Fachbeiträge & Kommentare zu Belastungsgrenze

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / Zusammenfassung

Begriff Versicherte haben zu bestimmten Leistungen eine gesetzliche Zuzahlung zu erbringen. Damit die Ausgaben nicht zu hoch werden, hat der Gesetzgeber für jeden Versicherten eine individuelle Belastungsgrenze von höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen vorgesehen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt diese Grenze 1 %. Versicherte, die die Belastungsgrenze errei...mehr

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Belastungsgrenze / 2.3 Sonderregelung für Sozialleistungsbezieher

Für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld – bis 30.6.2026 Bürgergeld) gelten bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besondere Regelungen. Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft werden anstelle der tatsächlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ausschließlich der maßgebende Regelbedarf (seit 1.1.2024: 563 EUR...mehr

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Belastungsgrenze / 3 Krankenkassenzuständigkeit

Sind Angehörige eines Familienverbundes bei verschiedenen Krankenkassen versichert, ist die zuerst angegangene Kasse zuständig. Sie entscheidet über die Ermittlung der Belastungsgrenze und die Höhe der berücksichtigungsfähigen Zuzahlungen für den gesamten Familienverbund. Die Erstattung erfolgt durch die jeweils zuständigen Krankenkassen entsprechend dem Anteil der bei ihnen...mehr

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Belastungsgrenze / 2.7 Zuzahlungen

Auf die individuelle Belastungsgrenze werden alle gesetzlichen Zuzahlungen nach dem SGB V angerechnet. Hierzu gehören insbesondere Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und Haushaltshilfe, genehmigte Fahrkosten. Zuzahlungen in EU-/EWR-Staaten und der Sch...mehr

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Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Ein gemeinsamer Haushalt liegt vor, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an derselben Stelle (z. B. Haus oder Wohnung) haben und in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben. Maßgeblich ist der gemeinsame Lebensmittelpunkt. Ein gemeinsamer Haushalt kann grundsätzlich auch dann angenommen werden, wenn sich Familienangehörige vorübergehend außerhalb des Haushalts aufhalten...mehr

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Belastungsgrenze / 2.5 Familienabschläge

Für die Berechnung der Belastungsgrenze wird von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatte/Lebenspartner oder sonstiger Angehöriger) ein Betrag i. H. v. 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2026: 7.119 EUR), für jeden weiteren berücksichtigungsfähigen Angehörigen ein Betrag i....mehr

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Belastungsgrenze / 2.1 Familienverbund

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V werden die Zuzahlungen sowie die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und der mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Angehörige i. S. d. § 62 SGB V sind alle im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten lebenden Ehegatten und Lebenspartner (eingetragene Lebenspartner na...mehr

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Belastungsgrenze / 2.4 Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie Arbeitsentgelt, Rente, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 in Kraft getreten. Als § 24 ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 durch Neufass...mehr

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Ausländisches Einkommen / 1.3 Ermittlung der Belastungsgrenze

Personen können im Bereich der Krankenversicherung von Zuzahlungen befreit werden. Für die Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V wird das ausländische Einkommen berücksichtigt.mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referententwurf

§ 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: § 61 Zuzahlungen 1Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 EUR und höchstens 15 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall einer Bestimmung nach § 130b Abs. 1c entspricht die Höhe der Zuzahlung dem nach § 131 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2a übermittelten B...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Im Gesetzentwurf gibt eine inhaltlich relevante Änderung. Der Satz 7 des Referentenentwurfs beschrieb die Anpassung der Zuzahlungsbeträge lediglich allgemein als jährliche Anpassung "in Höhe der durchschnittlichen Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 (Grundlohnrate)". Der Gesetzentwurf präzisiert dies deutlich: Zum einen wird nun explizit formuliert, dass sich die Beträ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbeding...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.2 Bezahlung eines Zuschlags bei Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Mit diesen unterschiedlichen Definitionen haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Diese Differenzierung war bereits in der Vorgä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf dem Gebiet ...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 4.1 Führungskompetenzen entwickeln

Führungskompetenz eines Geschäftsführers bedeutet, Menschen und Organisation so zu führen, dass Orientierung, Vertrauen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit entstehen – gerade in Phasen von Wandel, Unsicherheit und steigendem Tempo. Neben der fachlichen Expertise kommt es vor allem darauf an, komplexe Situationen einzuordnen, unterschiedliche Interessen auszugleichen und ein A...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.9 Zuzahlung und Packungsgröße (Abs. 3 und 4)

Rz. 43 Von der Zuzahlung zu unterscheiden ist die Mehrzahlung, die der Versicherte zum vollen Differenzbetrag zu leisten hat, wenn er ein teureres Mittel aus der Gruppe, für die Festbeträge nach § 35 festgesetzt sind, wählt (vgl. auch BT-Drs. 11/2237 S. 173). Die Zuzahlungspflicht nach Abs. 3 und 4 trifft erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.14 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 35 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / H. Erbbaurecht

Rz. 72 Auf das Erbbaurecht finden die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung (§ 11 Abs. 1 ErbbauRG). Das Erbbaurecht als solches kann daher nicht gepfändet werden. Die Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht erfolgt im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangshypothek, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.7 Zuzahlung (Abs. 5)

Rz. 40 Der mit dem GMG eingefügte Abs. 5 führt mit Wirkung zum 1.1.2004 eine Zuzahlungspflicht für Versicherte ein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse. Versicherte hab...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.11 Zuzahlung (Abs. 5)

Rz. 33 Abs. 5 differenziert hinsichtlich der Zuzahlung der Versicherten zwischen denjenigen Versicherten, die sich bei Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtungen, die Leistungen nach §§ 42 oder 43 SGB XI erbringt, oder in Einrichtungen i. S. d. § 43a Satz 1 i. V. m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a Satz 3 SGB XI oder in einer Wohnei...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

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Krankenhausbehandlung / 5.2 Aufnahme-/Entlassungstag/Verlegung/Jahreswechsel

Bei der Zuzahlung gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Für den Aufnahme- und den Entlassungstag sind jeweils 10 EUR an Zuzahlung zu entrichten. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist die Zuzahlung für diesen Tag nur einmal zu leisten und vom aufnehmenden Krankenhaus einzuziehen. Bei Verlegung in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung ist für diesen Tag ebenfalls...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.1.4 Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für die Versicherten Zuzahlungen an. Zu nennen sind hier u. a. Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen, Soziotherapien, stationären Maßnahmen (Krankenhausbehandlung, Kuren) und Fahrtkosten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist unter bestimmten Vorausset...mehr

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Krankenhausbehandlung / 5.1 Keine Zuzahlungspflicht

Zuzahlungen sind nicht zu leisten von Versicherten unter 18 Jahren und die ihre individuelle Belastungsgrenze für das laufende Kalenderjahr erreicht haben sowie bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung und bei vor- oder nachstationärer Behandlung, Behandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen für Berechtigte und Leistungsempfänger nach dem früheren BVG (Bestandss...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nach der Teilung

Rz. 3 Nach der Teilung besteht die Möglichkeit, den pflichtteilsberechtigten Miterben als Gesamtschuldner für den Pflichtteilsanspruch in Anspruch zu nehmen, für den dieser dann mit seinem Eigenvermögen haften müsste. Die Einrede nach § 2059 BGB kann nicht mehr erhoben werden. Hiervor schützt S. 1 den pflichtteilsberechtigten Miterben insoweit, als er selbst nach der Teilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

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Meldepflichten zu Versorgun... / 2 Meldepflichten der Zahlstelle

Ausgangspunkt für das Meldeverfahren bei Versorgungsbezügen ist die Bewilligung eines Versorgungsbezugs durch eine Zahlstelle. Im ersten Schritt muss sie beim Versorgungsempfänger ermitteln, ob dieser gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ist der Versorgungsempfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss die Zahlstelle dieser Krankenkasse den Beginn un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überstunden / 4.1 Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten

Regelungen zur Überstundenvergütung insbesondere von Teilzeitbeschäftigten können als mittelbar geschlechtsbezogene Diskriminierung gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 157 AEUV verstoßen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vergleich mit der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten zu einer Ungleichbehandlung in Bezug auf die konkret infrage...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Chroniker / 2 Reduzierte Belastungsgrenze

Für Chroniker gilt eine Belastungsgrenze von 1 % – anstatt sonst 2 % – der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.[1] Die Reduzierung der Belastungsgrenze gilt auch für die weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden, anrechnungsfähigen Familienangehörigen i. S. d. § 62 SGB V.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 2 Leistungen der Krankenversicherung

Die Krankenkassen stellen vergleichbare und gleichrangige Leistungen wie die Rentenversicherung zur Verfügung. Die Voraussetzungen richten sich nach den allgemeinen Vorschriften für ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Eine Konkurrenzregelung zur Vor- oder Nachrangigkeit der Leistungen durch die Rentenversicherung oder durch die Krankenve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 14 Zuzahlungen

Versicherte, die das 18 .Lebensjahr vollendet haben, zahlen während der medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter je Kalendertag 10 EUR Zuzahlung an die Einrichtung. Aufnahme- und Entlassungstag sind als je ein Kalendertag zu rechnen. Hinweis Keine Begrenzung auf 28 Tage Eine Begrenzung auf 28 Tage wie bei der stationären Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V gibt e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.3 Sachleistung

Sachleistungen (Naturalleistungen) werden den Versicherten in natura von den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht den Dienst- oder Geldleistungen zuzuordnen. Der Anspruch richtet sich auf die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Krankenhausbehandlung oder Hilfsmittel. Eine Kostenbeteiligung bis zur individuellen Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.[1] Die Zuzahlung ist je Fahrt zu entrichten.[2] Achtung Zuzahlungsverpflichtung auch für Minderjährige Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht hier – entgegen der sonst üblichen Regelung – auch für Versicherte, die das 18....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anschlussrehabilitation / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlungen bei Anschlussrehabilitationen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 EUR je Kalendertag.[1] Diese Zuzahlung wird auf die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen angerechnet.[2] Bei Berechnung der Zuzahlung sind der An- und Abreisetag als je ein Kalendertag zu rechnen. Bei einem unmittelbaren Anschluss ist die Zuzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2 Leistungsarten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden regelmäßig als Dienst-, Geld- oder Sachleistungen erbracht und von der Krankenkasse getragen. Die Versicherten haben für bestimmte Leistungen während eines Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten.[1] Anstelle von Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse können Versicherte die Kostenerstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 10 Zuzahlungen

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 EUR kalendertäglich.[1] Die Zuzahlung ist für jeden Kalendertag der Maßnahme zu entrichten (einschl. Aufnahme- und Entlassungstag). Die Einrichtung nimmt die Zuzahlung entgegen und leitet sie an die Krankenkasse weiter. Wird eine Anschlussrehabilitation durchgeführt, ist die Zuzahlung längstens ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.3 Umfang des Leistungsanspruchs

Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören insbesondere die verschreibungspflichtigen hormonal wirkenden Kontrazeptiva. Es werden aber auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") übernommen. Zusätzlich können auch mechanisch wirkende verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden, deren Anpassung durch den Vertragsarzt erfolgt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 4 Nichtanrechnung von Pflegegeld als Einkommen

Das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen oder das weitergeleitete Pflegegeld an die Pflegeperson ist kein Einkommen, das bei der Prüfung der Familienversicherung oder Belastungsgrenze zu berücksichtigen ist.[1] Achtung Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson oder Pflegeunterstützungsgeld Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.2 Zuzahlung

Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der technischen Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten. Die Zuzahlung wird bei der Erstattung von Zuzahlungen im Rahmen der individuellen Belastungsgrenze nicht berücksichtigt. Ist der Pflegebedürftige jedoch von sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Härtefallregelung – § 559 Abs. 4

Rz. 11 Hinweis Härteeinwand Der Härteeinwand, der bisher in § 554 geregelt war, ist durch das Mietrechtänderungsgesetz 2013 umgestaltet worden und befindet sich zweigeteilt in § 555d und in § 559 Abs. 4. Aus BT 17/10485 (S. 21). Zitat § 555d Abs. 1 bestimmt, dass Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter grundsätzlich zu dulden sind. § 555d Abs. 2 regelt, unter welchen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr