Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.5 Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel

Zieht ein Arbeitnehmer an einen anderen Ort, ohne dort bereits einen neuen Arbeitsplatz zu besitzen oder fest in Aussicht zu haben, werden die Umzugskosten als Werbungskosten nicht anerkannt. Es fehlt hier an der erforderlichen konkreten und unmittelbaren Beziehung zwischen den Aufwendungen und den später zu erzielenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Zieht jedoc...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.7 Rückumzug ins Inland

Aufwendungen für einen Rückumzug ins Inland sind als Werbungskosten abziehbar. Denn der Rückumzug ist die Beseitigung der beruflich bedingten Wohnsitzveränderung, welche die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen erst ermöglichte.[1] Abziehbarkeit wurde z. B. für die Hin- und Rückumzugskosten eines ausländischen Arbeitnehmers angenommen, der für eine von vornherein bestimmte Z...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.4 Andere Auslagen

Maklerkosten Abziehbar sind die notwendigen ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren (Makler, Inserate, Telefon) für die Vermittlung einer Mietwohnung [1], auch bei erfolgloser Wohnungssuche. Bei Umzug in eine größere Mietwohnung soll eine Aufteilung der Maklerkosten in nicht abziehbare Lebenshaltungskosten und Werbungskosten geboten sein.[2] Nicht absetzbar sind die Maklerge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Versetzung auf leidensgerechten Arbeitsplatz.

Rn 63 Ist ein zumutbarer (nicht: höherwertiger, BAG NZA 07, 1041 [BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06]) Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen vorhanden und für den vermindert leistungsfähigen ArbN geeignet (leidensgerechter Arbeitsplatz), so muss der ArbG ihn dort weiterbeschäftigen (BAG NZA 10, 1234 [BAG 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08]), ggf den Arbeitsplatz sogar mittels Weisungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Benachteiligung, Abs 1.

Rn 2 Die Unmittelbarkeit der Benachteiligung liegt darin, dass die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (BAG NZA 16, 681 [BAG 20.01.2016 - 8 AZR 194/14]). Eine mittelbare Benachteiligung (II) beruht demggü auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, aber zu einer Benachteiligung wegen eines in § 1 g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beteiligung des Betriebsrates.

Rn 7 Positive Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, zB bei Personalplanung (§ 92 BetrVG), Gleichstellungsforderungen (§ 92 III BetrVG), Auswahlrichtlinien (§ 95 I BetrVG), Förderung von Berufsbildung (§ 96 BetrVG), Durchführung von Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG), Versetzung, Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung (§ 99 BetrVG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 5 1. Monatliches Ruhegehalt als maßgebliche Bezugsgröße. Die Versorgung aus einem Beamtenverhältnis oder anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und damit auch die für den VA maßgebliche Bezugsgröße ist das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsrechtlichen Bestimmungen bei Erreichen der maßgeblichen Altersg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. 2Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) 1Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Funktionsverlagerung im Zeitablauf

Rz. 1184 [Autor/Stand] Zeitweise Übernahme von Funktionen. Üblicherweise werden Funktionen, welche auf ein ausländisches verbundenes Unternehmen verlagert wurden, längerfristig oder für immer im Ausland angesiedelt bleiben. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 FVerlV 2008 konnte eine Funktionsverlagerung aber auch dann vorliegen, wenn das ausländische verbundene Unternehmen die Funktion n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatzfähigkeit, S 1.

Rn 1 Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entscheidungen des täglichen Lebens.

Rn 6 Was Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, versucht I 3 näher zu beschreiben. Demnach weisen diese regelmäßig zwei Merkmale auf: die Entscheidungen müssen häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei ist das Merkmal der Häufigkeit nicht ganz unproblematisch, weil der Gesetzgeber sicherlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gg den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm NZA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.1 Versetzung an "agile" Arbeitsorte

Nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist die Versetzung "die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist".[1] Bei einer Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats zwingend; ansonsten ist die Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3 Rechte des Betriebsrats

Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat,[1] so hat dieser unter Umständen Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte bei der Veränderung des Arbeitsorts. Mit der Auflösung von festen Arbeitsorten könnten Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt werden. In Betracht kommen: Versetzung von Mitarbeitern[2], Mitbestimmung bei der technischen Einrichtung[3], M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.4 Betriebsänderung

Eine weitere Beteiligung des Betriebsrats kann sich dann ergeben, sofern die Veränderung des Arbeitsortes den Teil einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111, 112 BetrVG darstellt. Relevant werden diese Bestimmungen aber auch nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und über einen Betriebsrat verfügen.[1] Es gibt keine abschließende gesetzliche Definitio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1.2 Versetzung an einen ›agilen‹ Arbeitsplatz

Bei der Veränderung von einzelnen Arbeitsplätzen, z. B. dadurch, dass Mitarbeiter keine festen Schreibtische bzw. Arbeitsplätze mehr haben, über die sie alleine verfügen, stellt sich die Frage, inwieweit hier ggf. der Tatbestand einer Versetzung erfüllt ist. Wie schon oben ausgeführt,[27] ist nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Versetzung ›die Zuweisung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1 Rechte des Betriebsrates

Bei der Um- oder Neugestaltung von Büroräumen könnte an folgende Rechte des Betriebsrates zu denken sein: Unterrichtung bezüglich neuer Arbeitsplätze (§ 90 BetrVG) Versetzung von Mitarbeitern (§ 99 BetrVG) Ordnungsverhalten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) Betriebsänderung (§§ 111,112 BetrVG) 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.2 Arbeitsschutz

Hier geht es im Wesentlichen immer darum, ob und wie die neuen Arbeitsplätze die Mitarbeiter in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Bei jeglicher Büroraumgestaltung sind die Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umweltschutz immer zu beachten. Agiles To-do Bei der Veränderung von Büroräumen und Arbeitsplätzen ist der Betriebsrat einzubinden. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[1] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass "in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 20 Nicht wählbar ist ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag der Stimmabgabe nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren nicht mehr die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Nach § 45 Abs. 1 StGB ist dies automatisch die Rechtsfolge, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Verbrechens zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 50 Vor Ausspruch einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung können außerdem weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen, die der Arbeitgeber beachten ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2 2. Stufe: Zumutbarkeit des Änderungsangebots

Rz. 132 Eine außerordentliche Änderungskündigung setzt darüber hinaus voraus, dass neben der für den Arbeitgeber unabweisbar notwendigen alsbaldigen Änderung der Arbeitsbedingungen diese dem Gekündigten auch zumutbar ist.[1] Dies richtet sich wie bei der ordentlichen Änderungskündigung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. dazu Rz. 90 ff.). Die Zumutbarkeit ist i. d. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 113 Ein einzel- oder tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt auch eine ordentliche Änderungskündigung aus. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Änderungskündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.[1] Es gelten auch der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung:... / 2.2 Interessenabwägung

In der zweiten Stufe ist die Interessenabwägung durchzuführen. Dabei muss die Abwägung der Interessen beider Parteien dazu führen, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls angesichts des objektiv geeigneten Kündigungsgrundes die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vertragsgemäßen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zeugnis / 9 Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 35 Abs. 2 TVöD hat der Beschäftigte bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch während des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt. In fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdachtskündigung: Vorauss... / 2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der das gesamte Kündigungsrecht beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besonders bei der Verdachtskündigung zu beachten. Daher hat der Arbeitgeber auch vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung immer zu prüfen, ob dem Tatverdacht nicht schon hinreichend dadurch begegnet werden kann, dass er den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz versetzt, wobei a...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.8 § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW: Übertragung von Dienstaufgaben eines Amtes mit höherem / niedrigerem Grundgehalt (Beamte)

Vgl. zunächst die Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG. In Baden-Württemberg ist § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (Übertragung von "Dienstaufgaben" eines "Amtes" mit höherem / niedrigerem Grundgehalt = betrifft nur Beamte) zunächst abzugrenzen von § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW (Übertragung einer Tätigkeit die den "Tätigkeitsmerkmalen" einer höheren / niedrigeren "Entgeltgruppe" e...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Mitbestimmungstatbestände

§ 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG Neben der Mitbestimmung bei der Einstellung und Eingruppierung besteht ein Mitbestimmungsrecht auch bei der Stufenzuordnung im tariflichen System, sofern auf eine bestimmte Stufenzuordnung ein Anspruch besteht. Ein Mitbestimmungsrecht besteht daher dann nicht, wenn nach der tariflichen Regelung Ermessen ausgeübt werden kann. In diesem Zusammenhan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.3 Anschaffungsnebenkosten: Welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Wie oben dargestellt, ist bei einem betrieblichen Pkw die Betriebsbereitschaft hergestellt, wenn dieser fahrbereit auf dem Betriebsgelände steht oder beim Händler abgeholt wird und seiner Zwecksetzung entsprechend genutzt werden kann. Dementsprechend gehören zu den Anschaffungskosten die Kosten zur Verbringung des Fahrzeugs zum Erwerber und zur Versetzung in einen betriebsbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Mitbestimmungstatbestände bei Arbeitnehmern

§ 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b HPVG Im Bundesrecht ist neben der Eingruppierung in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG zusätzlich die Mitbestimmung zur Stufenzuordnung mit der Einschränkung geregelt, dass diese nicht gilt, soweit der Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung ein Ermessen hat, es sei denn es wurden allgemeine Grundsätze erlassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3 Anschaffungskosten bei der Anschaffung eines Firmen-Pkw

Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis für den angeschafften Vermögensgegenstand abzüglich einzeln zurechenbarer Kaufpreisminderungen sowie alle Aufwendungen, die der Unternehmer leistet, um einen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sodass er diesen seinem Zweck entsprechend nutzen kann. Dazu gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.1 Gliederung des § 75 LPVG BW

§ 75 LPVG BW ist wie folgt gegliedert: In Abs. 1 sind sehr praxisrelevante Personalmaßnahmen aufgeführt (etwa: Einstellung, Höhergruppierung/Beförderung, ordentliche Kündigung usw.), die dann der Mitbestimmung bedürfen, wenn der betroffene Beschäftigte (wie meist) länger als 2 Monate Beschäftigter ist bzw. sein wird. In Abs. 2 sind ebenfalls recht praxisrelevante Personalmaßna...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Überblick

BPersVG-Novelle 2021 Mit der BPersVG-Novelle 2021 wurde auch § 78 BPersVG neu gefasst.[1] Dabei wurden die Mitbestimmungstatbestände neu strukturiert: Vor der Reform hatte der Gesetzgeber differenziert zwischen Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Arbeitnehmer (§ 75 BPersVG-alt) und Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Beamte (§ 76 BPersVG-alt). Diese Trennung hatte a...mehr