Verzicht auf sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst
Bereits ein halbes Jahr vor dem richtungsändernden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sachgrundlosen Befristung, wurde der Senat in Berlin vom Abgeordnetenhaus aufgefordert, keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge mehr abzuschließen. Nun liegt ein solcher Beschluss des Senats vor: Im öffentlichen Dienst des Landes sowie seiner Mehrheitsbeteiligungen soll es grundsätzlich keine sachgrundlosen Befristungen i.S.d. § 14 Abs. 2, 2a, 3 TzBfG mehr geben.
Nachteile sachgrundloser Befristungen
Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber können sachgrundlose Befristungen von Nachteil sein. Auf Seiten der Beschäftigten herrscht in solchen Fällen oft Unsicherheit, wie es nach der Befristung weitergeht. Viele schauen sich zeitnah nach einer neuen Stelle um. Dadurch verlieren Arbeitgeber teilweise gute Arbeitskräfte. Laut Finanzsenator Kollatz-Ahnen trägt der Beschluss des Senats dazu bei, die Attraktivität des Arbeitgebers Berlin für die Beschäftigten zu erhöhen.
Aufforderung an die Verwaltung
Der Beschluss richtet sich an die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe. Auch von den Bezirksverwaltungen wird erwartet, künftig keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge mehr abzuschließen.
Ausnahmen für sachgrundlose Befristungen
Von der Vorgabe, keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge mehr abzuschließen, können Ausnahmen gemacht werden. Gründe sind beispielsweise unvorhersehbare Personalmehrbedarfe, wenn noch keine festen Stellen im Haushalt zur Verfügung stehen. Nachdem bei der Haushaltsplanung für 2018/2019 der Senatsbeschluss noch nicht absehbar war, können für die dort veranschlagten Beschäftigungspositionen noch Ausnahmen gemacht werden. Allerdings mit Genehmigung.
Lesen Sie auch:
Einschränkung der sachgrundlosen Befristung im öffentlichen Dienst durch den Koalitionsvertrag
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
1.013
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
782
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
775
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
6511
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6232
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
437
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
353
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
277
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
265
-
Entgelttabelle TV-L
231
-
Mehr Vollzeitbeschäftigung als Ausweg für Personalmangel im öffentlichen Dienst?
09.09.2026
-
Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
27.08.2026
-
Verharmlosung des Holocausts im Dienst führt zur Entlassung aus der Bundeswehr
26.08.2026
-
Arzt mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis hat Anspruch auf Tarifgehalt
25.08.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
-
17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
12.08.2026
-
Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
11.08.2026