Rz. 26

Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird.

Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmalig aufgegeben, für das Jahr 2006 die Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht hinsichtlich ihrer Steuerungswirkung zu bewerten. Dem Deutschen Bundestag war hierzu über das Bundesministerium für Gesundheit bis 30.6.2007 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

Aus dem am 29.1.2008 vorgelegten Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen – so das Bundesgesundheitsministerium – lassen sich "weder Schlussfolgerungen über Fehlsteuerung der Zuzahlungsregelungen ableiten, noch bestätigt der Bericht die gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz" (vgl. BT-Drs. 16/8652 S. 1). Dagegen ist nach Auffassung der Spitzenverbände eine verlässliche Bewertung der Steuerungswirkung u. a. mangels Geeignetheit nicht befreiter Personen als Kontrollgruppe oder wegen der Einbeziehung der Krankenhaus-Zuzahlung, letztlich vor allem mangels eines kontrollierten Studiendesigns nicht möglich (vgl. BT-Drs. Nr. 16/8652 S. 2, 9).

Die Regelung wurde inzwischen durch das GVWG zur Rechtsbereinigung wegen des zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Evaluierungsauftrags mit Wirkung zum 20.7.2021 aufgehoben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge