Unwirksame Befristung kann als Kündigungsausschluss gelten
Hintergrund
Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Vertrag enthält folgende individualvertraglich vereinbarte Bestimmung:
"Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt am 1.11.2004 und endet am 31.10.2011, wenn es nicht verlängert wird mit 2 x 3-jähriger Verlängerungsoption."
Am 28.2.2011 kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31.8.2011. Der Mieter akzeptiert die Kündigung nicht.
Entscheidung
Die Kündigung ist unwirksam, denn für die Dauer der unwirksamen Befristung ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein beiderseitiger Kündigungsverzicht anzunehmen.
Die Befristung des Mietvertrags war unwirksam, weil die Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorlagen. Gemäß § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB galt der Vertrag deshalb als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die dadurch im Vertrag entstandene Lücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Dabei ist zu berücksichtigen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die Vertragsbestimmung unwirksam ist.
Da das beiderseitig verfolgte Ziel einer langfristigen Bindung an den Mietvertrag durch einen beiderseitigen Kündigungsverzicht erreicht werden kann, ist ein solcher Ausschluss der ordentlichen Kündigung für die Dauer der Befristung anzunehmen. Weil es sich um eine Individualvereinbarung handelt, kann der Kündigungsausschluss auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht.
Die während der Dauer des Kündigungsausschlusses ausgesprochene Kündigung der Vermieterin vom 28.2.2011 ist daher unwirksam.
(BGH, Urteil v. 10.7.2013, VIII ZR 388/12)
Lesen Sie auch:
BGH: Dauerhafter Kündigungsausschluss durch Individualvereinbarung möglich
BGH: Kündigungsausschluss - „Zum“ oder „nach“ macht den Unterschied
-
Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
2.485
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.723
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.326
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.315
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.306
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.058
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
995
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
994
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
914
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
855
-
Eigentümer können Entscheidungen an Verwalter delegieren
28.08.2024
-
Verwaltervertrag hat keine Schutzwirkung für Wohnungseigentümer mehr
21.08.2024
-
Müll und Abwasser: Gebühren in NRW besonders teuer
19.08.2024
-
Kappungsgrenze in Erfurt und Jena bleibt gesenkt
14.08.2024
-
Genehmigung der "Jahresabrechnung" ist gültig
13.08.2024
-
Sommer ist Grillsaison – was dürfen Eigentümer und Mieter?
09.08.2024
-
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Bremen bleibt reduziert
09.08.2024
-
GdWE schuldet Jahresabrechnung
07.08.2024
-
BGH-Urteile zu Betriebskosten
01.08.2024
-
BGH-Urteile zu Schönheitsreparaturen und Mängeln
01.08.2024