learning
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