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Reformvorhaben WissZeitVG

Bundesregierung beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bis Mitte 2026 angekündigt. Am 29. Juli hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen. Mit diesem sollen insbesondere Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) umgesetzt werden. Unter anderem sollen die Mindestvertragslaufzeiten geändert werden und die Qualifizierungsbefristung gegenüber der Drittmittelbefristung Vorrang haben. 


junge Kollegen arbeiten an modernem Arbeitsplatz zusammen
junge Kollegen arbeiten an modernem Arbeitsplatz zusammen
Teilzeit-und Befristungsgesetz

Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt

Die Regierungskoalition plant Neuerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Damit könnten befristete Verträge bis zu sechsmal verlängert werden. Auch auf die Schriftform soll künftig verzichtet werden. Was sonst noch geplant ist und welche Voraussetzungen Arbeitgeber bei Befristungen beachten müssen.

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