Kettenarbeitsverträge müssen begründet werden
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen erschwert. Demnach kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein, entschieden die obersten Arbeitsrichter am 18.7. in (7 AZR 443/09). Auf einen Missbrauch deuten insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber hin. Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um. Die Gewerkschaften äußerten zufrieden mit dem Urteil.
Geklagt hatte eine Frau, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als 11 Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. In derartigen Fällen, in denen die Befristungen fast die gesamte Erwerbsbiografie umfasse, liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Das Landesarbeitsgericht Köln muss daher nun die Klage der 34 Jahre alten Bianca Kücük auf Festanstellung erneut verhandeln.
Das Erfurter Urteil hat nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern Breitenwirkung. Arbeitnehmer könnten jetzt nicht mehr uferlos mit der Begründung eines Vertretungsbedarfs befristet beschäftigt werden, sagte die DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng der Nachrichtenagentur dpa. "Auch wenn noch keine genauen Grenzen abgesteckt wurden, ab wann es sich um einen Missbrauch handelt, ist der Richterspruch ein Schritt in die richtige Richtung."
Aus Sicht der Arbeitgeber wirkt sich das Urteil vor allem auf den öffentlichen Dienst aus. "In der Privatwirtschaft sind wiederholte Befristungen für denselben Arbeitnehmer aufgrund von Vertretungsbedarf unüblich", erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er verwies darauf, dass deutlich mehr als die Hälfte aller befristet Beschäftigten in Deutschland unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden.
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