Fachbeiträge & Kommentare zu Belastungsgrenze

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 12 Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Abs. 1 in Anspruch nehmen, müssen eine Zuzahlung von 10,00 EUR je Kalendertag (§ 61 Satz 2) für längstens 28 Tage zahlen. Die Belastungsgrenzen des § 62 gelten auch hier.mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 (i. d. F. bis zum 31.12.2003) enthielt für die Zuzahlung eine Ausnahmeregelung. Der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre beträgt 9,00 EUR je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme. Auf § 39 Abs. 4 wird nämlich nur hinsichtlich der Höhe des Betrages je Kalendertag wie bei der Krankenhausbehandlung, nicht hingegen hinsichtlich der dortigen Beschränk...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährliche Abfälle: Umgang... / 5 Lagerung von gefährlichen Abfällen

Die Lagerung gefährlicher Abfälle richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen und -klassen. Grundlegend sind hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" in Verbindung mit der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle". Wichtiger Grundsatz ist, dass durch die Art der Lagerung keine zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lüftungstechnische Anlagen / 2.2 Lüftungstechnische Anlagen

Lüftungstechnische Anlagen werden allgemein als RLT-Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) bezeichnet. Sie sind dann einzusetzen, wenn eine Lüftung allein nicht ausreichend ist. An RLT-Anlagen stellt Abschn. 6.2 ASR A3.6 Anforderungen: sie müssen den Stand der Technik erfüllen; Luft ist nach dem Stand der Technik zu filtern; sie dürfen selbst nicht zur Gefahrenquelle werden. Achtu...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.7 Ambulante Krankenbehandlung

Rz. 6 Mit der Regelung in Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 will der Gesetzgeber Anreize schaffen, Krankenhausbehandlung entweder kürzer in Anspruch zu nehmen oder sich stattdessen (auch im Krankenhaus) ambulant behandeln zu lassen. Eine Kostenerstattung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 kommt mit der Verweisung auf § 115 a und § 115 b insbesondere in Betracht bei Fahrten zu ambulanten Operationen ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 1c Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.4 Fahrten zur stationären Behandlung

Rz. 3 Fahrkosten im Zusammenhang mit voll- oder teilstationären Leistungen (stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, Vorsorgekuren für Mütter und Väter sowie Müttergenesungskuren, Krankenhausbehandlung, stationäre Hospizleistungen, stationäre Entbindung) werden übernommen, soweit sie den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag übersteigen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Die...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1 Allgemeine Belastungsgrenze

Rz. 2 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Sie beträgt als allgemeine Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kein Versicherter leistet mehr als diesen Prozentsatz seiner kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzah...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.3 Überschreitung der Belastungsgrenze

Rz. 9 Den jährlichen Bruttoeinnahmen der Familie zum Lebensunterhalt werden die im selben Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen für alle Familienmitglieder gegenübergestellt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr, auch wenn die Krankenversicherung erst im Laufe des Kalenderjahres begonnen hat. Rz. 10 Zur Beurteilu...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.4 Besondere Belastungsgrenze

Rz. 17 Mit der Verknüpfung der Regelung über die besondere Belastungsgrenze von 1 % mit der Inanspruchnahme der in § 25 Abs. 1 (vgl. Komm. dort) definierten Gesundheitsuntersuchungen wollte der Gesetzgeber die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu einem gesundheitsbewussten und eigenverantwortlichen Verhalten betonen: Nur diejenigen Versich...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastungsgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und hat am 1.1.2004 im Rahmen der Neuregelung bei Zuzahlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) die bisherige Überforderun...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.5 Therapiegerechtes Verhalten der Versicherten

Rz. 20 Abweichend von Abs. 1 Satz 2 beträgt die Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für nach dem 1.4.1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1.1.2008 die in § 25 Abs. 1 genannten Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben (Abs. 1 Satz 3). Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien fe...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.9 Befreiungsbescheid

Rz. 24 Die Befreiung von Zuzahlungen ist vom Versicherten nicht mehr zu beantragen (vgl. § 19 Satz 1 SGB IV). Vielmehr stellt die Krankenkasse dem Versicherten und den in Betracht kommenden Angehörigen eine Bescheinigung über die Befreiung nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 und Abs. 3 Satz 1 aus (Abs. 3 Satz 1). Die Befreiung setzt voraus, dass regelmäßig und auf Dauer berücksichtigung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.7 Krankenkassen-Zuständigkeit

Rz. 22 Für die Ermittlung der Belastungsgrenze bzw. die Erstattung der über die Belastungsgrenze hinausgehenden Zuzahlungen sind die Krankenkassen zuständig, bei der die Versicherten des Familienverbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuerst angegangenen Krankenkasse jeweils versichert sind. Dies gilt sowohl für den Fall eines Krankenkassenwechsels im laufenden Ka...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.3 Chronisch Kranke

Rz. 15 Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 2 HS 2). Das gilt auch für Versicherte nach Abs. 1 Satz 3, die an einem für ihre Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen (Abs. 1 Satz 4). Die Verringerung a...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.11 Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen

Rz. 26 Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmali...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.2 Nachweis der Einnahmen und Zuzahlungen

Rz. 8 Den Nachweis über die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt haben die Versicherten in geeigneter Weise zu erbringen. Die Höhe der vom Versicherten getragenen Zuzahlungen ist gegenüber der Krankenkasse durch personenbezogene Belege oder Quittungen des Leistungserbringers nachzuweisen. Bei den Krankenkassen sind dafür Quittungshefte erhältlich, die kostenfrei abgegeben werd...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Allgemeine Belastungsgrenze Rz. 2 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Sie beträgt als allgemeine Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kein Versicherter leistet mehr als diesen Prozentsatz seiner kalenderjährlichen Bruttoeinnahm...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.10 Befreiung bei Zahnersatz

Rz. 25 Die Regelung in Abs. 4, wonach bei der Versorgung mit Zahnersatz § 61 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 5 und § 62 Abs. 2a in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2004 weiterhin Anwendung finden, wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, weil sie überholt war.mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.6 Information durch die Krankenkassen

Rz. 21 Die Krankenkassen sind nach Abs. 1 Satz 7 verpflichtet, ihre Versicherten in geeigneter Form frühzeitig, d. h. zu Beginn eines Kalenderjahres auf die für sie in diesem Kalenderjahr im Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 Abs. 1 hinzuweisen und damit auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken.mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und hat am 1.1.2004 im Rahmen der Neuregelung bei Zuzahlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) die bisherige Überforderungsklausel abgelöst....mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.2 Hilfeempfänger und Heimbewohner

Rz. 14 Abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 ist bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder nach einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 3 Literatur

Rz. 27 am Orde, Die GKV-Neuordnungsgesetze – eine neue Ära mit vielen Verlierern und wenigen Gewinnern beginnt, SozSich. 1997 S. 241. Beraus, Zuzahlung der Versicherten bei schwerwiegender chronischer Krankheit, br 2004 S. 171. Metzinger, Zwang zur Früherkennung – Gemeinsamer Bundesausschuss mildert Zwangsuntersuchung zur Beratungspflicht ab, KrV 2007 S. 253. Wunder, Die Zuzahl...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.8 Erstattungspflichtige Krankenkasse bei Kassenwechsel

Rz. 23 Ist der Versicherte im laufenden Kalenderjahr bei mehr als einer Krankenkasse versichert gewesen, so ist für die Erstattung für den gesamten Zeitraum die letzte Krankenkasse zuständig. Eine Aufteilung des Erstattungsbetrages findet nicht statt. Wenn ein von Zuzahlungen befreiter Versicherter im laufenden Kalenderjahr seine Krankenkasse wechselt, akzeptiert die neue die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfassungskonforme Anwendung der Vorschrift.

Rn 3 Trotz der bei Anwendung des § 17 für die Ausgleichsberechtigten drohenden Transferverluste hat das BVerfG die Vorschrift nicht für verfassungswidrig erklärt (FamRZ 20, 1078). Bei verfassungskonformer Anwendung könnten eine Benachteiligung der Ausgleichsberechtigten vermieden und zugleich die berechtigten Interessen der betrieblichen Versorgungsträger gewahrt werden. Es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserrechtliche Sicherheit... / 6 Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Heizöltankanlagen

Gefährdungspotenzial Das Befüllen (und Entleeren) von Heizöltanks stellt eine außerordentlich gefahrenträchtige Tätigkeit dar, weil das Heizöl über die Schlauchverbindung zum Tankfahrzeug in größerer Menge in Bewegung und das sonst geschlossene Tanksystem geöffnet ist. Außerdem müssen Hausanschlüsse und Kupplungen hergestellt werden, deren sichere Verbindung schon durch gerin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller hat mindestens 20 % de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Einkommensgrenzen Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ist. Der Antragsteller hat mi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 5 Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit

Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit sind von zentraler Bedeutung für die Arbeit von Sustainability Managern und allen, die sich mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigen. Diese Kompetenzen umfassen ein tiefes Verständnis der Themen ökologische Nachhaltigkeit, insbes. zum Schutz der Umwelt, Soziale Verantwortung und Governance (ESG). Nachhaltigkeitskonzepte und -frame...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.4 Kostentragung bei Zuzahlung ohne Befreiung und Eigenbeteiligung – Satz 3

Rz. 8 Satz 3 regelt die Übernahme von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen stellen Regelbeispiele dar (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 22). Auffangtatbestand ist insoweit Satz 2 (vgl. Rz. 2b). Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; es besteht ein zwingender Rechtsanspruch....mehr

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Homeoffice im Rechnungswesen / 4.6 Fürsorgepflicht

Die Führungskräfte im Rechnungswesen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. In deren Rahmen müssen verschiedene Inhalte berücksichtigt werden. Viele Mitarbeiter können im Homeoffice ihre Belastungsgrenze nicht erkennen. Sie arbeiten sehr engagiert, um ihre Aufgabe zu erledigen. Da direkte Kontakte zu Kollegen erschwert sind, kann auch sonst übliche schnelle Hilfe be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Assistenzsysteme in der Arb... / 1.2 Physisch unterstützende Assistenzsysteme

Assistenzsysteme können die physische Leistungsfähigkeit von Nutzern unterstützen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Exoskelette genannt. Diese werden v. a. als "Roboter-Anzüge" getragen oder unterstützen einzelne Gliedmaßen. Exoskelette helfen insbesondere beim Heben und Tragen, beim Gehen, ermöglichen das Sitzen ohne Möbel oder entlasten den Rücken. Das Ziel von Ex...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 14A Anforderungen des Kap... / 1.1 Kapitalmarkt denkt bereits über das Thema Klima (Carbon) hinaus

Rz. 3 Die kontinuierliche Überschreitung der Belastungsgrenzen der Erde (planetare Grenzen) und die damit verbundene Gefährdung der Stabilität der Ökosysteme entziehen der Menschheit wie auch der Wirtschaft zunehmend die Lebens- bzw. Wirtschaftsgrundlage. Von der Pandemie kommend, über die durch den Ukraine-Krieg verstärkte Rezession mit Energie- und Materialkrise stellt akt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bezogenen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 8.1.2 Auslöser und Risikofaktoren

Ein Burnout-Syndrom wird ausgelöst durch eine Kombination von äußeren Faktoren, z. B. Belastungen aus der Arbeitswelt und dem Privatleben und inneren Faktoren, wie Persönlichkeit, Werte und Einstellungen. Achtung Diese äußeren Faktoren begünstigen Burnout Zu den äußeren Faktoren am Arbeitsplatz, die ein Erschöpfungssyndrom begünstigen können, gehören: zu hohe Arbeitsbelastung, man...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / V. Schlussbemerkung

Aus unserer Sicht ist der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte mit der Regelung des § 396 AO nur schwer nachvollziehbar. Dem Plädoyer von Drüen, die vielfach ausgeschlossene Wiederaufnahme des Verfahrens bei inhaltlicher Divergenz sei "gerade ein Grund für die präventive Aussetzung nach § 396 AO und sollte in der Rechtspraxis ein Impuls für se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr