Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 
Mindest-/Höchstjahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung Der Mindestjahresarbeitsverdienst beträgt für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 % der Bezugsgröße (2025: 17.976 EUR/bundeseinheitlich) und für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 % der Bezugsgröße (2025: 26.964 EUR/bundeseinheitlich). Der Höchstjahresarbeitsverdienst beträgt das 2-Fache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (2025: 89.880 EUR/bundeseinheitlich).
Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] Sie beträgt für den Kalendertag den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Daraus ergibt sich für das Kalenderjahr 2025 eine monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 1.248,33 EUR.
Beurteilung der Beitragspflicht zur Kranken-/Pflegeversicherung von Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen[2] Eine Beitragspflicht besteht nur dann, wenn der monatliche Zahlbetrag (insgesamt) 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2025: 187,25 EUR).
Freibetrag für Renten der betrieblichen Altersversorgung zur Krankenversicherung[3] Renten der betrieblichen Altersversorgung werden nur beitragspflichtig, soweit sie 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen (2025: 187,25 EUR).
Mindestarbeitsentgelt der nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SGB V in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Menschen mit Behinderungen[4] Das Mindestarbeitsentgelt beträgt 20 % der monatlichen Bezugsgröße. Das sind im Jahr 2025 monatlich 749 EUR. In der Rentenversicherung beträgt das Mindestbemessungsentgelt für Menschen mit Behinderungen 80 % der monatlichen Bezugsgröße, somit 2025 2.996 EUR.
Anspruch auf Familienversicherung in der Kranken-/Pflegeversicherung

Dieser ist ausgeschlossen, wenn das Einkommen des Angehörigen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Die Einkommensgrenze beträgt im Kalenderjahr 2025 monatlich 535 EUR.

Für Familienangehörige, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, gilt eine Einkommensgrenze in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (seit 1.1.2025: 556 EUR).

Darüber hinaus gilt die Bezugsgröße für

  • die Entschädigung der bei den Versicherungsträgern ehrenamtlich Tätigen;
  • die Ermittlung der Freibeträge für Familienangehörige bei der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen der Versicherten[5];
  • die Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer aus außerlandwirtschaftlichen Einkünften[6];
  • die Befreiung von der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn das außerlandwirtschaftliche Einkommen mehr als 1/7 der Bezugsgröße beträgt;
  • die Berechnung der Beiträge für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen[7];
  • die Beitragsberechnung der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Selbstständigen.[8]
[1]

S. Freiwillige Weiterversicherung.

[2] § 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V.
[3] § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V.
[4] § 235 Abs. 3 SGB V.
[5] § 62 SGB V.
[6] § 39 Abs. 2 KVLG 1989.
[7] § 166 Abs. 2 SGB VI.
[8] § 165 Abs. 1 SGB VI.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    564
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    222
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    162
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    155
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    130
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    115
  • Sterbegeld
    115
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    112
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    111
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    111
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    103
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    99
  • Vorsorgepauschale
    82
  • Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der En ... / 2.1.4 Jubiläumszuwendungen
    78
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    77
  • Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
    76
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    76
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    76
  • Aufmerksamkeiten
    75
  • Einmalzahlungen: Beitragsberechnung / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Leistungsrecht: Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
Eltern mit kleiner Tochter, Porträt
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße beträgt ab 1.1.2025 3.745 Euro monatlich. Die weiteren Werte im Überblick.


Familienversicherung: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
Kleines Hausmodell steht auf Geldscheinen
Bild: Corbis

Die beitragsfreie Familienversicherung ist neben weiteren Voraussetzungen vom Gesamteinkommen des Angehörigen abhängig. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die durch eingeräumten Nießbrauch erzielt werden, sind anzurechnen.


Rechtssicherheit: Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Bild: Haufe Shop

Dieser Crashkurs stellt das Arbeitsrecht speziell für Führungskräfte übersichtlich und leicht verständlich dar – vom Start in den Job über Personalgespräche und Umgang mit dem Betriebsrat bis hin zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.


Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
SV-Werte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


Bezugsgröße
Bezugsgröße

Zusammenfassung Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren