Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.2 Zweckgerichtete Aufwendungen

Rz. 6 Aus der Fassung des Gesetzes „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen” folgt, dass die Aufwendungen zweckgerichtet auf den Erwerb des Vermögensgegenstandes und auf seine Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand aufgebracht werden. Nach dieser Gesetzesformulierung werden Aufwend...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.1 Merkmale

Rz. 4 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Ver...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Abmahnung vor Änderungskündigung

Rz. 269 Das BAG hat im Fall einer Änderungskündigung wegen Leistungsmängeln eine vorherige Abmahnung ebenso für notwendig gehalten wie bei einer auf verhaltensbedingte Gründe gestützten Änderungskündigung.[685] Auch im Falle einer Versetzung an einen anderen Dienstort wegen Leistungsmängeln kann die gebotene Interessenabwägung ergeben, dass der Arbeitgeber das beanstandete V...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 5 Der Arbeitgeber, der Änderungen im Arbeitsverhältnis und seiner konkreten Durchführung vornehmen will, muss sich zunächst über das jeweils zu wählende arbeitsrechtliche Instrument klar werden. Rz. 6 In jeder arbeitsvertraglichen Beziehung steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die jeweils vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung zu konkretisieren. Soweit keine bindende...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / c) Dieselbe Ebene der Betriebshierarchie

Rz. 142 Der notwendige Vergleich vollzieht sich grundsätzlich nur auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (horizontale Vergleichbarkeit). Arbeitnehmer auf verschiedenen Ebenen der Betriebshierarchie sind nicht vergleichbar.[354] Z.B. sind Erzieherinnen mit Leitungsaufgaben nicht mit Erzieherinnen ohne Leitungsaufgaben vergleichbar.[355] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehm...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Prüfungssystematik

Rz. 290 Bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Änderungskündigung ist zu prüfen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist, nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach st. Rspr. des BAG[732] besteht ein zweistufiges Prüfungsverfahren, wonach im ersten Schritt zu prüfen ist, ob für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder dem Verh...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Adressat (der "richtige" Betriebsrat)

Rz. 57 Die Einleitung des Verfahrens hat gegenüber dem "richtigen" Betriebsrat zu erfolgen. Die Mitteilung des Arbeitgebers ist gegenüber dem Betriebsrat, also gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats bzw. im Falle dessen Verhinderung seinem Stellvertreter gem. § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG, zu erklären. Hat der Betriebsrat einen besonderen Ausschuss (Personalausschuss) gebilde...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Anträge

Rz. 41 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter ebenfalls fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird er regelmäßig seinen Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG stellen. Das Gesetz bezieht zu Recht auch sonstige, außerhalb des KSchG liegende Unwirksamkeitsgründe ein, da auch ihre ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

Rz. 307 Eine verhaltensbedingte Änderungskündigung ist insb. zu erwägen, wenn durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen mit dem Ende eines vertragswidrigen Verhaltens gerechnet werden kann, z.B. bei einer Versetzung wegen dauernder Streitigkeiten mit einem Kollegen.[775]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Ultima-ratio-Prinzip

Rz. 51 Aus dem ultima-ratio-Prinzip, das unmittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG abgeleitet wird,[115] folgt insb. der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Lässt sich eine Beendigungskündigung durch Ausspruch einer Versetzung, einer Änderungskündigung (vgl. dazu Rdn 105 ff.) oder durch ein sonstiges milderes Mittel vermeiden, muss der Arbeitgeber zunächst vo...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / II. Anspruchsinhalt

Rz. 11 Das gesetzliche Weiterbeschäftigungsverhältnis setzt das bisherige Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fort.[10] Der Arbeitnehmer hat also im gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeitraum die Rechte und Pflichten wie im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Der WBA geht allerdings nicht weiter als die Rechtspositione...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / c) Betrieb oder Unternehmen

Rz. 102 Das Kündigungsschutzgesetz ist betriebsbezogen in § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG und im Rahmen der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz unternehmensbezogen gem. § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG anzuwenden,[240] also bezogen z.B. auf die GmbH (vgl. zum Betriebsbegriff Rdn 25). Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist auch bei einem anderen Arbeitgeber zu prüfen, wenn dieser...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / c) Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 30 Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben während des Arbeitskampfes grundsätzlich unverändert bestehen. Deshalb bedarf die Kündigung eines Arbeitnehmers im Regelfall weiterhin des Verfahrens nach § 102 BetrVG bzw. § 103 BetrVG. Dies ist Folge des § 74 Abs. 2 BetrVG, der die Neutralitätspflicht des Betriebsrats (jedenfalls der Mandatsausübung...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / I. Ausgangspunkt der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln

Rz. 4 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist § 62 ArbGG, der für das Urteilsverfahren einerseits die Frage der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsrechtlicher Titel regelt, andererseits die anwendbaren Vollstreckungsregeln der ZPO im Achten Buch, §§ 704 ff. ZPO benennt. Soweit § 62...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 2. Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 67 Die Frage, ob eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung möglich ist, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der betreffende Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist. Meist erlangen Arbeitnehmer eine solche Rechtsposition aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften,[106] seltener aufgrund individualarbeitsvertraglicher Regelungen. Der Ausschluss der ordentlic...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / III. Anspruchsinhalt und Rückabwicklung

Rz. 47 Das BAG hat keine abschließende Stellung zu Fragen des Anspruchsinhalts und der damit im Zusammenhang stehenden Rückabwicklung des Weiterbeschäftigungsverhältnisses bezogen. Fest steht, dass auch der allgemeine Beschäftigungsanspruch maximal soweit reichen kann wie die Rechte und Pflichten aus dem "alten" Arbeitsverhältnis, es sei denn, die Parteien vereinbaren privat...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der gesetzliche WBA besteht nur bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung des Arbeitsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber einem tariflich oder vertraglich unkündbaren Arbeitnehmer außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist, dann ist für Widerspruch und den WBA nach der Rspr. des BAG § 102 Abs. 3, 5 BetrVG entsprechend anzuwenden.[1] Kündigt der Arbeitgeber das...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / I. Voraussetzungen

Rz. 32 Der Große Senat des BAG hat dem gekündigten Arbeitnehmer einen allgemeinen WBA für die Dauer des von ihm angestrengten Kündigungsschutzverfahrens bei der ordentlichen Kündigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus und bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus zugebilligt, wenn die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht erfol...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / G. Sonstige Fälle besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 120 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt gem. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG Sonderkündigungsschutz, der nach Abberufung gem. § 6 Abs. 4 S. 3 BDSG noch für ein Jahr nachwirkt.[251] Datenschutzbeauftragte sind seit dem 1.9.2009 nur noch außerordentlich kündbar, wobei keine Zustimmung eines Mitbestimmungsgremiums erforderlich ist. Der Sonderkündigungsschutz gilt nur, wenn...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Vergleichsmehrwert

Rz. 17 Wird ein Kündigungsschutzverfahren verglichen, werden neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu immer auch weitere Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien in den Vergleich aufgenommen, um die ganze Angelegenheit umfassend zu bereinigen.[32] Üblicherweise wird z.B. die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer bestimmten Note mitgeregelt. Werden Anspr...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 56 Die betriebsbedingte Änderungskündigung stellt den häufigsten Fall der Änderungskündigung dar. Sie tritt vor allem auf als Kündigung verbunden mit dem Angebot der Versetzung auf einen anderen gleichwertigen oder geringwertigeren, aber zumutbaren Arbeitsplatz. Hierbei handelt es sich letztlich nur um eine Variante der Beendigungskündigung, bei welcher der ursprüngliche...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / E. Beteiligung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

Rz. 194 § 103 BetrVG schützt Funktionsträger, insbesondere Mitglieder des Betriebsrats und Wahlbewerber vor dem Verlust ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch ungerechtfertigte außerordentliche Kündigungen und Versetzungen. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich und für bestimmte Fristen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Fall der Betriebss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 2.2 Störungen im Arbeitgeberbereich

Häufig liegen die Ursachen für Low Performance jedoch auch im Arbeitgeberbereich. Der häufigste Auslöser für Low Performance ist die mangelnde Anforderungskommunikation. Der Arbeitnehmer weiß nicht, was der Arbeitgeber genau von ihm erwartet. Ebenso wenig wie die Anforderung wird sodann die Unzufriedenheit des Arbeitgebers kommuniziert. Diese Abwärtsspirale dreht sich so lan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 6 Handlungspflichten und Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Arbeitgeber können rechtlich dazu verpflichtet sein, Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, die bestimmte politische Meinungen äußern. Gesetzliche Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach § 12 Abs. 1 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund eines nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.4 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 72 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 3 setzt eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens voraus, ggf. auch erst nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder unter geänderten Vertragsbedingungen. Es kann der Kündigung nicht mit der Möglichkeit der Weiterbeschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.1 Dauerhafte Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Beiträge von... / 2 Beitragspflicht von Abfindungen

Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht. Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungenmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.4 Bestellung eines Personalverantwortlichen als Beauftragten

Nach § 181 SGB IX hat der Arbeitgeber einen Beauftragten zu bestimmen, der ihn in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen verantwortlich vertritt. Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst schwerbehindert sein. Die Entscheidung entfällt, wenn der Arbeitgeber keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber alleine, sie ist mitb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.5 Persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung führt ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie genießt den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-/Personalrats. Das bedeutet, dass eine Kündigung nach § 15 KSchG grundsätzlich nur als fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und mit Zustimmung des Betriebs-/Personalrats zulässig ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss für leite... / 8 Rechtsstellung der Mitglieder

Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Wie ein Betriebsrat ist ein Mitglied des Sprecherausschusses von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien (§ 14 Abs. 1 SprAuG). Anders als Betriebsräte haben die Mitglieder der Sprecherausschüsse allerdings keinen besonderen Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Rz. 9 Der Betriebsrat oder der Personalausschuss (§§ 27 Abs. 2 Satz 2, 28 BetrVG) fassen über den Einspruch einen Beschluss (§ 33 BetrVG). Dieser kann auch von früheren Stellungnahmen zur Kündigung, z. B. von einer Stellungnahme, die der Betriebsrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG abgegeben hat, abweichen. Vor allem kann der Betriebsrat neue Umstände b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.2 Vorläufige personelle Maßnahmen

Weiter enthält das Gesetz in § 100 BetrVG die Befugnis des Arbeitgebers, vorläufige personelle Maßnahmen durchzuführen. Hierzu muss er zwar ein formalisiertes, kurzen Fristen unterworfenes Verfahren einleiten, kann aber dann die personelle Maßnahme erst einmal durchführen, ohne seinerseits gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu müssen. Der Betriebsrat ist dann in d...mehr