Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGG § 16 Voraussetzungen für das Amt des ehrenam ... / 2.3 Arbeitgeber

Dr. Johannes Jansen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 4

Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – entsprechend der schon immer herrschenden Auffassung – in Anlehnung an § 22 Abs. 1 ArbGG ausdrücklich klargestellt worden ist. Selbständige (versicherungspflichtige) Beschäftigte sind keine Arbeitgeber und können somit nicht ehrenamtliche Richter sein. Soweit ein (selbständiger) Arbeitgeber gemäß § 2 SGB VI Versicherter ist, löst § 16 die Konfliktsituation dahingehend, dass dieser Arbeitgeber dann dem Kreis der Versicherten zugehörig gilt, wenn sein Arbeitnehmer "lediglich" eine Hausangestellte ist, ansonsten ist er Arbeitgeber und nicht Versicherter i. S. v. § 16. Ein (selbständiger) Arbeitgeber, der keinen Arbeitnehmer beschäftigt, kann nicht ehrenamtlicher Richter sein, soweit nicht die Ausnahmereglung in Abs. 3 Satz 2 (vorübergehende Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers) eingreift.

 

Rz. 5

Ehrenamtliche Richter aus dem Kreis der Arbeitgeber können gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 2 auch Vertretungsberechtigte einer juristischen Person oder Personengemeinschaft sein. Zu den juristischen Personen zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (e.G.) und privatrechtliche Stiftungen. Personengemeinschaften i. S. v. Nr. 2 sind die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gleichstellung mit den Arbeitgebern nach Nr. 1 erfolgt allein aufgrund der Vertretungsmacht; die Beschä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung
    1
  • Jansen, SGG § 86b Anordnung des sofortigen Vollzugs / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen
    1
  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (KV) / 3.3 Leistungserbringer
    0
  • Jansen, SGB VI § 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
    0
  • Jansen, SGB VI § 242a Witwenrente und Witwerrente
    0
  • Jansen, SGG § 144 Berufungsvoraussetzung / 2.1 Regelungsgehalt des Abs. 1
    0
  • Jansen, SGG § 56a Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfah ... / 1.1 Entstehung der Norm
    0
  • Jansen, SGG § 65a Elektronische Dokumente / 2.9.2 Anwendungsbereich
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
  • Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.7 Andere Aufgaben
    0
  • Jung, SGB VIII § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer / 1.5 Betanet und Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
    0
  • Jung, SGB VIII § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes ... / 2.3 Einzelfälle nach Abs. 1
    0
  • Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)
    0
  • Sauer, SGB II § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- ... / 2.4 Rechte der Personalvertretung bei den Trägern
    0
  • Sauer, SGB II § 53 Statistik und Übermittlung statistisc ... / 2.6 Geltung von Vorschriften aus dem Recht der Arbeitsförderung
    0
  • Sauer, SGB III § 87 Kinderbetreuungskosten / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung / §§ 114 - 135 Elfter Abschnitt [Für 2016: Neunter Abschnitt; Vom 03.12.2011 bis 31.12.2015: ACHTER ABSCHNITT; Bis 02.12.2011: NEUNTER ABSCHNITT] Übergangsvorschriften [Vom 02.04.2009 bis 02.12.2011: Übergangs- und Außerkrafttretensvorschriften; Bis 01.04.2009: Übergangsvorschriften]
    0
  • Soldatenversorgung / 2 Leistungsarten
    0
  • Sommer, SGB V § 116b Ambulante spezialfachärztliche Vers ... / 1.1 Überblick
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren