Wissenschaftliche Mitarbeiter können auf unbefristetes Arbeitsverhältnis hoffen
Die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem LOEWE-Projekt des Landes Hessen gehörte, entschied das Gericht.
Es ging um die Frage, was Drittmittel sind. Die Hochschulen können für Projekte, die aus Drittmitteln finanziert sind, wissenschaftliche Mitarbeiter befristet anstellen. Grundlage ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Sonderprojekte, die das jeweilige Bundesland finanziere, gehörten aber nicht dazu, entschied das Gericht. «Das sind keine Drittmittel, weil sie nicht von außerhalb kommen. Das sind alles Landesmittel», sagte der Vorsitzende Richter. Anders sei dies bei Geld, das der Hochschule aus der Wirtschaft, von der EU, dem Bund oder einem anderen Bundesland bewilligt worden sei.
Die Betroffenen «befinden sich damit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis», sagte der Vorsitzende Richter. Nach Angaben des Gerichts betrifft dies bundesweit Tausende wissenschaftliche Mitarbeiter, in Hessen sind demnach mehrere Hundert betroffen.
Allerdings gehe er davon aus, dass die Uni Gießen weitere Instanzen anrufe. «Der Stein ist ins Rollen gekommen», sagte der Richter. Die Universität Gießen wollte sich zunächst nicht äußern. Die Entscheidung werde geprüft, teilte die Hochschule mit. Ein Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums sagte, die Entscheidung betreffe zunächst die Uni Gießen, deren Prüfung nun abgewartet werden.
Zudem äußerte der Vorsitzende Richter deutliche Kritik an den Dauerbefristungen. «Zehn Jahre ist schon lang. Der Mitarbeiter weiß nie, woran er ist.» Ob damit eine Grenze überschritten sei, ließ der Richter offen. Nach fünf Jahren müsse sich eine Hochschule entscheiden können, ob sie den Mitarbeiter behalten wolle oder nicht. Eine Befristung von Arbeitsverträgen deutlich darüber hinaus halte er für problematisch.
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.657
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8622
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7761
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
591
-
Entgelttabelle TV-L
591
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
478
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
413
-
Entgelttabelle TV-V
363
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
341
-
Entgelttabelle TV-Hessen
323
-
Bundeswehr-Werbung auf Trambahn: Gewissenskonflikt rechtfertigt keine Arbeitsverweigerung
03.06.2026
-
Berliner Kita-Streik grundsätzlich zulässig
02.06.2026
-
Nicht-binäre Person scheitert mit AGG-Entschädigungsklage
29.05.2026
-
Kirchenzugehörigkeit kann bei Stellenbesetzungen gerechtfertigte Voraussetzung sein
22.05.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
21.05.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
21.05.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
21.05.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
21.05.2026
-
Arbeitsweg von 35 km ist einer Lehrerin zumutbar
20.05.2026
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
18.05.2026