Heizkostenabrechnung der Wärmepumpe

Wärmepumpen werden nicht nur in Einfamilienhäusern immer häufiger eingesetzt, sie versorgen auch zunehmend Mehrfamilienhäuser mit Wärme und warmem Wasser. Für Wohnungsunternehmen, Vermieter, Wohneigentumsgemeinschaften und Verwalter stellt sich die Frage, wie sie die Kosten der Wärmepumpe mit der Heizkostenabrechnung unter den einzelnen Nutzern verteilen können. Einige Hinweise.

Laut Heizkostenverordnung (§ 11) müssen Gebäude, die „überwiegend“ von Wärmepumpen beheizt werden, nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung und somit nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In Mehrfamilienhäusern kommen oft bivalente Systeme zum Einsatz, das heißt bei Spitzenlast unterstützt ein zusätzlicher Heizkessel die Wärmepumpe – ob in solchen Fällen das Gebäude „überwiegend“, also zu mehr als 50 % durch die Wärmepumpe versorgt wird, hängt vom Anlagenkonzept ab. Doch ob mono- oder bivalent, eine verbrauchsbasierte Abrechnung der Betriebskosten von Wärmepumpen ist in jedem Fall zu empfehlen. Selbst besonders effiziente Geräte benötigen rund 25 % Antriebsenergie (in der Regel Strom oder Gas), um 100 % Heizwärme zu erzeugen. Dazu kommen die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage. Werden diese Kosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet, motiviert das die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Energie.


Förderungen
Für die staatliche Förderung von Wärmepumpeninstallationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Jahresarbeitszahl (β) der Wärmepumpe entscheidend (Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011). Seit dem 1. Januar 2012 ist die Vorlage eines Zertifikates mit Angaben zum COP-Wert („Coefficient of Performance“) ein weiteres Förderkriterium. Die Jahresarbeitszahl (β) bezeichnet das Verhältnis von zugeführter Energie zur gewonnenen Nutzwärme. Der COP-Wert ist eine Angabe des Herstellers zum Wirkungsgrad der Wärmepumpe. Er wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen und drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus. Leistungs- sowie Jahresarbeitszahl und weitere Angaben muss das Fachunternehmen, das mit dem Einbau der Wärmepumpe beauftragt ist, nach VDI 4650 über eine Fachunternehmererklärung beim BAFA einreichen. Aktuelle Informationen zur Förderung von Wärmepumpen sowie eine gültige Übersicht über förderfähige Wärmepumpen bietet eine spezielle Website (s. u.).


Heizkostenabrechnung: Messtechnik für Verbrauchserfassung bei Wärmepumpe

Laut Heizkostenverordnung dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden. In einem ersten Schritt gilt es also, den Energieverbrauch der Wärmepumpenanlage separat und nachweisbar zu messen. Nicht zu vergessen sind dabei zusätzliche Heizstäbe, z. B. in einem Pufferspeicher oder im Warmwasserspeicher. Für eine gezielte Kostenzuweisung ist eine separate Messung zu empfehlen. Bei bivalenter Betriebsweise ist der Brennstoffverbrauch für das Zusatzheizsystem zu erfassen.
Stehen die Gesamtkosten für das Heizsystem fest, müssen sie in einem zweiten Schritt den Bereichen Heizung und Warmwasser zugeordnet werden. Welche Messtechnik dazu erforderlich ist, zeigen die Abbildungen 1 und 2 beispielhaft für ein Standardwohngebäude. Die Anforderungen an diese Messausstattung im Gebäude unterscheiden sich dann nicht von einem Heizungssystem ohne Wärmepumpe. Seit 31. Dezember 2013 ist bei allen verbrauchsabhängig abgerechneten Zentralheizungen gemäß Heizkostenverordnung § 9 (2) ein Wärmezähler Pflicht – er misst den Energieanteil für die Warmwasserbereitung. Aus fachlicher Sicht empfiehlt Minol einen zusätzlichen Wärmezähler für den Heizkreis der Raumheizung. So wird auch dieser Kostenanteil exakt ermittelt und die Gesamtsystemverluste auf beide Anlagengruppen verteilt.

Thermischen Energieeintrag nachweisen
Allgemein sollte bei der Erstellung einer Heizkostenabrechnung immer der thermische Energieeintrag [kWh] der Wärmepumpe in das Heizsystem bekannt sein. Fehlt die dargestellte vollständige Ausstattung mit Wärmezählern an den Verbraucherheizkreisen, ist diese Angabe sogar zwingend erforderlich. Je nach Wärmepumpenart wandelt die Anlage eine Kilowattstunde Antriebsenergie unter Nutzung von Umweltenergie in ein Vielfaches (1,2- bis mehr als 4-Faches) an Kilowattstunden thermische Energie um. Wird nur die eingesetzte Antriebsenergiemenge vor der Wärmepumpe betrachtet, ergeben sich nicht plausible Ergebnisse in der Auswertung zur Summe der im Gebäude über geeichte Wärmezähler gemessenen Energiemenge. Das kann zu einem erhöhten Klärungsaufwand aller Beteiligten bei der Übergabe einer Heizkostenabrechnung führen.
Der Nachweis dieses thermischen Energieeintrages ist in der Regel unproblematisch, da die Förderkriterien des BAFA sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Wärmepumpen – bis auf wenige Ausnahmen – folgende Zähler vorschreiben:
• ein Strom- oder Brennstoffzähler direkt vor der Wärmepumpe, der den Energieverbrauch der Anlage erfasst,
• ein Wärmezähler direkt nach der Wärmepumpe, der den thermischen Energieeintrag in das Heizsystem misst.
Viele Hersteller von Wärmepumpen haben anstelle geeichter Wärmezähler entsprechende Anzeigen zur Energiebilanz in ihre Anlagen integriert. Diese sind in der Regel nicht geeicht, werden aber erfahrungsgemäß vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei einem Förderantrag anerkannt. Diese Anzeigen bieten weniger Kontrollmöglichkeiten und das System kann bei Bedarf nicht einfach ausgetauscht werden. Fehlen Messergebnisse aus dem tatsächlichen Anlagenbetrieb, kann die Berechnung des Energieeintrages nur noch mittels der Gesamtjahresarbeitszahl der Wärmepumpe erfolgen. Diese ist aus den Planungsunterlagen oder der Fachunternehmererklärung zum BAFA-Förderantrag zu entnehmen. Minol empfiehlt allgemein die Verwendung von geeichten externen Wärmezählern nach der Wärmepumpe.
Das Mess- und Abrechnungskonzept lässt sich nur begrenzt verallgemeinern und muss für das jeweilige Gebäude und zugehörige Heizsystem individuell erstellt werden. Dies gilt insbesondere für Wärmepumpen im kombinierten Heiz- und Kühlbetrieb. Minol unterstützt seine Kunden mit fachlichem Rat und Produkten rund um die Abrechnung von Wärmepumpen.

Ronny Woschick, Technischer Support Minol Messtechnik GmbH & Co.KG, Leinfelden-Echterdingen

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