Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Von der Mitbestimmung ausgenommene Personengruppen

In § 69 Abs. 5 ThürPersVG sind die Personengruppen definiert, für die eine Mitbestimmung des Personalrats ausscheidet. Die Mitbestimmung entfällt bei personellen Maßnahmen für die Beamten und Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 16 und höher sowie bei Arbeitnehmern, die ein außertarifliches Entgelt erhalten, und bei der Regelung des § 30 BeamtStG in Verbindung mit § 27 Thü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.2 Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Sofort nach Kenntnisnahme von der Schwangerschaft muss er deswegen die Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau nach Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen beurteilen und dabei die speziellen Beschäftigungsbeschränkungen un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Rz. 9 Der Betriebsrat oder der Personalausschuss (§§ 27 Abs. 2 Satz 2, 28 BetrVG) fassen über den Einspruch einen Beschluss (§ 33 BetrVG). Dieser kann auch von früheren Stellungnahmen zur Kündigung, z. B. von einer Stellungnahme, die der Betriebsrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG abgegeben hat, abweichen. Vor allem kann der Betriebsrat neue Umstände b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 27 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft nur den Verstoß gegen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Jedoch werden auch die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus anderen Gesetzen sowie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erfasst.[1] Rz. 28 Die Pflichtverletzung ist – wie bei § 23 Abs. 1 BetrVG – grob, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Versetzung, Beförderung und Gehaltserhöhung.

I. Abs 1 S 1. Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich von § 833 erfasst die Pfändung von Diensteinkommen, also von Lohn, Gehalt und sonstigen Einkünften iSd §§ 850 ff. Auf ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen gem § 832 Alt 2 ist die Regelung nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 833 Rz 1). Die Regelung gilt bei der Versetzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich von § 833 erfasst die Pfändung von Diensteinkommen, also von Lohn, Gehalt und sonstigen Einkünften iSd §§ 850 ff. Auf ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen gem § 832 Alt 2 ist die Regelung nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 833 Rz 1). Die Regelung gilt bei der Versetzung in ein and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung eines neuen Amtes oder einer Gehaltserhöhung zu beziehen hat. 2Diese Vorschrift ist auf den Fall der Änderung des Dienstherrn nicht anzuwenden. (2) Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen (Abs 2).

Rn 7 Die Abänderung einer Entscheidung über ein Anrecht iSd Abs 1 setzt gem Abs 2 rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ehezeitende voraus. Nach zutreffender Ansicht ist Abs 2 dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass eine Veränderung, die nach § 5 II 2 VersAusglG bereits in der Ausgangsentscheidung hätte berücksichtigt werden können (und müssen), keine Abän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Dienstherrn (Abs 1 S 2).

Rn 3 § 833 schützt die Interessen des Gläubigers, solange der Drittschuldner wirtschaftlich identisch bleibt. Wechselt jedoch der Dienstherr oder Arbeitgeber, ist nach § 833 I 2 ein neuer Pfändungsbeschluss erforderlich. Die Pfändung endet daher, wenn der Schuldner vom Kommunal- in den Landes- oder Bundesdienst bzw in ein anderes Unternehmen selbst innerhalb eines Konzerns o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Personalhoheit.

Rn 14 Nicht erfasst sind schließlich die zum Hausgut der Exekutive zählenden Entscheidungen der Personalhoheit, also die Einstellung, Zuweisung, Ernennung oder Beförderung von Richtern bzw deren Abordnung, Versetzung oder Entlassung, ferner die Ausstattung der Gerichte mit den dafür notwendigen Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber bewilligt hat; hier zeigt sich die Abhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Richteramt.

Rn 5 Abs 2 ermöglicht die Übertragung eines weiteren Richteramtes (vgl § 22 II für Richter am AG). Die richterliche Unabhängigkeit steht einer freien Versetzung oder Abordnung der Richter entgegen. Die Verleihung eines weiteren Richteramtes (§ 27 II DRiG) ist ein vom Gesetz vorgesehenes Mittel iRd Gerichtsorganisation. Möglich ist bei Richtern am LG einschließlich der Vorsit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wechsel.

Rn 46 Der Wechsel eines Richters meint die im Geschäftsjahr eintretende Veränderung im richterlichen Personalbestand des Gerichts. Gemeint ist die Veränderung durch Abzug oder Neuzuweisung von Richtern oder durch Veränderung der individuellen Arbeitskraftanteile (etwa durch Beginn oder Beendigung von Elternzeiten). Entscheidend ist nicht die Änderung des Planstellenbestandes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhinderung.

Rn 2 Eine Verhinderung iSd Abs 2 liegt vor, wenn Richter oder Urkundsbeamter nicht nur vorübergehend zur Unterschriftsleistung außerstande sind. Hierbei führt ein Ausscheiden aus dem Richterdienst oder – den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreffend – aus dem öffentlichen Dienstverhältnis eine Verhinderung im vorgenannten Sinn herbei. Wechselt der Richter lediglich gesch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 26 Der einschlägige Art 97 II 1 GG schützt, anders als bei der für alle Richter geltenden sachlichen Unabhängigkeit, nur die persönliche Rechtsstellung der hauptamtlichen und planmäßigen Richter auf Lebenszeit in Bezug auf vorzeitige Amtsenthebungen, Absetzungen und Versetzungen gg ihren Willen. Solche Maßnahmen sind danach, insb hinsichtlich des einzuhaltenden Verfahrens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Richter.

Rn 100 Der vom Geschäftsverteilungsplan betroffene Richter kann gg seine den Gesetzesvorrang verletzende Zuweisung durch den Präsidiumsbeschluss – etwa der Vorsitzende, dem entgegen § 21 f I der Vorsitz in einem Spruchkörper vorenthalten und der nur als Beisitzer mit Rechtsprechungsaufgaben versehen ist – oder wegen Willkür (BVerfG, 25.8.16, 2 BvR 877/16 mwN) oder Schikane i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhinderung eines Richters (Abs 1 S 2).

Rn 5 Abs 1 S 2 ermöglicht die Ersetzung der Unterschrift eines oder zweier Richter, auch des Vorsitzenden (BGH VersR 92, 1155), durch einen Verhinderungsvermerk; die Unterzeichnung ist dann auch nach Wegfall der Verhinderung nicht nachzuholen. Abs 1 S 2 greift nur bei kollegial besetzten Spruchkörper, nicht beim Einzelrichter (Kobl VersR 81, 688). Ist dieser an der Unterschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (44. Aufl 2025). Rn. 271 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Wenn eine Richterstelle zz der Beschlussfassung unbesetzt ist, aber im Laufe des Geschäftsjahrs wiederbesetzt werden soll, ist es prinzipiell zulässig, die Besetzung eines Spruchkörpers vorläufig (tw) mit ›NN‹ zu bezeichnen (so auch St/J/Jacobs GVG [23. Aufl 20] § 21e Rz 15). Das gilt auch für die Stelle des Senats- oder Kammervorsitzenden (vgl BGH NJW 88, 1397 [BGH 29...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.2 Beratung und Abstimmung in eigenen Angelegenheiten

In eigenen Angelegenheiten hat das betroffene Betriebsratsmitglied kein Beratungs- und kein Stimmrecht.[1] Anstelle des betroffenen Betriebsratsmitglieds nimmt nach § 25 BetrVG das für diesen Fall der Verhinderung nachrückende Ersatzmitglied an der Beratung und Abstimmung teil. § 15 Abs. 2 BetrVG (Berücksichtigung des Geschlechts entsprechend dem Anteil der Beschäftigten im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outplacement: Methoden, Kos... / 3.2.4 Einbindung und Überzeugung aller Beteiligten im Unternehmen

Der Erfolg von Outplacement-Maßnahmen steht und fällt mit der frühzeitigen Einbindung aller relevanten Akteure im Unternehmen. Transparente Kommunikation, insbesondere gegenüber dem Betriebsrat und den betroffenen Mitarbeitern, schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz. Rolle der Geschäftsleitung und Personalabteilung Die Geschäftsleitung und die Personalabteilung tragen die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.7 Unterjähriger Wechsel in den Einzelbudgets

Wenn Beschäftigte unterjährig zwischen den einzelnen Budgets wechseln, bspw. aufgrund der Änderung des Arbeitsverhältnisses bzw. durch Umsetzung oder Versetzung, sind insbesondere 2 Punkte zu beachten: Zum einen ist die Bewertung dieser Beschäftigten problematisch. Es bietet sich an, dass die Beschäftigten unterjährig und zeitratierlich entsprechend ihrer bisherigen Arbeitser...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bezieht sich ausschließlich auf die geleistete Arbeitszeit. Nicht umfasst ist demnach die Erfassung des Arbeitsorts oder der Tätigkeit. Unter geleisteter Arbeitszeit sind regelmäßig die Zeiten zu verstehen, die arbeitsvertraglich und vergütungsrechtlich relevant sind. Art. 2 Nr. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie[1] definiert die Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 21.5 Reisen aus Anlass der Versetzung oder Abordnung (§ 11 Abs. 1 BRKG)

Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung gelten als Dienstreisen, wobei Tagegeld für die Zeit bis zur Ankunft am neuen Dienstort gewährt wird. Der Abordnung und Kommandierung steht gem. 11.1.1 BRKGVwV die Zuweisung nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes gleich. Steht vom Tag nach der Einstellungs-, Versetzungs- oder Abordnungsreise Trennungsreise- o...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 25.3.2.4 Dauerhafte Zuordnung im öffentlichen Dienst

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Dienststelle/Dienststätte die Stelle, bei der die Beschäftigten (Arbeitnehmer) eingestellt oder zu der sie versetzt, abgeordnet, zugeteilt, zugewiesen oder abkommandiert worden sind. Jede dieser dienstlichen Maßnahmen führt dazu, dass diese Stelle zur neuen "dienstrechtlichen" Dienststelle/Dienststätte wird, unabhängig davon, ob die M...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 16 Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet nach § 24 Nr. 4 BetrVG auch im Falle des Verlustes der Wählbarkeit. Rz. 17 Die Wählbarkeit kann zunächst durch strafgerichtliche Verurteilung mit Entzug der Fähigkeit, aus öffentlichen Wahlen Rechte zu erlangen, nach § 45 Abs. 1 und 2 StGB entfallen. Rz. 18 Der Verlust der Wählbarkeit ist auch gegeben bei Bestellung eines Betreuer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.1 Überblick

Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeitnehmer sich nicht seine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht / 5 Versetzung

Die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder zu einer anderen Tätigkeit ist die stärkste Art des Weisungsrechts. Sie kann dann durch das Direktionsrecht einseitig umgesetzt werden, wenn der neue Arbeitsplatz den Tätigkeitsmerkmalen des alten entspricht oder die Zuweisung der neuen Tätigkeit arbeitsvertraglich vereinbart und die Versetzung dem Arbeitnehmer zumutbar ist und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein im Betrieb bestehender Betriebsrat kann je nach Sachlage bei der Ausübung des Direktionsrechts ein Mitbestimmungsrecht haben. Dies gilt auch und selbst dann, wenn der betroffene Beschäftigte mit der Weisung einverstanden ist bzw. sein muss.[1] [2] Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten[3] greift allerdings grundsätzlich nur bei ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht / 2 Billigkeitskontrolle

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht in den verschiedenen Gesetzen begrenzen das Direktions- oder Weisungsrecht. Eine Weisung entspricht dann billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Sachverhalts abgewogen hat und die beiderseitigen I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht / 1 Umfang

Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsleistung und die einzuhaltende betriebliche Ordnung in der Regel nur allgemein umrissen. Die konkreten Einzelheiten der Arbeit (z. B. Ort, Zeit, Art und Reihenfolge der Arbeiten) und auch deren Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses werden häufig erst später durch Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Das Recht hierzu räumt dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hybrides Arbeiten / 8.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hybrides Arbeiten / 8.3 Co-Working

Co-Working-Spaces sind zumeist von externen Anbietern an Freiberufler, einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen vermietete sofort benutzbare Büroräume. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz auf Zeit. Dabei ist eine stundenweise Mietdauer genauso möglich wie über Monate oder auch Jahre. In Co-Working-Büros steht den Nutzern eine komplett eingerichtete ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Bilanzierung von Nutzungsmöglichkeiten an im Miteigentum stehenden Gebäuden u Gebäudeteilen, BB 1980, 197; Kolbinger, Mietereinbauten/Mieterumbauten in der StB des Mieters, BB 1982, 82; Rudolph, Bilanzsteuerliche Behandlung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Einrichtungen und Mietereinbauten, 1985; Weyand/Reiter, INF 1995, 646; Neufang, INF 1998, 65; Sauren, DStR 1998, 706;...mehr