Zeitarbeit in Deutschland Infografik

Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich eine Million Menschen in Zeitarbeit beschäftigt – rund 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Anteil der Zeitarbeiter an allen Arbeitnehmern in Deutschland verringerte sich von 2,8 auf 2,6 Prozent, liegt damit aber immer noch auf einem hohen Niveau.

Im langfristigen Vergleich ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland in der Tendenz mit hoher Dynamik gewachsen. Zuletzt gab es jedoch deutliche Rückgänge. Laut dem aktuellen Bericht der Bundesagentur für Arbeit ist davon auszugehen, dass diese Beschäftigungsrückgänge zumindest bis in den Herbst hinein durch die jüngsten gesetzlichen Regulierungen der Zeitarbeit (AÜG-Reform 2017) verursacht wurden. Die im zweiten Halbjahr 2018 einsetzende Abschwächung der konjunkturellen Dynamik könnte diesen Abbau verstärkt und abgelöst haben.

Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland

Im Jahresdurchschnitt 2018 waren eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt.  Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung (37,84 Millionen) ist gesunken und liegt derzeit bei 2,6 Prozent. Betrachtet man die Beschäftigungsformen separat, so waren 2,8 Prozent der 32,96 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 1,4 Prozent der 4,88 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigten als Zeitarbeitnehmer beschäftigt.

Zahl der Verleihbetriebe in Deutschland

Auch die Zahl der Zeitarbeitsfirmen war zuletzt rückläufig. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit verzeichnet für Dezember 2018 in Deutschland 50.600 Verleihbetriebe. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre Anzahl um 800 (-1,6 Prozent) gesunken. Von allen Verleihbetrieben hatten 11.600 den Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung. Der Rückgang bei der Gesamtanzahl der Verleihbetriebe ist somit allein auf die Entwicklung bei den sogenannten Mischbetrieben zurückzuführen. Deren Zahl verringerte sich gegenüber Dezember 2017 um fast 900 (-2,2 Prozent) auf 39.100.

Zeitarbeit: Tätigkeitsfelder von Leiharbeitnehmern

Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten – trotz des "Equal Pay"-Grundsatzes. Dabei dürften auch strukturelle Unterschiede zur Gesamtheit aller Beschäftigten eine Rolle spielen. Leiharbeitnehmer arbeiten häufiger in Tätigkeiten, die mit einem niedrigen Anforderungsniveau verbunden sind: Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus (alle Beschäftigte: jeder Fünfte).

Die häufigsten Beschäftigungsfelder von Zeitarbeitern sind Verkehr und Logistik (27 Prozent), gefolgt von der Metallerzeugung und -bearbeitung (12,8 Prozent) sowie der Maschinen- und Fahrzeugtechnik (8,5 Prozent). Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist in der Zeitarbeit höher.

Entlassrisiko in der Zeitarbeitsbranche steigt

Die hohe Dynamik der gesamten Zeitarbeitsbranche würde sich auch in einem überdurchschnittlich hohen Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden widerspiegeln, heißt es im Bericht der BA. Zuletzt habe das Entlassrisiko in der Zeitarbeitsbranche – anders als über alle Branchen – zugenommen. 15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 17 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit erfolgen laut Statistik aus bzw. in die Zeitarbeitsbranche. Drei Viertel der Arbeitslosen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sind sowohl nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, teilweise auch in anderen Branchen. (Lesen Sie auch: Leiharbeit – Auf dem Sprung in reguläre Jobs oder in die Erwerbslosigkeit).


Das könnte Sie auch interessieren:

Jeder Fünfte ist atypisch beschäfigt

Top-Thema: Praxisfragen nach der AÜG-Reform

AÜG-Reform: Arbeitnehmerüberlassung wurde kostspieliger und aufwendiger

Zeitarbeit nach der AÜG-Reform: Noch immer offene Fragen zur Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht

Schlagworte zum Thema:  Zeitarbeit