Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Nach § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Monat, in dem der Beschäftigte keinen Entgeltanspruch hat (§ 20 Abs. 4 TV-L).
Der Fall: Befristete Beschäftigung als Lehrerin
Die Klägerin war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags als Lehrerin zunächst vom 31.10.2008 bis 16.8.2009 und sodann aufgrund eines weiteren befristeten Vertrags vom 31.8.2009 bis 27.8.2010 beschäftigt. Das beklagte Land leistete für das Jahr 2009 nur eine anteilige Sonderzahlung, ohne den ersten befristeten Arbeitsvertrag zu berücksichtigen. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin die Differenz zum vollen Anspruch.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Die Revision der Klägerin vor dem Zehnten Senat hatte Erfolg.
BAG: Kürzung nur für Monate ohne Entgeltanspruch
Nach § 20 TV-L haben Beschäftigte, die sich - wie die Klägerin - am 1. Dezember des Jahres in einem Arbeitsverhältnis befinden, einen Anspruch auf eine Sonderzahlung. Dabei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr unterbrochen war, beispielsweise weil eine weitere Befristung sich nicht nahtlos anschloss. Die tarifliche Regelung stellt hinsichtlich der Höhe der Sonderzahlung maßgeblich darauf ab, in welchen Monaten ein Entgeltanspruch gegen denselben Arbeitgeber bestand. Eine Kürzung des Anspruchs um jeweils ein Zwölftel hat für die Monate zu erfolgen, in denen keinerlei Entgelt gezahlt wurde. Die Klägerin hatte hingegen in jedem Monat des Jahres 2009 einen Entgeltanspruch, sodass eine Kürzung nicht in Betracht kommt (BAG, Urteil v. 12.12.2012, 10 AZR 922/11).
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.210
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
1.867
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.6202
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3091
-
Entgelttabelle TV-L
1.298
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.065
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
633
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
621
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
547
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
452
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026
-
Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
25.02.2026