In Sachsen gibt es mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau
Die Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau werden in Sachsen erhöht, der Fördersatz soll von 35 Prozent auf 40 Prozent steigen. Das hat das Kabinett am 17. Januar beschlossen. "Die extremen Bau- und Kreditpreissteigerungen behindern den Bau von Sozialwohnungen zunehmend", erklärte Sachsens Bauminister Thomas Schmidt (CDU). Dem will der Freistaat nun etwas entgegensetzen.
Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie tritt voraussichtlich Mitte Februar 2023 in Kraft, am Tag nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt.
Sozialer Wohnungsbau: Anreiz für Investoren schaffen
Die Höhe der maximalen Förderung soll um 26 Prozent angehoben werden, das entspreche den aktuellen Baupreissteigerungen, so der Minister. Die maximale Förderhöhe pro Quadratmeter wurde auf 4,80 Euro erhöht – bisher gab es maximal 3,80 Euro pro Quadratmeter. Der höhere Zuschuss soll Investoren Anreize geben, auch künftig das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, um einkommensschwachen Haushalten Wohnraum zu verträglichen Mieten anbieten zu können.
Die neu gebauten oder modernisierten Mietwohnungen müssen an Haushalte mit geringen Einkommen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden, so sieht es die Förderrichtlinie vor.
Förderrichtlinie: Neubau und Modernisierung
In Sachsen kann eine geförderte Mietwohnung beziehen, wer als Single-Haushalt ein Jahreseinkommen von weniger als 16.800 Euro netto hat. Für Alleinstehende mit drei Kindern beläuft sich der Wert auf maximal 38.780 Euro, bei einem Ehepaar mit einem Kind sind es 31.640 Euro, teilte das Ministerium mit. Die Einkommensgrenzen wurden im März 2021 per Verordnung angehoben.
"Mit einem wachsenden Kreis an Anspruchsberechtigten sind wir als Freistaat in der Pflicht, mehr Sozialwohnungen bereitzustellen", erklärte Thomas Löser von den Grünen. Einige Träger hätten wegen der Teuerung im Baugewerbe bereits die Reißleine gezogen und Wohnbauprojekte auf Eis gelegt. Seine Partei plädiert dafür, die Höhe des Fördersatzes in Absprache mit der Wohnungswirtschaft Ende 2023 erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Über die Förderrichtlinie gebundener Mietraum wird derzeit der Bau von Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig unterstützt. Ansprechpartner ist die jeweilige Stadtverwaltung. Weitere Sozialwohnungen außerhalb dieser Städte werden in Sachsen über die Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum gefördert.
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