
Die niedersächsische Landesregierung plant ein neues Wohnraumfördergesetz. Aufgenommen werden soll eine Unterstützung von bestehenden Wohnquartieren. Die Wohnungswirtschaft findet das gut – bis auf den bürokratischen Aufwand, den der Gesetzentwurf vorzusehen scheint.
Die geplanten Änderungen des Wohnraumfördergesetzes sollen die rechtliche Grundlage für die Förderprogramme des Landes Niedersachsen bilden, mit denen insbesondere der Neubau von Sozialwohnungen, Integrationsprojekte in den Quartieren und Gemeinwesensarbeit finanziell unterstützt werden. In den kommenden vier Jahren sollen mit den zur Verfügung stehenden 1,7 Milliarden Euro insgesamt 40.000 neue Wohnungen in sozialer Bindung gebaut werden können. Zudem soll künftig zum Beispiel die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen leichter möglich sein. Der Gesetzentwurf schlägt außerdem Änderungen vor, um die Förderung von Wohnraum für Studierende einfacher gestalten zu können.
Neben dem reinen Wohnungsbau sieht der Gesetzentwurf jedoch auch Maßnahmen für ganze Stadtviertel vor. Die Probleme in einer Reihe von bestehenden Quartieren hätten deutlich gemacht, dass der sozialen Integration und Gemeinwesensarbeit eine immer größere Bedeutung zukomme, meint das Land. Aus diesem Grund soll unter anderem die Landesförderung "Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement" in das Wohnraumfördergesetz überführt werden.
Wohnraumfördergesetz: Branche sieht Zielkonflikte
Der vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen e.V. reagiert mit Zustimmung, aber auch mit einiger Kritik auf den Änderungsentwurf der Landesregierung. Positiv findet die Wohnungswirtschaft die Verschmelzung von Wohnraum- und Quartiersförderung.
"Dies ist eine gute Möglichkeit, die Entwicklung von Quartieren voranzubringen. Dazu zählen neben baulichen Verbesserungen aber auch Klimaschutz, Energieeffizienz und Mobilität." vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt
Problematisch sei allerdings die Finanzierung. Weil das Land vorsieht, die Quartiersentwicklung aus den Mitteln des Wohnraumförderfonds zu bezahlen, drohten Zielkonflikte, meint der vdw.
vdw will Benennungsrecht kippen
Kritisch sieht der vdw auch das sogenannte Benennungsrecht. Bisher konnte die Landesregierung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf über eine Verordnung festlegen. Mit dem neuen Gesetz soll diese Befugnis auf die Gemeinden übergehen. Die jeweilige Gemeinde könnte den Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen nach dem Gesetzentwurf künftig drei Wohnungssuchende vorschlagen, aus denen der neue Mieter ausgewählt werden muss. "Zu bürokratisch, zu zäh, zu teuer", meint die Wohnungswirtschaft. Verbandsdirektorin Dr. Schmitt fordert, das Benennungsrecht insgesamt zu kippen. Denn dieses Vorgehen stelle einen erheblichen Eingriff in die Arbeit der Wohnungsunternehmen dar, die seit Jahren durch eine umsichtige Belegungsstrategie die Entwicklung guter und sicherer Nachbarschaften förderten. Der vdw befürchtet, dass der geförderte Wohnungsbau so weiter zurückgehen wird. Vor allem Wohnungsgenossenschaften würden "diese ordnungspolitischen Regeln" ablehnen.
Betriebskostenpauschalen sollen möglich bleiben
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Betriebskosten künftig nicht mehr als Pauschale berechnen zu können. "Das steht im Widerspruch zum BGB und ist aus unserer Sicht nicht haltbar", erklärt die vdw-Verbandsdirektorin. Neben den rechtlichen Problemen würde ein Ausschluss der Pauschale deutlich negative Auswirkungen gerade für Haushalte mit kleinen Einkommen haben. Betroffen von einer solchen Regelung wären unter anderem die Studentenwerke, die in ihren Wohnheimen Betriebskosten als Pauschalen abrechnen, auch um Verwaltungskosten zu sparen, so Dr. Schmitt.