Einkommensgrenzen

Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 22.500 EUR
2-Personen-Haushalt 34.500 EUR
für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 9.000 EUR
für jedes Kind, das bei der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt wird 1.500 EUR

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ist. Der Antragsteller hat mindestens 20 % der Modernisierungskosten als Eigenleistung zu erbringen. Eigenleistung kann auch der Wert der Selbsthilfe ("Muskelhypothek") sein. Der Wert der Selbsthilfe muss aber auch die 20 %-Grenze erreichen. Zur Beurteilung des Wertes müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Liste der unentgeltlichen am Bau beteiligten Helfer mit deren Berufsangabe
  • Bestätigung des Umfangs der Selbsthilfeleistung durch den zuständigen Architekten oder verantwortlichen Bauleiter

Die Wohnungen müssen im Saarland belegen sein.

Das Saarland fördert vorrangig Objekte, die den Anforderungen einer "Besonderen Gebietskulisse" entsprechen. Dies gilt besonders in Gemeinden, in denen sich die Gemeinde selbst noch an der Förderung der Gesamtmaßnahmen beteiligt.

Obergrenzen Wohnfläche

Eine Wohnung wird nur gefördert, wenn die Wohnfläche 156 m2 nicht übersteigt. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Zweifamilienhaus, darf die Gesamtwohnfläche 240 m2 nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 156 m2 sein. Besteht der Haushalt aus mehr als 4 Haushaltsangehörigen, so können pro weitere Person 15 m2 an Wohnfläche hinzugerechnet werden. Die Wohnflächenberechnung muss nach der Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 durchgeführt werden.

Wie bereits beschrieben, muss der Wohnwert erheblich verbessert werden, dabei gilt allerdings, dass die Kosten für die Modernisierung angemessen sein müssen. Grundsätzlich sind die Grundsätze des Kosten und Flächen sparenden Bauens zu beachten. Auf ökologische Belange ist ebenfalls zu achten.

Die Modernisierungsmaßnahme muss innerhalb eines Jahres nach der Zusage des Baudarlehens abgeschlossen sein. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, so ist dies mit der SIKB unbedingt abzuklären. In begründeten Fällen könnte eine Fristverlängerung gewährt werden.

Mind. 30 Jahre Wohnzweck

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen soll das Objekt noch mindestens für 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen. Zudem muss die Wohnung noch 10 Jahre, gerechnet ab Abschluss der Modernisierung, von dem geförderten Haushalt bewohnt werden.

Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern.

Weiterhin wird ein Darlehen nur gewährt, wenn der geförderte Haushalt des Antragstellers zur Zeit der Bewilligung auch persönlich und wirtschaftlich in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen und den Lebensunterhalt des Haushalts trotz der Belastung noch zu tragen. Diese Bedingung ist in der Regel erfüllt, wenn einem 2-Personen-Haushalt mindestens 815 EUR monatlich zur Verfügung verbleiben. Für jede weitere dem Haushalt zugehörige Person werden 200 EUR hinzugerechnet.

Keine Förderung

Eine Förderung unterbleibt, wenn

  • die Belastung auch bei Einhaltung der obigen Einkommens- und Belastungsgrenzen 20 % des erzielbaren Haushaltseinkommens unterschreitet,
  • das vorhandene Eigenkapital 50 % der Gesamtkosten des Vorhabens übersteigt,
  • eine begründete Prognose ergibt, dass das Gesamteinkommen innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung die maßgebliche Einkommensgrenze um mehr als 25 % überschreitet,
  • der Antragsteller bereits über Wohneigentum in ausreichender Größe und zweckmäßigem Zuschnitt verfügt (beispielsweise 90 m2 Wohnfläche für einen 4-Personen-Haushalt).

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