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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

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Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausland (> Auslandsbeamte). Zum LSt-Abzug verpflichtet ist die Bezüge zahlende > Öffentliche Kasse (vgl § 38 Abs 3 Satz 2 EStG; > Behörden als Arbeitgeber), soweit der > Arbeitgeber seine Beamten nicht iRv Dienstleistungsverträgen an privatrechtlich verfasste Einrichtungen überlassen hat, die ihrerseits die Bezüge auszahlt (> Lohnzahlung durch Dritte).

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Weil der Dienstherr – hier die > Öffentliche Kasse – die Beamten in keinem Zweig der > Sozialversicherung versichert, wird für sie eine auf den Ansatz der Beiträge zur privaten > Krankenversicherung und > Pflegeversicherung begrenzte ermäßigte > Vorsorgepauschale Rz 37 ff berücksichtigt; deshalb gilt beim LSt-Abzug ein besonderer > Lohnsteuertarif. Zur Besteuerung des begrenzten Aufwendungsersatzes im Krankheitsfall > Beihilfen Rz 5 ff, 13 ff. Die Pensionen (> Versorgungsbezüge) der Beamten unterliegen dem LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Freibeträge für Versorgungsbezüge.

 

Rz. 3

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Auf folgende Besonderheiten wird in alphabetischer Reihenfolge hingewiesen:

Abfindungen: Bestimmte Kapitalabfindungen aufgrund der Beamten-(Pensions-) Gesetze sind steuerfrei (§ 3 Nr 3 EStG). Das gilt für die Abfindung von Beamten (zB bei Polizei und im Justizvollzug) bei der Zurruhesetzung mit vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenzen nach § 48 Abs 1 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht (Ausgleichszahlung). G...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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    580
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    579
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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