Arbeitsmarktforscher befürworten befristete Stellen

Die Linkspartei hatte im Bundestag gefordert, grundlos befristete Jobs abzuschaffen. Arbeitsmarktforscher des IAB halten dagegen: Trotz der steigenden Zahl an befristeten Jobs seien diese wichtig als Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt. Das belege eine Untersuchung.

Die Zahl der sogenannten "sachgrundlosen Befristungen" hat sich laut dem Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) mit 1,312 Millionen im Jahr 2013 seit 2001 mehr als verdoppelt. Auch sei inzwischen jeder zweite Job auf Zeit ohne Angabe eines Grundes befristet. 2001 habe der Anteil bei einem Drittel gelegen. Seit 2011 habe sich die Zahl aber stabilisiert. Zuletzt habe die Bedeutung befristeter Neueinstellungen sogar abgenommen, berichtete die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

IAB betont die Brückenfunktion befristeter Jobs

Viele der zunächst befristeten Job mündeten aber in eine Festanstellung, berichtet das IAB unter Berufung auf die Daten aus deutschen 16.000 Betrieben. Darum kommt das Institut auch in einer Stellungnahme, die der DPA vorlag, zu dem Schluss: Befristete Jobs stellten eine "breite Brücke" in unbefristete Beschäftigung dar.

Die Untersuchung habe gezeigt, dass "insbesondere sachgrundlose Befristungen häufig als verlängerte Probezeit genutzt werden und als Sprungbrett in unbefristete Beschäftigung", betonen die Nürnberger Forscher. Zugleich zweifeln sie daran, dass bei einem Verbot befristeter Jobs mehr Beschäftigte als heute eine unbefristete Stelle erhalten. Vielmehr würden die Unternehmen dann auf Leiharbeit oder freie Mitarbeit ausweichen oder auf neue Einstellungen verzichten.

DGB macht sich für Verbot stark

Für die Abschaffung der grundlosen Befristung von Arbeitsverträgen spricht sich hingen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aus. In seiner Stellung zum Gesetzentwurf der Linkspartei betonte der Gewerkschaftsdachverband, er sehe in befristeten Arbeitsverhältnissen eine völlig unangemessene Verlängerung der Probezeit. Es dürfte kaum einen Arbeitsbereich geben, in dem nicht innerhalb von sechs Monaten festgestellt werden kann, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den Anforderungen entspreche.

dpa
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