Mit Hip-Hop für das Grundgesetz

Die Gewobag ist eine Wohnungsbau Aktiengesellschaft, ein Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft, und hat als solches 2013 die Stiftung Berliner Leben gegründet. Warum war das nötig und was ist die Philosophie dahinter?
Dr. Hans Michael Brey: Die Gewobag hat 2013 diese Stiftung gegründet, um ihre sozialen Engagements einmal zu poolen und auch auszugliedern – mit dem Ziel, effektiver zu werden und näher an den Menschen heranzukommen. Über Kunst, Kultur und Sport erreichen wir Kinder und Jugendliche und auch Senioren, um die Quartiere ein stückweit lebenswerter zu machen. Das ist im Artikel Zwei der Satzung sehr deutlich beschrieben und dieser Aufgabe fühlen wir uns verpflichtet als Stiftung.
Der Stifter sitzt mit bei uns im Kuratorium. Wir stimmen mit dem Stifter in vielen Bereichen die Strategie und die langfristigen Ziele ab, um gemeinsam dann etwas vor Ort zu tun. Das macht es interessant für die Gewobag – und das macht es interessant für die Stiftung, weil wir Dinge tun können, die in einem prozessgetriebenen Unternehmen so nicht umgesetzt werden können.
Bei 76.000 Wohnungen – und die Anzahl der Wohnungen wird weiter steigen – gibt es eine andere Herangehensweise, als wenn man in einem kleinen Schnellboot sitzt und auf Herausforderungen vor Ort reagieren kann.
"Es geht um Teamplay, um Fair Play"
Laut eurer Satzung haben sich Vorgaben geändert: Es sollen jetzt auch demokratische Werte vermittelt werden, um die Identifikation mit der Gesellschaft weiter zu fördern. Wie geht das in der Praxis?
Dr. Anne Schmedding: Das ist natürlich ein hehres Ziel. Wir sind nicht diejenigen, die jetzt politische Symposien und Kurse im Quartier abhalten und allen beibringen, was das nochmal mit dem Grundgesetz auf sich hat. Wir versuchen durch unsere Projekte, wo wir mit Kooperationspartnern vor Ort zusammenarbeiten – das sind Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und oder Senioren zusammenarbeiten –, gemeinsam mit diesen Einrichtungen Formate zu entwickeln, die bestimmte Werte mitbringen.
Ein Beispiel: Wir haben in einem Hochhausquartier in Berlin am Stadtrand, in Staaken, eine Grundschule. In dieser Grundschule gibt es große Herausforderungen, (…) die Kinder haben soziale, körperliche, geistige Herausforderungen. Unter diesen Bedingungen ist der normale Unterricht nur schwer möglich. Und diese Schule, wie auch viele andere Partner, nimmt unsere Angebote gerne wahr, weil man in unseren Projekten – egal, ob es ein Kunstworkshop oder Hip-Hop-Kurs, ein Ausflug oder etwas anderes ist – auf einer ganz anderen Ebene mit den Kindern, mit den Jugendlichen zusammenarbeiten kann und über ein Thema, zum Beispiel Sport, bestimmte Werte vermitteln kann. (...)
Es geht um Teamplay, um Fair Play, um sich konzentrieren können. Es geht darum, sich etwas merken zu können, darum, Konflikte auszuhandeln. Also vieles, was wir brauchen in unserer Gesellschaft, damit das Miteinander funktioniert, wird über diese Projekte eingeübt. Und das unterstützt und stabilisiert unsere Demokratie. Davon sind wir fest überzeugt.
Eine Stiftung kann dem Prinzip "trial and error" folgen
Warum sollten Wohnungsunternehmen intensiver darüber nachdenken, sich in Stiftungen zu engagieren oder eine Stiftung zu gründen?
Dr. Hans Michael Brey: Der Vorteil einer Stiftung, oder einer externen Organisation, die Stiftung heißt, ist: Es hat einen Ewigkeitscharakter. Man dokumentiert damit nach außen, dass einem der soziale Auftrag als Unternehmen sehr wichtig ist. Das schafft Vertrauen bei der Bevölkerung oder Vertrauen auch bei den Mietern. Das ist das eine.
Das andere ist: Wenn Unternehmen eine gewisse Größe erreicht haben, dann müssen sie, glaube ich, auch gewissen Gesetzmäßigkeiten folgen. Sie müssen zunächst einmal Geld verdienen, um dann auch sozial wirken zu können. Denn das eine setzt das andere voraus.
Eine Stiftung hat den Vorteil, dass sie viele Dinge ausprobieren kann qua Satzung und dass nicht alles per se erst einmal ökonomisch sein muss. Sie kann dem Prinzip "trial and error" folgen und diese Erfahrung an den Konzern zurückgeben – und dann kann man es skalieren. (…)
Dr. Anne Schmedding: Ich glaube, was wesentlich ist, ist wirklich, dass man durch dieses unabhängige Rechtsgefäß einer Stiftung Aktivitäten anders bündeln kann. Es sind ja fast alle Wohnungsbaugesellschaften ab einer gewissen Größe in den Quartieren aktiv und haben entweder gute Sponsoring-Projekte oder betreiben soziale Quartiersentwicklung betreiben oder stellen bestimmte Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen zur Verfügung – es gibt eigentlich in allen Unternehmen Aktivitäten in diesem Bereich. Nur oftmals werden sie nicht gebündelt wahrgenommen und gebündelt auch reflektiert und strategisch entwickelt.
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
383
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
356
-
Verschärfte Regeln für Energieausweise treten in Kraft
276
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
176
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
147
-
Ladesäulen nachrüsten: Wie Vermieter Steuern sparen können
133
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1281
-
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
113
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
111
-
Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete
100
-
Wirtschaftlicher Energieeinkauf für die Immobilienwirtschaft
24.04.2025
-
Bund sieht Trendwende beim Bau von Sozialwohnungen
24.04.20251
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
23.04.2025
-
Soziale Wohnraumförderung in den Bundesländern
15.04.2025
-
Nur wer sich ändert, bleibt sich treu
11.04.2025
-
BEG-Bonus löst Dynamik bei serieller Sanierung aus
10.04.2025
-
Save the Date: Real Estate Arena am 14. und 15. Mai
07.04.2025
-
Wohnungswirtschaft startet Kampagne "Jede Wohnung zählt"
04.04.2025
-
Soziale Vermieter verlangen passende Förderpolitik
02.04.2025
-
Aus für Förderung von Rückbau in Sachsen
26.03.2025