Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Versetzung im Zwei-Vertrags-Modell

Rz. 26 Bei der Versetzung tritt neben das in der Heimat ruhend gestellte Arbeitsverhältnis ein aktives Arbeitsverhältnis mit der Einsatzorganisation im Ausland, die damit zum parallelen Arbeitgeber des Arbeitnehmers wird. Grund hierfür sind meist behördliche Erfordernisse, also ein lokaler Vertrag als Bedingung für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Rz. 27 Das Versetzungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Begriff der Versetzung

aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Voraussetzungen des Anspruchs auf Entlassung oder Versetzung

Rz. 1235 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insb. durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat (§ 104 S. 1 BetrVG). § 104 BetrVG...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / D. Abgrenzung zur Versetzung und Umgruppierung

I. Begriff Rz. 21 Die Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert. Sie stellt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches dar, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Rz. 22 Die Umgruppierung ist jede Einordnung in eine andere Tarifgruppe, wobei e...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Direktionsrecht/Versetzung

Rz. 44 Nicht atypisch ist der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ab sofort andere Tätigkeiten auszuüben und sich hierbei auf ein ihm vermeintlich zustehendes Direktionsrecht (zum Direktionsrecht s. § 21 Rdn 530 ff.) beruft und deshalb eine Änderungskündigung für nicht erforderlich hält. Da die Sicherung der bisherigen Beschäftigung eine auf Befriedigung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1154 Bei Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Maßnahme – zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 BetrVG – sieben Pflichten zu erfüllen. Er hatmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Einzelne Verweigerungsgründe

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Prüfung des ArbG, Entscheidung und Antragstellung

Rz. 1188 Die Prüfung der ArbGe erfolgt also in folgenden Schritten:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 996 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf jede außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes der Zustimmung des Betriebsrates. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grds. nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleite...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / L. Muster für die Betriebsratsanhörung

Rz. 74 Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (BAG v. 19.7.2012 – 2 AZR 25/11, Rn 29; BAG v. 16.12.2010, NJOZ 2011, 1376; BAG v. 27.9.2001, BAGE 99, 167 zu B II 1 der Gründe). Dabei ist die Mitteilung der Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Bedeutsame Gesichtspunkte (Auswirkung der Maßnahme)

Rz. 1172 Eine ausreichende Unterrichtung über eine Einstellung erfordert die Angabe, ob die Einstellung unbefristet oder befristet durchgeführt und ggf. bis zu welchem Zeitpunkt sie befristet werden soll (LAG Hessen v. 31.7.2007 – 4 TaBV 35/07, juris). Sehr weitgehend verneint das BAG eine Pflicht des Arbeitgebers, bei der befristeten Einstellung dem Betriebsrat mitzuteilen,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Folgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts für den Arbeitnehmer

Rz. 1229 Der Gesetzgeber hat – außerhalb von Kündigungen (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 und § 113 BetrVG) – nicht geregelt, welche Konsequenzen sich aus der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechtes für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Das BAG vertritt hierbei die "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung". Sie bedeutet, dass einseitige Weisungen des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Träger des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1105 Das Mitbestimmungsrecht steht grds. dem jeweiligen örtlichen Betriebsrat zu, nicht dem Gesamtbetriebsrat. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sind (BAG v. 26.1.1993 – 1 AZR 303/92). Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur für solche Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Eine Einstellung e...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Zulässigkeit

Rz. 23 Versetzung und Umgruppierung unterliegen gem. § 99 BetrVG in Unternehmen, in denen i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat kann bei Vorliegen einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG enumerativ aufgeführten Gründe die Zustimmung verweigern. Der Arbeitgeber darf dann allenfalls eine vorläufige person...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs

Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 BetrVG die "Zuweisung eines anderen A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Teil-Schlüssigkeit

Rz. 1180 Das Gesetz regelt in § 99 Abs. 2 BetrVG sechs Verweigerungsgründe des Betriebsrates ("kann verweigern, wenn …"). Dies ist so zu verstehen, dass eine Verweigerung des Betriebsrates nur dann rechtlich beachtlich ist, wenn er sich in seinem Verweigerungsschreiben auf mindestens einen dieser sechs Gründe bezogen hat. Die Verweigerungsgründe sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Systematik

Rz. 1186 Hat der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung ordnungsgemäß verweigert, so darf der Arbeitgeber die Einstellung oder Versetzung erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Betriebsrates durch die ArbGe rechtskräftig ersetzt ist (außer bei Dringlichkeit, hierzu gleich Rdn 1207 ff.). Hierzu muss er, wenn er auf di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Beurteilungszeitpunkt und Erledigung des Verfahrens

Rz. 1194 Die Gestaltungsentscheidung des Gerichtes hat zum Inhalt, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme in Angesicht der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und künftig zulässig ist. Verfahrensgegenstand ist daher nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war. Die Entscheidung ist daher nach Maßgabe derjenigen Rechtslage ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten

Rz. 637 Verlegt ein Mitarbeiter bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses seinen Wohnsitz in die Nähe seines neuen Arbeitsplatzes, so ist der Arbeitgeber grds. nicht zur Erstattung der Umzugskosten verpflichtet. Vielmehr werden die Umzugskosten zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers gezählt. Ein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers kann sich jedoch aus e...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Begriff

Rz. 21 Die Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert. Sie stellt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches dar, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Rz. 22 Die Umgruppierung ist jede Einordnung in eine andere Tarifgruppe, wobei es keine Ro...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / I. Überblick

Rz. 1 Grenzüberschreitende Personaleinsätze ins Ausland werfen verschiedene rechtliche und vertragstechnische Fragen auf. Eine Typologie kann wie folgt dargestellt werden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Änderungskündigung und Durchführung

Rz. 832 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst nicht Verletzungen von Mitbestimmungsrechten, die im Zusammenhang mit Kündigungen begangen werden. Insoweit stellt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG eine abschließende Regelung dar. Zwar ist bei einer Änderungskündigung, die gleichzeitig die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beinhaltet, der Betriebsrat (neben der Anhörung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts

Rz. 837 Hinweis Allgemein gültige Grundsätze für die Folgen mitbestimmungswidrigen Handelns des Arbeitgebers hat der 2. Senat des BAG im Urt. v. 5.4.2001 aufgestellt (2 AZR 580/99, juris). Dort hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Wiedereinstellung Arbeit zugewiesen, obwohl der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG beteiligt worden war. Der Betriebsrat hatte sich t...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Mildere Mittel

Rz. 396 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt eine verhaltensbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Auch die verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat und es ihm zumutbar ist, den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen auf einem freien Arbeitsp...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Rz. 1448 Nach BAG (v. 23.6.2009 – 1 ABR 23/08, juris) steht dem Betriebsrat außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG kein allgemeiner Unterlassungsanspruch bei vom Betriebsrat angenommenem mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Eingruppierungen (§ 99 BetrVG) zu. Ein solcher Anspruch wäre hiernach mit den in §§ 100 und 101 ...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Richtlinie für die innerbetriebliche Stellenausschreibung

Rz. 17 Soweit eine Betriebsvereinbarung über eine innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht besteht, werden die entsprechenden Verfahrensgrundsätze üblicherweise in Zusammenarbeit mit den Führungskräften in einer RL festgelegt und – soweit vorhanden – dem Betriebsrat zur Kenntnis gebracht. Rz. 18 Muster 2.2: Richtlinie für eine innerbetriebliche Stellenausschreibung Muster...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Mitbestimmungsrechte beim Auslandseinsatz

Rz. 17 Nicht leitende Arbeitnehmer inländischer Betriebe fallen in den Schutzbereich des BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen mitzubestimmen (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG). Darunter können, je nach vertraglichem Aufgabenbereich auch bereits Dienstreisen fallen. Immer mitbestimmungspflichtig sind Entsendungen ins Ausland. Die Mitbestimmungsrechte gelten auch während...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Gesetzliche Regelung für Kündigungen

Rz. 825 Regelungen darüber, welche Auswirkungen die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats durch den Arbeitgeber auf Arbeitsverhältnisse hat, finden sich nur an wenigen Stellen. Zum einen besagt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG , dass Kündigungen unwirksam sind, wenn der Betriebsrat vor Ausspruch nicht ordnungsgemäß unter Mitteilung der Gründe angehört worden ist. Aus ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Auswahlgründe

Rz. 1169 Die dargestellten Anforderungen gelten auch bei Versetzungen. Die Frist wird mangels ordnungsgemäßer Unterrichtung nicht in Gang gesetzt, wenn das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers zwar die notwendigen Angaben hinsichtlich der Person des in Aussicht genommenen Bewerbers enthält, nicht aber ausreichende Gründe für die geplante Versetzungsmaßnahme mitteilt und den ...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Änderungskündigung

Rz. 319 Die Änderungskündigung besteht aus zwei zu unterscheidenden Willenserklärungen: Der Kündigende spricht zum einen eine "normale" (ordentliche/außerordentliche) Beendigungskündigung aus, die den gesamten Arbeitsvertrag betrifft, und verbindet mit dieser zum anderen das Angebot, das Arbeitsverhältnis (nach Ablauf der Kündigungsfrist/ab sofort) zu – in einem oder in mehr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Dauer der Zuweisung und erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 1134 Die Dauer der Zuweisung – "voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet" – muss zur Änderung des Arbeitsbereichs als zweites Tatbestandsmerkmal hinzukommen, damit die Mitbestimmungspflicht ausgelöst ist. Schon nach dem Wortlaut kommt es auf die Planung der Maßnahme, auf eine Prognose an, ob die Änderung für mehr als einen Monat gedacht ist. Rz. 1135 Hinweis I...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Mitbestimmung bei Freistellung?

Rz. 125 Die Freistellung unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Freistellung ist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 9.3.2010 – 5 TaBV 10/09 Rn 14 unter Bezug auf BAG v. 28.3.2000, DB 2000, 728).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorläufige Durchführung der Maßnahme

Rz. 1207 § 100 BetrVG ermöglicht dem Arbeitgeber, die Einstellung oder Versetzung durchzuführen, selbst wenn der Betriebsrat sich noch nicht geäußert oder die Zustimmung verweigert hat. Zulässig wird die Durchführung sogar schon vor entsprechender Information des Betriebsrates sein, wenn diese noch nicht möglich ist und unverzüglich nachgeholt wird. Die Absicht, die Maßnahme...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 1217 Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die sachlichen Gründe konkret mitteilen, aus denen die vorläufige Durchführung dringend erforderlich sein soll; die Wiederholung der gesetzlichen Generalklausel reicht nicht aus (LAG Hamm v. 4.4.2008 – 13 TaBV 88/07, juris; LAG Hessen v. 27.5.2008 – 4 TaBV 288/07, juris). Er hat – für den Betriebsrat nachvollziehbar – die sachlic...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesamtbild der Tätigkeit

Rz. 1124 Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der Organisation. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt vor, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den be...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Mitverschulden des Mobbingopfers

Rz. 1255 Grds. ist nach § 254 BGB auch bei dem Umfang der aus Mobbinghandlungen entstehenden Schadensersatzpflicht ein Mitverschulden des Mobbingopfers zu berücksichtigen (vgl. hierzu Etzel, b&b 1996, 305). Dies kann der Fall sein, wenn die Mobbinghandlungen durch eigene Rechts- oder Kommunikationsübergriffe provoziert wurden. Eine Schmerzensgeldzahlung wegen Mobbings scheid...mehr