Der Bundesrat hat am 27.11.2020 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 zugestimmt. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 1.1.2021 64.350 Euro. Die weiteren Werte im Überblick.mehr
Die Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße soll 2.765 EUR monatlich betragen. Das Höchstkrankengeld – abgeleitet aus Höchstregelentgelt und BBG in der Krankenversicherung – steigt voraussichtlich auf 94,50 EUR.mehr
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Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 53.550 EUR betragen. Die Bezugsgrößen steigen, ebenso die im Beitragsrecht der Sozialversicherung relevanten Beitragsbemessungsgrenzen.mehr