Steuerlich maximal eine Arbeitsstätte möglich
Der Kläger war als Rettungsassistent tätig und übte seine Tätigkeit in zwei Rettungswachen aus. Daneben hielt er sich im Rahmen von Einsätzen in Notarzt- bzw. Rettungswagen auf. Das Finanzamt hatte die Gewährung von Verpflegungsspesen mangels Auswärtstätigkeit abgelehnt.
Bereits im letzten Jahr hatte der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 9.6.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09, BStBl 2012 II S. 38, 36 und 34) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann. Diese Auffassung hat er nun auch für den Rettungsassistenten bestätigt.
Ist der Arbeitnehmer in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig, ist der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu bestimmen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, welcher Tätigkeitsstätte der Mitarbeiter vom Arbeitgeber zugeordnet worden ist, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat und welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukommt. Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen.
Das Finanzgericht hat nun im zweiten Rechtsgang festzustellen, ob der Kläger nicht insgesamt eine Auswärtstätigkeit ausübt. Andernfalls, wird zu entscheiden sein, in welcher Tätigkeitsstätte der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt und welche damit als regelmäßige Arbeitsstätte gilt.
BFH, Urteil v. 8.12.2011, VI R 18/11
Praxistipp:
Von den Feststellungen hängt ab, inwieweit bzw. an welchen Tagen Verpflegungs- und Fahrtkostenerstattungen bzw. die Gestellung eines Dienstwagens steuerfrei bleiben können. Liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte vor, handelt es sich insgesamt um steuerbegünstigte Auswärtstätigkeiten.
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
13.768
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
4.417
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
4.2873
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.969
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
3.813
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
3.695
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5232
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
2.608
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.507
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.488
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung November 2025
01.12.2025
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
25.11.2025
-
Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt
25.11.2025
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
24.11.2025
-
„Wir zahlen nicht - die Leistung war unvollständig!“ Bessere Abstimmung zwischen Sales und Finance
17.11.2025