Sozialer Wohnungsbau: Förderung in den Bundesländern
Im Jahr 2025 wurden 27.283 neue Sozialwohnungen gefördert, zwei Prozent mehr als 2024, wie das Bundesbauministerium auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay mitteilte. Sie müssen dafür bis zu 30 Jahre günstige Mieten bieten. Gleichzeitig sind 57.621 Einheiten aus der Sozialbindung gefallen.
Trotz Gegenmaßnahmen, etwa der Verlängerung von Belegungsbindungen, blieb unter dem Strich ein Minus: Ende des vergangenen Jahres gab es 20.000 Sozialwohnungen weniger als ein Jahr zuvor (rund 1,05 Millionen). Die Lücke ist in den Bundesländern so unterschiedlich wie die Programme und Etats.
Rekordsumme für soziale Wohnraumförderung vom Bund
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) will den Abwärtstrend umkehren und bis 2029 allein beim Bund 23,5 Milliarden Euro locker machen – allein für die Jahre 2026 und 2027 sind neun Milliarden Euro eingeplant. Die Summe wird von den Ländern kofinanziert. Insgesamt fließt am Ende eine doppelt so hohe Summe in den sozialen Wohnungsbau. Noch macht der Neubau den Verlust älterer Sozialwohnungen aber vielerorts nicht wett.
Besonders groß war 2025 die Lücke in Nordrhein-Westfalen: Nach Angaben des Ministeriums wurden dort nur 6.773 Sozialwohnungen und 1.110 Wohnheimplätze gebaut, doch fielen 26.421 Einheiten aus der Bindung, das entspricht einem Verlust von 18.538 Einheiten. In Berlin lag das Minus bei 2.957, in Bayern bei 2.790. Einige Länder schafften einen Zuwachs. Am besten schnitt Baden-Württemberg mit 3.046 zusätzlichen Wohnungen ab, Niedersachsen hatte ein Plus von 1.240, Sachsen 944.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Lay monierte, dass derzeit etwa eine Million Sozialwohnungen fehlten und die von Hubertz angekündigten Milliarden nicht reichten. Sie äußerte auch grundsätzliche Kritik am Fördersystem, weil die Mietbindung befristet sei: "Das ist ein Geschenk an Investoren, aber nicht nachhaltig sozial."
FAQs zum sozialen Wohnungsbau (BMWSB)
So regeln die Bundesländer die soziale Wohnraumförderung
Baden-Württemberg: Schwerpunkt Mietraumförderung
Baden-Württemberg führte mit dem Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2020/2021" erstmals eine Förderlinie für Mitarbeiterwohnen ein. Eine Modernisierungsförderung gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Das Programm "Wohnungsbau BW 2022" trat am 1.6.2022 in Kraft. Das bisherige Angebot wurde um die Förderlinie "soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen" erweitert. 2023 wurden für das Landeswohnraumförderprogramm und das "Junge Wohnen" insgesamt rund 525 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – auf 551 Millionen Euro wurde 2024 aufgestockt.
2025 sind 804 Millionen Euro in die Landesprogramme zur sozialen Wohnraumförderung geflossen, es wurden Förder- und Reservierungszusagen für den Neubau von 3.367 Sozialwohnungen erteilt. Das ist laut Landesregierung der höchste Wert seit zehn Jahren. Für 2026 stünde die Rekordsumme von rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Möglich machten das rund 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes.
Laut aktuell verfügbaren Daten hat sich die Zahl der Sozialwohnungen im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg um 1.316 auf 56.072 erhöht. 2.649 Wohnungen wurden neu geschaffen. Bei 1.333 Wohnungen ist die Sozialbindung ausgelaufen.
Wohnraumförderung Baden-Württemberg: Übersicht
Soziale Wohnraumförderung: Bayern muss nachlegen
Bayern hat das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) und die einkommensorientierte Förderung (EOF). Im März 2025 gab es einen Förderstopp. Und die Zahl der bezahlbaren Wohnungen in dem Bundesland sinkt weiter.
Nach Angaben des Bauministeriums wurde der Rückgang des Bestands von Wohnungen, die nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen, aber zuletzt gebremst. Auslaufende Belegungsbindungen seien größtenteils durch neue Bindungen im Rahmen der Wohnraumförderung ersetzt worden. Erfasst wurden in der Statistik erstmals auch die im Rahmen der Studierendenwohnraumförderung und des landeseigenen Modernisierungsprogramms geförderten Wohnungen. Ende 2025 gab es in Summe 175.340 sozial gebundene Mietwohnungen und Wohnplätze.
Im Doppelhaushalt 2026/27 stellt Bayern laut Ministerium Mittel in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro bereit.
Wohnraumförderung Bayern: Übersicht
Berlin passt Förderbedingungen erneut an
Im Land Berlin traten am 17.11.2023 neue Verwaltungsvorschriften zur Förderung "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen" in Kraft – ergänzend zu den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB), die im Juni 2023 angepasst worden waren. Bauvorhaben können seitdem ganz oder teilweise mit dem Housing-First-Ansatz oder dem Geschützten Marktsegment verknüpft werden.
Neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen sind 2026 offiziell in Kraft getreten. Sie lösen die bisherigen WFB 2023 ab. Die neuen Bestimmungen richten sich weiterhin an unterschiedliche Einkommensgruppen. Gefördert werden Wohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Kategorien WBS 140, WBS 180 und WBS 220.
Im Fördermodell eins verändert Berlin die Ausgestaltung der Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen. Künftig wird der Baukostenzuschuss pauschal mit 1.500 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche gewährt und vorrangig mit einem öffentlichen Baudarlehen kombiniert. Ein weiterer Schwerpunkt der WFB 2026 liegt auf barrierefreien Wohnungen, die können mit 10.000 Euro pro Einheit gefördert werden.
Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des Senats in Berlin 5.175 Sozialwohnungen bewilligt.
Wohnraumförderung Berlin: Übersicht
Brandenburg: Modulares Bauen im sozialen Wohnungsbau
Brandenburgs Bauminister Detlef Tabbert (parteilos) will im sozialen Wohnungsbau verstärkt auf das modulare Bauen setzen. Das Land habe im vergangenen Jahr 250 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung bereit (2024: rund 212 Millionen Euro). Gefördert wurden 1.153 Einheiten, darunter 1.005 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Für 2026 seien ebenfalls 250 Millionen Euro im Haushalt eingeplant.
Für die Wohnraumförderung erstellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Richtlinien. Die konkrete Förderung wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernommen.
Wohnraumförderung Brandenburg: Übersicht
Bremen plant neues Förderprogramm für Sozialwohnungen
Ein neues Förderprogramm ist in Bremen in Planung, ein Beschluss erfolgt laut Bausenat voraussichtlich noch im Sommer 2026.
Mögliche Förderbausteine, in Anlehnung an das Wohnraumförderprogramm (WRP) 2025 des Landes sind voraussichtlich die Neubauförderung (Mietenstufe eins und Mietenstufe zwei sowie Junges Wohnen), die Modernisierungsförderung und der Ankauf sowie die Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen.
Wohnraumförderung Bremen: Übersicht
Hamburg berücksichtigt steigende Baukosten
Das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) ist von 2008. Ein Programm zur Wohnraumförderung, das auch die Baukosten berücksichtigt, wurde im Jahr 2021 gestartet. Die Förderhöhe wird seitdem pro Jahr um zwei Prozent angehoben.
Die Dauer der Belegungsbindung im Neubau wurde von 20 Jahren auf 30 Jahre verlängert – im ersten und im zweiten Förderweg. Ende 2022 wurde außerdem eine hundertjährige Mietpreisbindung für neue Sozialwohnungen beschlossen.
Mit einem Darlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) kann seit 2023 der gesamte Fremdkapitalbedarf mit einem langfristig günstigen Zinssatz gedeckt werden, der für die Bindungslaufzeit fixiert ist. Ein neues Programm erweitert das Spektrum um einen zweiten Förderweg für Modernisierungen. Die Stadt Hamburg hat am 1.4.2024 noch einen dritten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen eingeführt.
Für 2025 und 2026 wurden im Rahmen des Wohnraumförderprogramms über die IFB Hamburg knapp 1,8 Milliarden Euro für die Förderung von Neubau, Modernisierung und Bindungsankauf zur Verfügung gestellt.
2025 wurden durch staatliche Förderung insgesamt für so viele Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen erreicht wie seit den 1990er-Jahren nicht mehr, sagte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD) bei der Vorlage der jüngsten Wohnraumförderungsbilanz. Demnach wurden im vergangenen Jahr 2.742 neue geförderte Wohnungen bewilligt. Bei 1.669 Wohnungen handelt es sich um klassische Sozialwohnungen im ersten Förderweg. 579 Wohnungen wurden im zweiten Förderweg für mittlere Einkommen bewilligt, 494 weitere im dritten Förderweg.
Die Zahl der durch geförderte Modernisierungen von Bestandswohnungen erfolgten Mietpreis- oder Belegungsbindungen nahm 2025 um knapp 1.000 auf 1.625 zu. Zudem wurden den Angaben zufolge 2.002 Sozialwohnungen durch eine Bindungsverlängerung oder den Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand gehalten, 200 mehr als 2024.
Wohnraumförderung Hamburg: Übersicht
Hessen mit Förderung für Erwerb von Belegungsrechten
Das Hessische Wohnraumfördergesetz ( (HWoFG) trat am 1.1.2013 in Kraft. Im Programmjahr 2025 wurden laut Bauministerium Fördermittel für 5.216 Wohnungen und Wohnplätze im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt. Insgesamt stellte das Land 689,1 Millionen Euro für den Neubau, die Modernisierung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum (inklusive selbstgenutztem Wohneigentum) bereit. Die Förderung besteht aus einem Baudarlehen und einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist der Erwerb von Belegungsrechten. Mit 36,2 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr 1.784 Belegungsrechte erworben – das ist der höchste Wert seit Einführung des Programms 2013.
Wohnraumförderung Hessen: Überblick
Mecklenburg-Vorpommern: Zinslose Kredite und doppelte Sozialbindung
Mecklenburg-Vorpommern hat die Richtlinien für die Wohnraumförderung 2023 überarbeitet. Unternehmen erhalten zinslose Kredite für den Bau und die Modernisierung von Wohnungen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. Die Miet- und Belegungsbindung wurde von 20 auf 40 Jahre verdoppelt.
Je nach Förderstufe und Region variieren die Darlehen über eine Kreditlaufzeit von 40 Jahren. Abhängig vom gewählten Förderweg werden 25 Prozent (zweiter Förderweg) oder 35 Prozent (erster Förderweg) der Tilgungssumme erlassen.
2024 wurden die Förderbeträge angehoben. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie "Wohnungsbau Sozial" 2.925 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich – jetzt sind es 3.800 Euro, in Rostock und Greifswald 3.990 Euro. Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro, jetzt 3.540 Euro. Erhöhungen gab es auch bei den zinslosen Darlehen für Modernisierung: bis zu 1.560 Euro pro Quadratmeter (2023: 1.200 Euro). Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro pro Wohnung begrenzt. In diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt.
Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich zwei Millionen Euro Landesmittel für den barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro.
Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern: Übersicht
Niedersachsen ändert Wohnraumfördergesetz
Niedersachsen will bis 2030 insgesamt 40.000 neue Wohnungen in sozialer Bindung fördern. 1,7 Milliarden Euro stehen dafür den Angaben zufolge zur Verfügung. Einem novellierten Wohnraumfördergesetz hatte der Landtag am 28.4.2021 zugestimmt.
Neben höheren Fördersätzen und Tilgungsnachlässen wurden die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten beim sozialen Wohnungsbau angehoben. Gefördert werden auch Wohnungen auf den ostfriesischen Inseln. Auch Maßnahmen zur Entwicklung von Wohnquartieren werden unterstützt.
Wohnraumförderung Niedersachsen: Übersicht
Sozialwohnungsbestand schrumpft in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat rückwirkend zum 1.1.2025 eine neue Förderrichtlinie in Kraft gesetzt. Die Einkommensgrenzen für die öffentliche Wohnraumförderung wurden erhöht: Die sind zur Darlehensbewilligung für Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum sowie für Zinssenkungen für Darlehen bei der NRW.Bank wichtig. Für 2026 sind rund 2,3 Milliarden Euro als Etat vorgesehen.
Im Jahr 2025 gab es laut Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) rund 464.000 Sozialwohnungen, etwa 11.000 weniger als ein Jahr zuvor. Mit rund 2,4 Milliarden Euro für 13.356 Wohnungen habe NRW aber mehr denn je in den Bau und die Sicherung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen investiert. Speziell im Mietwohnungsneubau sei mit 1,8 Milliarden Euro für 8.037 Wohneinheiten sogar ein Anstieg um 20 Prozent im Vergleich zu 2024 mit 6.726 Einheiten "der beste Wert seit 20 Jahren" erreicht worden.
Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen: Übersicht
Rheinland-Pfalz verdoppelt Förderung für sozialen Wohnungsbau
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 5.11.2024 Details zur sozialen Mietwohnraumförderung bekannt gegeben. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 350 Millionen Euro vorgesehen (2024: zirka 177 Millionen Euro). Außerdem traten am 1.1.2025 neue Förderkonditionen in Kraft.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und über Tilgungszuschüsse – das sind direkte Zuschüsse, die Bauherren vom Land bekommen und die die Rückzahlungsbeträge von Darlehen mindern. Die Höhe der Grunddarlehen soll unangetastet bleiben, die Tilgungszuschüsse sollen jedoch angepasst werden.
Die Tilgungszuschüsse sind nach Mietenstufen gestaffelt und je nach Zweckbestimmung oder Miet- und Belegungsbindung ausgestaltet.
Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: Übersicht
Mehr Empfänger und dynamische Förderung im Saarland
Im Juni 2024 hatte der Landtag im Saarland ein neues Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet: Die Förderrichtlinien wurden genauer definiert und der Empfängerkreis deutlich vergrößert. Wegen steigenden Baukosten werden die Fördersätze jährlich angepasst.
Davor traten am 10.11.2023 neue Richtlinien in Kraft. Die Fördersätze und Tilgungszuschüsse wurden angehoben, Zielgebiete erweitert und Vorschriften bei Wohnungsgrößen flexibler gestaltet. Statt der bisher gestaffelten Zinssätze zwischen 0,2 und 1,7 Prozent wurde ein durchgehender Zinssatz von einem Prozent für eine maximale Laufzeit von 30 Jahren gewährt.
Wohnraumförderung Saarland: Übersicht
Zweiter Förderweg in Sachsen und Sonderstatus für zwei Städte
Das Kabinett in Sachsen hat am 17.1.2024 für Dresden und Leipzig die Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau geändert und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Für alle anderen Städte gilt eine Richtlinie für preiswerten Mietwohnraum.
Neu ist auch ein zweiter Förderweg für Wohnungen mit etwas höheren Mieten, die aber noch deutlich unter dem frei finanzierten Wohnungsbau liegen – sie kommen für Mieter in Frage, deren Einkommen bis zu 25 Prozent über der Einkommensgrenze liegt. Über die Verteilung der Mittel auf die zwei Fördervarianten sollen die Städte entscheiden.
Sachsen hatte am 27.4.2021 neue Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Am 17.1.2023 kam eine Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum dazu: Der Fördersatz wurde von 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben.
Wohnraumförderungen Sachsen: Übersicht
Sachsen-Anhalt: Bestandsmodernisierung im Fokus
Im Land Sachsen-Anhalt steht nach Angaben der Regierung genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Daher werde der Fokus auf der Modernisierung und Instandsetzung des Bestands gelegt.
Für den Neubau gelten seit 2021 die Mietwohnungsbauförderrichtlinien für sozial gebundenen Wohnungen. Hier geht es auch um die Schließung eines qualitativen Zusatzbedarfes von Wohnungen in besonderen Gebäudekulissen (Lückenschluss und Ersatzneubau).
Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt: Übersicht
Schleswig-Holstein liebäugelt mit Landesgesellschaft
Seit November 2021 gilt in Schleswig-Holstein das novellierte Wohnraumförderungsgesetz mit einer Öffnungsklausel: Belegungsbindungen können von einer Wohnung auf eine andere übertragen werden, wenn das Einkommen steigt. Am 20.12.2022 wurde beschlossen, von 2023 bis 2026 für die soziale Wohnraumförderung durchschnittlich 300 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
Das Kabinett hat am 29.11.2024 der Erhöhung der Landesmittel für 2025 und 2026 um jeweils 100 Millionen Euro zugestimmt. In der Förderperiode von 2023 bis 2026 werden damit von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro bereitgestellt.
Die schwarz-grüne Landesregierung will die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein auch 2027 unverändert fortsetzen. Insgesamt sollen 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen, davon 280 Millionen Euro Landes- und 120 Millionen Euro Bundesmittel, wie das für Wohnen zuständige Innenministerium mitteilte. Eingesetzt werden soll das Geld in erster Linie in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen zur Unterstützung von Wohnungsunternehmen beim Neubau preisgebundener Mietwohnungen.
Strenge Regeln, unklare Zuständigkeiten und schlecht koordinierte Informationenbremsen bremsen laut einem Gutachten im Auftrag des Innenministeriums aber den Bau von günstigem Wohnraum aus. Eine Landesgesellschaft könnte dabei Abhilfe schaffen, heißt es jetzt. Das Gutachten schlägt vor, die Landesgesellschaft zunächst unter dem Dach einer landesnahen Institution wie der IB.SH anzusiedeln, um vorhandene Strukturen zu nutzen.
Wohnraumförderung Schleswig-Holstein: Übersicht
Thüringen für längere Mietbindung bei Sozialwohnungen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) in Thüringen hatte im Juli 2023 die neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau veröffentlicht. Das Regelwerk gilt für die Programmjahre 2023 bis 2025. Die Richtlinien zur Förderung des Neubaus und der Modernisierung von sozialem Wohnraum wurden kombiniert. Bedarfe der großen Städte und des ländlichen Raums werden differenziert berücksichtigt.
Eine Folgerichtlinie zur "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" befindet sich für die Jahre 2026 bis 2030 in der finalen Abstimmung. Insgesamt seien im Doppelhaushalt 2026/27 für den sozialen Wohnungsbau 114 Millionen Euro vorgesehen, sagte der Minister.
Dass Sozialwohnungen nach 20 Jahren aus der Mietpreisbindung fallen, will Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) ändern. Vorgesehen sei ein Zuschuss von 20 Prozent, wenn die Mietpreisbindung um zehn Jahre erhöht wird – und von 30 Prozent bei einem Plus von 15 Jahren. Auch vereinfachte Standards und Verfahren und längere Laufzeiten für Förderdarlehen bei Investitionen in den sozialen Wohnungsbau regte Schütz an.
Nach Angaben des Thüringer Wohnungswirtschaftsverbandes, der kommunale und genossenschaftliche Unternehmen vertritt, fallen pro Jahr im Schnitt 800 Wohnungen aus der Mietpreisbindung. Der Verband hat sich für Änderungen bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ausgesprochen. Den Bestand an Sozialwohnungen gibt das Infrastrukturministerium mit rund 11.000 an.
Wohnraumförderung Thüringen: Übersicht
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Bernd Michalski
Wed Jun 17 13:11:20 UTC 2026 Wed Jun 17 13:11:20 UTC 2026
Subventionen aus Steuergeldern
Subventionen sind die Belohnung für das Versagen
(Dr. Markus Krall)
Es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.