Prüfpflicht für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Die ersten Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden fallen seit Januar 2026 unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Immobilieneigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode untersuchen lassen, spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme. Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31.12.2023 in Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten.
Gesetzliche Grundlage ist § 60a Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen (sogenannte Klimageräte) und Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen.
Gesetzliche Prüfpflicht für Wärmepumpen: die Regeln
In neu errichteten Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten machte der Wärmepumpenanteil laut Zukunft Altbau bereits 2024 knapp die Hälfte aus. Geringer ist der Anteil in bestehenden Mehrfamilienhäusern – auch hier kann den Experten zufolge eine Wärmepumpe eine gute Lösung sein. Dabei sei eine sorgfältige Planung wichtig, da diese Gebäude höhere Anforderungen an die Warmwasserbereitung haben und die Gewinnung der Umweltwärme komplexer ist als bei kleineren Gebäuden.
Die gesetzliche Prüfpflicht für Wärmepumpen soll sicherstellen, dass die Anlage effizient läuft und nicht unnötig Strom verbraucht. Sie erfolgt nach der ersten Prüfung alle fünf Jahre. Zum Umfang gehören das Überprüfen der Regelparameter (Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellung) sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs.
Fachleute werten laut Zukunft Altbau die Jahresarbeitszahl aus und geben Hinweise zur Optimierung, falls größere Abweichungen zu den erwarteten Werten auftreten. Die Hinweise umfassen das Verhalten der Nutzer, die Optimierung der Heizungsanlage bis zu möglichen Verbesserungen an der Gebäudehülle. Auch Kältemittelfüllstand, elektrische Anschlüsse und die Außeneinheit stehen auf der Liste.
Wird von Fachleuten – darunter fallen Schornsteinfeger, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberater, die eine Fortbildung absolviert haben, in der die Prüfung von Wärmepumpen Bestandteil ist – Optimierungsbedarf festgestellt, muss der innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird schriftlich dokumentiert.
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Dena-Leitfaden: Wärmepumpen in großen Mehrfamilienhäusern
Der Ratgeber entstand im Rahmen des Projekts "Gebäudeforum klimaneutral" der Dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP), dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.
Mehrfamilienhaus: Zentrale oder dezentrale Anlage?
Von der Art der Pumpe hängt es ab, wie viel Platz sie braucht. Für Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) ist eine Bohrung oder ein Graben für die Verlegung von Sonden erforderlich. Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen das Grundwasser: Hier muss in der Nähe des Hauses ein Saug- und ein Schluckbrunnen gebaut werden. Beides ist genehmigungspflichtig. Luft-Wasser-Wärmepumpen ziehen die Energie aus der Umgebungsluft, die Ventilatoren der Geräte erzeugen aber hörbare Geräusche. Das muss im Hinblick auf die Nachbarschaft beachtet werden.
Dezentrale Lösungen haben den Vorteil, dass man sie einzeln genauer ausrichten, steuern und abrechnen kann. Allerdings bedeuten mehrere Geräte auch mehr Kosten. "Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhält dann beispielsweise jede Wohnung eine Außeneinheit", erklärt Katja Weinhold vom BWP. Auch bei Luft-Luft-Wärmepumpen erhält jede Wohnung ein Gerät. Gemischte Systeme könnten ebenfalls eine Option sein, etwa eine zentrale Wärmeerzeugung mit Übergabestationen an den Wohnungen.
Müssen alle Heizkörper im Haus ersetzt werden?
Entscheidend ist laut Weinhold auch, ob die Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur den Raum erwärmen können. Das lasse sich am besten an einem kalten Tag im Winter prüfen, indem man – nach einem hydraulischen Abgleich – die Vorlauftemperatur der jetzigen Heizung auf 55 Grad herunterregelt und alle Heizkörper aufdrehe. Einzelne Heizkörper, die mit der Absenkung der Vorlauftemperatur nicht zurechtkommen, tauscht man gegen größere Modelle aus. Wer wenig Platz hat, kann einen Niedrigtemperaturheizkörper einsetzen.
Energieberater können bei den Vorbereitungen unterstützen, zum Beispiel bei der Heizlastberechnung, oder mit Blick auf Förderungen. Auch die Hersteller selbst haben Erfahrung im Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus. Darüber hinaus sind einige Planungs- und Ingenieurbüros auf die Technik spezialisiert. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet eine Suche nach Fachbetrieben und einen Förderrechner an.
Übersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
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