Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Belgien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1.1 Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat bei der Einstellungsverhandlung vor allem die Pflicht, den potenziellen Arbeitnehmer über alle Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu unterrichten. Das gilt nicht für Umstände, die sich von selbst verstehen, sondern insbesondere für von der Regel abweichende Gegebenheiten, wie etwa überdurchschnittliche Anforderungen. Eine allgemeine Aufklärung...mehr

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Slowakei / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Zypern / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Spanien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Türkei / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Slowenien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Tschechien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Polen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Kroatien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Uruguay / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Griechenland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Ungarn / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Estland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Dänemark / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Australien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Malta / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Philippinen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Albanien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Montenegro / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.3 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sobald das Unternehmen Kenntnis von betrieblichen Auswirkungen der Trennung erlangt, empfiehlt sich zunächst das vertrauliche Gespräch mit den Beteiligten – getrennt und ohne Vorwürfe. Ziel ist es, die Situation zu verstehen, auf die betrieblichen Erwartungen hinzuweisen und, soweit möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird im Gespräch deutlich, dass eine Seite ni...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 5.4 Maßnahmen bei sexueller Belästigung nach dem AGG

Stellt das Verhalten eines Arbeitnehmers eine sexuelle Belästigung dar, ist dies zugleich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Sinne des AGG. Der Arbeitgeber hat nach § 12 Abs. 3 AGG die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen.[1] Je nach Schwere des Verstoßes kommen Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung in Betracht. Eine Vers...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.1.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers[1] stellt eine einseitige Gestaltungsmöglichkeit dar; auf einen Konsens der Parteien kommt es nicht an.[2] Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen, soweit keine höherrangigen Regelungen entgegenstehen. Das Weisungsrecht umfasst auch Ordnung und Verhalten im Betrieb.[3] Das bed...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.2 Zwischen Arbeitnehmern verschiedener Hierarchiestufen

Bei hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen kann eine Offenlegung zulässig sein, wenn durch die Beziehung Spannungen, Interessenkonflikte oder Machtmissbrauch drohen – etwa bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Urlaubsgestaltung oder Arbeitsprojekten. Zudem können enge persönliche Beziehungen in Vorgesetztenverhältnissen eine Meldepflicht rechtfertigen, um u. a. sexuelle B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.1 Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätze

Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung explizit[1] und schreibt in § 12 AGG Präventions-, Organisations- und Reaktionspflichten vor. Verstößt eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter gegen ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.3 Datenschutz bei Meldepflichten

Im Zusammenhang mit Melde- bzw. Auskunftspflichten stellen sich für den Arbeitgeber u. a. Fragen über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. So berührt die Einführung solcher Meldepflichten für Liebesbeziehungen zwischen Beschäftigten unmittelbar das Datenschutzrecht. Bei der Verarbeitung von Informationen über persönliche Beziehungen handelt es sich um die Verarbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.1.1 Verbot durch den Arbeitgeber?

Auch wenn es aus Sicht des Arbeitgebers naheliegend erscheinen mag, partnerschaftliche bzw. sexuelle Beziehungen zwischen Beschäftigten generell zu untersagen, ist ein solches kategorisches Verbot nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig.[1] Da solche Beziehungen am Arbeitsplatz dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind, entziehen sie sich der umfassenden Dispositionsbefugnis ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Herstellung der Betriebsbereitschaft

Rn. 170 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Diese Aufwendungen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs 1 HGB nur im Falle des Vorliegens von Einzelkosten aktivierbar. Beispiele zur Herstellung der Betriebsbereitschaft: bauliche Maßnahmen, insb Fundamentarbeiten und Abstützungen, Einholung der Betriebsgenehmigung, Implementierung von erworbenen Software-Systemen (Babon, StBp 2001, 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Allgemeines

Rn. 565 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857). Rn. 565a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher Anlässe Trennungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zu den Herstellungskosten

Rn. 153 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das HGB definiert zwar in § 255 Abs 1 und 2 HGB die AK bzw HK, nicht aber den Anschaffungs- bzw Herstellungsvorgang selbst. Hier gilt also die allg Sprachregelung, und zwar: Anschaffung bedeutet den Erwerb eines bestehenden WG von einer dritten Person (BFH BStBl II 1988, 1009). "Herstellung" meint demgegenüber die Neuschaffung eines bisher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 691 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die wohl hM in der Steuerrechtsliteratur stützt sich bei der Subsumierung von entsprechenden Sanierungsmaßnahmen – Forderungsverzichte (ggf gegen Besserungsschein), Einzahlungen in die Kapitalrücklagen, Einzahlungen in die Gesellschaft à fonds perd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang der Anschaffungskosten

Rn. 160 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB lässt sich tabellarisch wie folgt darstellen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rn. 731 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich (also nicht privat) veranlasst waren, konnte der ArbG dem ArbN die Kosten dafür steuerfrei ersetzen. R 9.11 Abs 2 S 1 LStR 2011 nahm dies im Grundsatz bei einer Versetzung, einem Wechsel oder bei einer erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses an. Zu weiteren Einzelheiten s R 9.11 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung und Rspr

Rn. 582 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239; Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914; Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (08/2021). Rn. 648 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungsko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die berufliche Veranlassung des Umzugs

Rn. 721 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 9.9 LStH 2011 "berufliche Veranlassung" zählten auf, in welchen Fällen alternativ ein Wohnungswechsel "beruflich"veranlasst waren: wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wurde, dh, die tägliche Hin- und Rückfahrt musste sich insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (BFH BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Rechtsentwicklung

Rn. 579 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Reichhaltige Rspr liegt zu dem Fall vor, dass im Anschluss an die Anschaffung eines Gebäudes umfangreiche Renovierungs- und Erhaltungsaufwendungen v Erwerber getätigt werden. Man spricht hierbei von anschaffungsnahen HK. Der dahinter steckende Grundgedanke ist: Der Erwerber des Gebäudes hat einen niedrigeren Preis als den "richtigen" bezahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeanschaffungskosten

Rn. 534 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herstellungszeitraum

Rn. 267 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Anschaffung ist begrifflich – mit Ausnahme des Tatbestandsmerkmals der Versetzung in Betriebsbereitschaft – zeitpunktbezogen (s Rn 153). Demgegenüber ist die Herstellung eher im Rahmen eines Zeitraumes zu verstehen. Deshalb kann sich ein Herstellungsprozess über ein oder mehrere Bilanzstichtage hinweg erstrecken, was bei einer Anschaffu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4 Vorrang von Versetzung und Änderungskündigung

2.4.1 Kündigung als letztes Mittel Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 1.3 Die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG

Das KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Rechtfertigung der Kündigungsgründe. Es nennt u. a. in § 1 Abs. 2 KSchG die personenbedingte Kündigung. Zudem kommen nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG noch die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit in Betracht. Hiernach ist eine Kündigung immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.1 Kündigung als letztes Mittel

Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Kann der Ar...mehr