Sozialer Wohnungsbau: Förderung in den Bundesländern

Das Ministerium für Infrastruktur in Thüringen hat im Juli die neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau veröffentlicht. Das grundlegend überarbeitete Regelwerk gilt ab dem Programmjahr 2023.

Mit der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Porgrammjahre 2023 bis 2025" hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) das bisherige Regelwerk der sozialen Wohnungsbauförderung grundlegend überarbeitet.

Die bisher getrennten Richtlinien zur Förderung des Neubaus und der Modernisierung von sozialem Wohnraum wurden zusammengefasst. Außerdem werden die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte und des ländlichen Raums künftig differenziert berücksichtigt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken oder Wohnungen. Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Wie regeln andere Bundesländer die soziale Wohnraumförderung? Eine Übersicht.

FAQs zum Sozialen Wohnungsbau (BMWSB)

"Soziale Wohnraumförderung in den Bundesländern: Überblick über die Rechtsgrundlagen"

Sozialwohnungsförderung im Land Berlin

Im Land Berlin wurde eine Wohnungsneubauförderung im Jahr 2014 wiedereingeführt. Mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), die im Juni 2023 beschlossen worden sind, werden neben der Förderung in den Fördermodellen ein und zwei erstmalig auch Wohnungen gefördert, die von Haushalten mit mittlerem Einkommen (Fördermodell drei – Einkommensgrenze bis 220 Prozent nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz) bezogen werden können.

Zinslose Kredite in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat die Richtlinien für die Wohnraumförderung im Februar 2023 überarbeitet: Wohnungsunternehmen bekommen künftig zinslose Kredite statt staatlicher Zuschüsse für den Bau von Sozialwohnungen – die müssen nur zum Teil zurückgezahlt werden.

Bis dahin hatte das Land Zuschüsse von maximal 850 Euro pro Quadratmeter gewährt. Nun erhalten Wohnungsunternehmen je nach Förderstufen und Region Darlehen zwischen 2.730 und 3.075 Euro pro Quadratmeter. Die Kreditlaufzeit liegt bei 40 Jahren. Abhängig vom gewählten Förderweg werden den Unternehmen 25 oder 35 Prozent der Tilgungssumme erlassen. Die Miet- und Belegungsbindung wurde von 20 auf 40 Jahre verdoppelt. Laut Regierung stehen für den "Mietwohnungsneubau sozial" allein im Jahr 2023 insgesamt 47 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit.

Hamburgs Programm berücksichtigt Baukosten

Hamburg hat ein Programm zur Wohnraumförderung, das steigende Baukosten berüksichtigt, erstmals im Januar 2021 vorgestellt: mit 653 Millionen Euro Volumen. Die Förderhöhe soll laut Senatsverwaltung pro Jahr um zwei Prozent angehoben werden. Die Dauer der Belegungsbindung im Neubau wurde auf mindestens 30 statt bislang 20 Jahre verlängert – sowohl im ersten als auch im zweiten Förderweg. Ende 2022 wurde eine hundertjährige Mietpreisbindung für neue Sozialwohnungen beschlossen.

In der Neubauförderung will Hamburg auch im Jahr 2023 angesichts steigender Baupreise mit einem Ausgleich von zwölf Prozent höher kalkulierten Baukosten die Wirtschaftlichkeit geförderter Wohnungsbauvorhaben gewährleisten. Mit einem Förderdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) soll der gesamte Fremdkapitalbedarf mit einem langfristig günstigen Zinssatz gedeckt werden, der für die Bindungslaufzeit fixiert ist. Ein neues Programm erweitert das Spektrum um einen zweiten Förderweg für geförderte Modernisierungen.

Bayerns Wohnraumförderung läuft bis 2025 weiter

Bayern hat das zunächst bis 2019 befristete Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), das sich an Städte und Gemeinden richtet, bis 2025 verlängert – dafür sollen insgesamt noch einmal rund eine Milliarde Euro eingesetzt werden. Im Jahr 2019 wurde ein Betrag von 703,2 Millionen Euro (davon 198,2 Millionen Euro Bundesmittel und 140 Millionen Euro Eigenmittel der BayernLabo) zur Verfügung gestellt – plus 32,5 Millionen Euro für die Studentenwohnraumförderung.

Das Eigenkapital der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft Bayernheim soll von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro aufgestockt werden, wie im Januar 2023 angekündigt wurde.

Baden-Württemberg: Schwerpunkt Mietraumförderung

Baden-Württemberg hatte mit dem Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2020/2021" erstmals eine Förderlinie für Mitarbeiterwohnen eingeführt. Eine Modernisierungsförderung gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Das neue Programm "Wohnungsbau BW 2022" trat am 1.6.2022 in Kraft mit einem Volumen von 377 Millionen Euro. Das bisherige Angebot wurde um die Förderlinie "soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen" erweitert. Für 2023 wurde ein Gesamtvolumen von 463 Millionen Euro bereitgestellt – es gab jedoch schon bis Mai deutlich mehr Anträge als Geld zur Verfügung stand.

Schleswig-Holstein: Öffnungsklausel für Belegungsbindungen

Am 26.11.2021 hat der Landtag in Kiel ein novelliertes Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet. Neu war eine Öffnungsklausel: Die sieht vor, dass Belegungsbindungen von einer Wohnung auf eine andere übertragen werden können, wenn das Einkommen der Mieter steigt. Bisher mussten Mieter ausziehen, sobald der Anspruch auf eine Sozialwohnung erloschen ist. Wohnberechtigungsscheine werden künftig nur noch ein Jahr statt wie bislang zwei Jahre lang gültig sein.

Im Januar 2021 kündigte das Land außerdem ein Sonderprogramm vor allem für Kommunen und soziale Träger mit 20 Millionen Euro extra für den Bau von "angemessenem Wohnraum für Menschen, die auf dem Markt besonders schlechte Chancen haben" an. Am 20.12.2022 hat die Landesregierung beschlossen, von 2023 bis 2026 für die soziale Wohnraumförderung durchschnittlich 300 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

Niedersachsen ändert Wohnraumfördergesetz

Niedersachsen will bis 2030 insgesamt 40.000 neue Wohnungen in sozialer Bindung fördern. 1,7 Milliarden Euro stehen dafür laut Regierung zur Verfügung. Einem novellierten Wohnraumfördergesetz hat der Landtag am 28.4.2021 zugestimmt. Neben höheren Fördersätzen und Tilgungsnachlässen wurden die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten beim sozialen Wohnungsbau angehoben.

Gefördert werden auch Wohnungen auf den ostfriesischen Inseln. Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen und Studentenwohnheimen soll leichter möglich sein. Auch Maßnahmen zur Entwicklung von Wohnquartieren werden unterstützt.

Sachsen fördert bezahlbare Mieten

Sachsens Regierung hat bereits am 27.4.2021 neue Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Für die Jahre 2021 und 2022 standen jeweils 74,3 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung solcher Wohnungen zur Verfügung. Am 17.1.2023 beschloss das Sächsische Kabinett eine weitere Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum. Unterstützt werden Neubau und Sanierung. Der Fördersatz soll von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden. Auch der maximale Zuschuss pro Quadratmeter wurde erhöht: von 3,80 Euro auf 4,80 Euro.

Saarland mit Zuschussförderungen

Die Soziale Wohnraumförderung im Saarland wurde im Frühjahr 2017 inhaltlich neu ausgerichtet. Die Fördersätze wurden zuletzt 2018 angehoben. Wegen der Anstiege bei den Baukosten werden auch im Saarland die Fördersätze jährlich angepasst. Seit dem Jahr 2021 wird das Förderangebot durch eine Zuschussförderung für spezielle Maßnahmen ergänzt: Etwa für den Neubau von barrierefreiem Mietwohnraum und für den Bau von Studentenwohnungen.

Rheinland-Pfalz: Höhere Tilgungszuschüsse

In Rheinland-Pfalz traten 2019 Anpassungen der Programme zur sozialen Wohnraumförderung in Kraft, die heute noch gelten. Angehoben worden sind die Grunddarlehen für den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen durch höhere Tilgungszuschüsse.

Die Mietwohnraumförderung setzt Belegungs- und Mietbindungen voraus. Die Tilgungszuschüsse sind nach Mietenstufen gestaffelt und je nach Zweckbestimmung oder Miet- und Belegungsbindung ausgestaltet. Die Höhe der Zuschüsse bewegt sich zwischen fünf und 30 Prozent der Grunddarlehen. Bezogen auf Zusatzdarlehen werden Tilgungszuschüsse landesweit einheitlich (in Höhe von bis zu 25 Prozent) gewährt. Gefördert werden neben dem Neubau auch der Ausbau, die Umwandlung, der Umbau oder die Erweiterung von Wohnraum. Tilgungszuschüsse werden in Höhe von bis zu 7,5 Prozent des Darlehens gewährt. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnraum, Förderung, Wohnungsbau