Unter Berücksichtigung diverser BFH-Urteile hat das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger ausführlich Stellung genommen.
Mit Urteilen vom 20.12.2005 (V R 14/04), vom 9.11.2006 (V R 9/04, BStBl 2007 II S. 285), vom 22.7.2010 (V R 14/09), und vom 13.1.2011 (V R 12/08, BStBl 2012 II S. 61), hat der BFH über Sachverhalte mit Erschließungsmaßnahmen entschieden. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 7.6.2012 nun Stellung zu den folgenden Punkten:
Erschließung durch die Gemeinde nach § 123 BauGB
Übertragung der Erschließungsaufgaben auf einen Erschließungsträger durch öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 124 BauGB
Besondere Sachverhaltsgestaltungen im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen
Vorsteuerabzug des Erschließungsträgers
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 31.5.2002 (IV B 7 - S 7100 - 167/02, BStBl 2002 I S. 631) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 7.6.2012, IV D 2 - S 7300/07/10001 :001