Arbeitsschutz in Grundschulen

Arbeitsschutzschulungen bereits für ABC-Schützen


Arbeitsschutzschulungen bereits für ABC-Schützen

Immer mehr Schulen nutzen moderne Technologien, Fachschulen sogar schwere Maschinen und Geräte. Italien führte als erstes Land weltweit Arbeitsschutz als Schulfach ein, einschließlich der Klassen 1-3. Aufgrund eines neuen Gesetzes müssen nun altersgerechte Ausbildungs- und Unterweisungsformen für alle Schultypen festgelegt werden.

Bereits im Schulalltag müssen Kinder und Jugendliche mit diversen technischen Geräten arbeiten. Einerseits handelt es sich um PC, Tablets und Laptops mit relativ geringen Sicherheitsrisiken. Andererseits kommen in Fachschulen auch schwere Maschinen mit hohem Gefährdungspotenzial zum Einsatz. Deshalb müssen die jungen Menschen auch in den Bereichen Gesundheit und Arbeitssicherheit entsprechend geschult werden, so schon seit längerem die Überzeugung in der italienischen Politik. Verpflichtende Arbeitssicherheitskurse gibt es dort schon seit 2008 für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, teilweise auch schon für Schüler und Studierende. Durch ein neues Gesetz soll die Arbeitsschutzschulung nun auch schon - weltweit in dieser grundlegenden und umfassenden Form bislang einmalig – für Grundschüler der Klassen 1-3 möglich sein.

Südtirol als Vorreiter

Arbeitsschutz-Grundkurse waren seit 2013 verpflichtend, wenn Schülerinnen und Schüler in den Ferien ein Pflichtpraktikum absolvieren mussten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen werden nun Arbeitsschutzschulungen für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, auch wenn sie keine Praktika machen. Als erstes wird diese Regelung in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ab dem 1. September umgesetzt. Die Schulungen sollen so effektiv wie möglich gestaltet werden. Dafür werden zunächst altersgerechte Vorgaben erarbeitet und festgelegt. Diese betreffen die Ausbildung und Unterweisung im Arbeitsschutz für Grund- und Mittelschüler. Die verantwortliche Landesrätin Magdalena Amhof kommentiert: „Sicherheitsbewusstsein beginnt im Kindesalter.“

Arbeitssicherheitskurse seit 2008

Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind in Italien bereits seit 2008 verpflichtet, an Arbeitssicherheitskursen teilzunehmen. Grundlage war das sog. Testo Unico, das seitdem durch neue Regelwerke ersetzt bzw. erweitert wurde. Die Kurse müssen periodisch erneuert und aufgefrischt werden. Sowohl die Dauer als auch die Intervalle hängen von den beruflichen Risiken des jeweiligen Tätigkeitfeldes sowie von dem Verantwortungsgrad der jeweiligen Personen im Unternehmen ab. So müssen Arbeitgeber an einer Basis-Arbeitsschutzschulung von 16 Stunden sowie einer Weiterbildung von 6 Stunden alle 5 Jahre teilnehmen. Die bei ihnen angestellten Vorgesetzten, die besondere Führungsverantwortung im Arbeitsschutz haben, müssen zusätzlich zur obligatorischen Arbeitnehmerschulung an einer Vorgesetztenschulung von 12 Stunden sowie Weiterbildungen von 6 Stunden alle 2 Jahre teilnehmen. Die Kursdauer für alle Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung beträgt mit dem neuen gesetzlichen Regelwerk von nun an 12 Stunden anstatt wie bislang 8 Stunden. Seit 2008 galt die Pflicht zu einer Arbeitsschutzausbildung auch für die Lehrer aller Schultypen.

Dauer und Inhalte der Schülerkurse

Wie sehen die Arbeitsschutzschulungen für die Schüler in Zukunft aus? Alle Schüler absolvieren 2 Sicherheitskurse, den allgemeinen Teil der Grundausbildung zum Arbeitsschutz sowie die spezifische Schulung zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dabei geht es zunächst primär um:

  • generelle Bedeutung des Arbeitsschutzes,
  • Grundlagenkenntnisse,
  • Verhalten im Brandfall,
  • die richtige Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung,
  • die sichere Nutzung von Bildschirmen, Laptops und Tablets.

An den weiterführenden Schulen wird die Themenvielfalt kontinuierlich erweitert, so z. B. zu der Vielzahl von chemischen und mechanischen Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Prüfungen und Lernen Online

Alle Kurse enden mit einem Abschlusstest bestehend aus insgesamt 20 Fragen, den Schülerinnen und Schüler online in der Schule absolvieren können. Bei bestandener Prüfung gibt es eine Urkunde, die in ganz Italien dauerhaft gültig ist. Auch die Kurse selbst werden teilweise oder sogar ganz am Computer durchgeführt, wobei die Schüler die Südtiroler Lernplattform Copernicus nutzen. Die Schulen müssen bei einer Onlinedurchführung einen schulinternen E-Moderator benennen, der die Kurse moderiert und inhaltlich gestaltet bzw. vorbereitet.


Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz , Kind , Schüler
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