Am 14. Mai war der "Tag des Freelancers". Grund genug, einen Blick auf das Thema Scheinselbstständigkeit zu werfen, denn diese nimmt - trotz schärferen gesetzlichen Regelungen - in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen zu. Wenn in Annahme falscher Voraussetzungen Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt werden, kann dies für Unternehmen teuer werden.mehr
Am 14. Mai ist der "Tag des Freelancers". Grund genug, einen Blick auf das Thema Scheinselbstständigkeit zu werfen, denn diese nimmt - trotz schärferen gesetzlichen Regelungen - in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen zu. Wenn in Annahme falscher Voraussetzungen Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt werden, kann dies für Unternehmen teuer werden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Werkverträge sind stark in die Kritik geraten. Vor allem wegen der Zustände in der Fleischindustrie, die darin ihre Ursache haben, dass dort fast die gesamte Produktion über Werkverträge an sogenannte Subunternehmen ausgegliedert ist. In der Diskussion darüber werden Werkverträge und Leiharbeit oft nicht sauber voneinander abgegrenzt.mehr
Die sogenannte Fallschirmlösung oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bei unwirksamen Werkverträgen führt nicht zur Festanstellung des Leiharbeitnehmers beim Entleiher. Das hat das BAG in einem aktuellen Urteil entschieden. Bereits ab 2017 könnte diese Feststellung jedoch obsolet sein.mehr
Viele Berufstätige kümmern sich neben ihrem Job noch um pflegebedürftige Familienmitglieder. Für die häusliche Betreuung naher Angehöriger gibt es spezielle Freistellungsregelungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.mehr
Ein Hin und Her am LAG Baden Württemberg: Erst Anfang Dezember hatte das Gericht entschieden, dass sich Auftraggeber und Dienstleister bei einem Scheinwerkvertrag nicht hilfsweise auf eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung berufen können. Eine andere Kammer entschied nun gegenteilig.mehr
Für Unternehmen birgt ein Scheinwerkvertrag mit einem Dienstleister ein hohes Risiko. Viele hofften bisher, dass sie dieses Risiko minimieren könnten, indem der Dienstleister eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweist. Doch das LAG Baden-Württemberg urteilte nun anders.mehr
Eine Beschäftigung über scheinbar günstige Werkverträge kann sich schnell zur illegalen Leiharbeit wandeln. Das musste nun auch Daimler erfahren. Zwei vermeintlich externe Mitarbeiter erhalten einen Arbeitsvertrag bei Daimler, entschied das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg.mehr