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Den Nachweis über die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt haben die Versicherten in geeigneter Weise zu erbringen.

Die Höhe der vom Versicherten getragenen Zuzahlungen ist gegenüber der Krankenkasse durch personenbezogene Belege oder Quittungen des Leistungserbringers nachzuweisen. Bei den Krankenkassen sind dafür Quittungshefte erhältlich, die kostenfrei abgegeben werden. Belege über Zuzahlungen sind nicht zu sammeln.

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